Krank im Urlaub: Wie sich Arbeitnehmer verhalten müssen, um die Tage zurückzubekommen
VonCarina Blumenroth
schließen
Im Urlaub will man sich vom Alltagsstress erholen, manchmal werden Arbeitnehmer aber genau dann krank. Was Sie beachten müssen, wenn Sie im Urlaub erkranken.
Am Strand, bei einem Städtetrip oder einfach daheim – Sie genießen Ihren Urlaub und bemerken, dass Sie krank werden. Die wertvollen Urlaubstage sind allerdings nicht verloren. Welche Schritte Sie beachten müssen, damit die Tage Ihrem Urlaubskonto gutgeschrieben werden.
Erkrankt im Urlaub: Dieses Vorgehen müssen Sie beachten
Zuerst ist es wichtig, dass Sie Ihrem Arbeitgeber noch aus dem Urlaub mitteilen, dass Sie erkrankt sind. Das können Sie per Telefon, E-Mail oder SMS machen, informiert das Portal Finanztip. Sie sollten einen Arzt aufsuchen, der Ihnen die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Dies ist im Urlaub bereits ab dem ersten Krankheitstag erforderlich, dabei ist es unerheblich, ob Sie im normalen Alltag erst ab einem späteren Krankheitstag ein Attest benötigen. Über die voraussichtliche Krankheitsdauer sollten Sie Ihren Arbeitgeber informieren.
Gesichert ist dieser Anspruch, dass Sie sich bei Arbeitsunfähigkeit Ihren Urlaub zurückholen können durch das Bundesurlaubsgesetz (§ 9): „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“
Sollten Sie Ihren Urlaub im Ausland verbringen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber ebenso unverzüglich informieren. Zusätzlich müssen Sie Ihre Aufenthalts- beziehungsweise Kontaktadresse übermitteln. Dies ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Auch über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung müssen Sie Auskunft geben. Die Techniker Krankenkasse ergänzt, dass im Falle einer Krankheit im Ausland ebenso die Krankenkasse informiert werden muss. Sobald Sie wieder in Deutschland sind, informieren Sie Ihren Arbeitgeber und die Krankenkasse ebenso darüber, berichtet die Gewerkschaft IG Metall. Das Attest aus dem Ausland sollten Sie per E-Mail vorab Ihrem Arbeitgeber zukommen lassen. Klären können Sie individuell, ob das Original per Post geschickt werden soll oder ob Sie es mitbringen können.
Wichtig bei einem Attest aus dem Ausland:
Achten Sie darauf, dass ausdrücklich die Arbeitsunfähigkeit und nicht nur eine Krankheit bescheinigt wird. Ebenso sollten alle Rechnungen für die Versicherung möglichst detailliert sein, darunter fällt, dass Diagnosen und die Art der Behandlung ausgewiesen sein müssen.
Unter Umständen kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll sein, da die gesetzliche Krankenkasse nur eingeschränkt die Behandlungskosten im Ausland übernimmt. Mögliche Rücktransporte werden nicht übernommen. Was genau in Ihrem Einzelfall gilt und welche Auslandskrankenversicherung für Sie sinnvoll ist, sollten Sie individuell prüfen.
Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen
Haben Sie ein Attest, so werden die Tage, in denen Sie nachweislich arbeitsunfähig waren, Ihrem Urlaubskonto gutgeschrieben. Das bedeutet, dass Sie diese Tage in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber ganz normal wieder beantragen können. Sie dürfen den Urlaub also nicht eigenständig verlängern und die Tage, die durch Erkrankung wegfielen, nachholen. Werden Sie noch während des ursprünglich genehmigten Urlaub gesund, gehen Sie danach geplant einfach wieder zur Arbeit. Sind Sie weiterhin erkrankt, müssen Sie sich um eine Folgekrankschreibung kümmern.