Wenn Sie im Vorstellungsgespräch unangemessen behandelt werden, müssen Sie das nicht auf sich sitzen lassen. Je nach Situation hat man einige Möglichkeiten.
Wer eine Bewerbung abschickt, der wünscht sich einen leichten Weg in den Job: Rückruf, nettes Vorstellungsgespräch, Stelle bekommen. In der Realität sieht es aber oft anders aus. Gerade bei Bewerbungsgesprächen erleben viele Leute Warnzeichen, die sie denken lassen: „Wo zur Hölle bin ich denn hier gelandet?“ Und manche Vorfälle in Bewerbungsgesprächen sind nicht nur kurios, sondern moralisch nicht in Ordnung oder schlichtweg illegal.
Bewerbungsgespräch: Was Chefs und Personaler beim Kennenlernen nicht dürfen
Im Bewerbungsprozess gilt wie überall sonst am Arbeitsplatz das Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Familienstand, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, politischen Ansichten, Alter und sexueller Orientierung unterbinden soll. Deshalb gibt es klare Grenzen für Chefs und Personaler, was zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch betrifft.
Fragen nach der Schwangerschaft, dem Familienstand, der Religion, politischen Überzeugungen, Behinderungen oder Krankheiten, die nicht direkt die Arbeitsfähigkeit betreffen, sind in den meisten Fällen unzulässig. Auch Fragen nach dem Alter, der ethnischen Herkunft und den Vermögensverhältnissen sind in der Regel verboten. Diese Fragen gelten laut Kanzlei-hasselbach.de als Eingriff in die Privatsphäre und können diskriminierend wirken. Ein Bewerber hat das Recht, auf solche unzulässigen Fragen falsch zu antworten, ohne rechtliche Konsequenzen zu befürchten.
Arbeitgeber sollten sich auf Fragen konzentrieren, die unmittelbar mit der zu besetzenden Position zu tun haben, um faire und objektive Entscheidungsgrundlagen zu schaffen. Das dient nicht nur dem Schutz der Bewerber, sondern stärkt auch das Vertrauen in den Bewerbungsprozess. Es ist essenziell, dass die Gesprächsführung respektvoll und professionell bleibt, um eine faire Bewertung der Qualifikationen und Fähigkeiten des Bewerbers zu gewährleisten.
Beleidigungen und Demütigungen: Bewerber berichten von absoluten No-Gos
Zum respektvollen Umgang mit Bewerbern gehört auch, dass Dinge wie Beleidigungen und Demütigungen im Vorstellungsgespräch tabu sind. In der Realität sieht das aber leider oft anders aus. Die BBC sammelte und veröffentlichte zuletzt zahlreiche Berichte von Bewerbern, die in Vorstellungsgesprächen auf Händen und Knien krabbeln und „wie eine Kuh muhen“ sollten oder nach Hause geschickt wurde, nur um danach eine E-Mail zu bekommen, dass die Absage des Interviews ein „Test“ gewesen sei.
Auch in Deutschland gibt es zahlreiche solcher Fälle. Das Social-Media-Profil Twitterperlen, das persönliche Erfahrungen von Online-Usern sammelt, veröffentlichte zahlreiche Posts. Darin berichten Bewerber von unangebrachten Fragen und Beleidigungen aufgrund von körperlichen Merkmalen, Bildungsstand und religiösen Ansichten.
Extremes Beispiel: Bewerberin wird von Personaler beleidigt und schaltet Anwalt ein
Ein besonders fieser Vorfall ereignete sich 2019 in Nordrhein-Westfalen. Eine Bewerberin wurde von einer Firma kontaktiert und um Bewerbungsunterlagen gebeten. Die E-Mail mit dem Lebenslauf leitete der Personaler dann allerdings nicht an den Chef weiter, sondern antwortete versehentlich darauf und schickte sie der Bewerberin zurück – mit den an Rechtschreibung mangelnden Worten: „Habe ich heute Eigeninitiativ Kontaktiert, aber ist wohl n schwabbel...“
Aus Zorn veröffentlichte die Bewerberin die Mail auf Twitter und wandte sich auch an eine Anwältin für Arbeitsrecht, wie Merkur.de berichtet. Diese sagte ihr jedoch, dass sie aufgrund der Privatheit der Angelegenheit keine Handhabe habe. Eine öffentliche Beleidigung wäre etwas anderes gewesen.
Vom Chef schikaniert: So kann man sich als Arbeitnehmer wehren
Passiert ein solcher Vorfall mit einem toxischen Chef im Bewerbungsgespräch, wenn man noch nicht Angestellter des Unternehmens ist, hat man leider nicht ganz so viele Möglichkeiten. Um auf Schmerzensgeld klagen zu können oder Strafanzeige zu stellen, muss laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund ein nachweisbarer Schaden entstanden sein.
Zehn Dinge, die Sie im Bewerbungsgespräch sofort disqualifizieren




Meist bleibt einem wenig anderes übrig, als solche Situationen mit erhobenem Haupt zu verlassen und das Gegenüber nur in Gedanken zu verteufeln. Anschließend kann man gegebenenfalls online auf Jobplattformen wie Stepstone.de eine Bewertung des Arbeitgebers abgeben, sollte dabei aber immer sachlich und fachlich bleiben und sich aus rechtlichen Gründen lediglich auf die persönliche Erfahrung beziehen.
Ist man bereits Angestellter in einer Firma und bekommt man Fehlverhalten vom Chef – entweder einem selbst, anderen Kollegen oder Bewerbern gegenüber – mit, kann man den Vorgesetzten auch beim Betriebsrat oder Personalrat melden. Allerdings sollte man vorher, sofern möglich, Beweise und Zeugen sammeln, Fehlverhalten dokumentieren und dabei selbst immer sachlich bleiben. Möchte man Strafanzeige erstatten oder auf Schmerzensgeld klagen, sollte man sich laut Dgb.de vorher von einem Rechtsanwalt oder einem Rechtssekretär einer Gewerkschaft beraten lassen. Macht man eine solche Anschuldigung gegen den Vorgesetzten zu Unrecht, kann man fristlos gekündigt werden.
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