Horror-Vorstellungsgespräch

Muhen, krabbeln, beleidigt werden: Wenn Chefs Bewerber demütigen – und wie man sich zur Wehr setzt

Wenn Sie im Vorstellungsgespräch unangemessen behandelt werden, müssen Sie das nicht auf sich sitzen lassen. Je nach Situation hat man einige Möglichkeiten.

Wer eine Bewerbung abschickt, der wünscht sich einen leichten Weg in den Job: Rückruf, nettes Vorstellungsgespräch, Stelle bekommen. In der Realität sieht es aber oft anders aus. Gerade bei Bewerbungsgesprächen erleben viele Leute Warnzeichen, die sie denken lassen: „Wo zur Hölle bin ich denn hier gelandet?“ Und manche Vorfälle in Bewerbungsgesprächen sind nicht nur kurios, sondern moralisch nicht in Ordnung oder schlichtweg illegal.

Bewerbungsgespräch: Was Chefs und Personaler beim Kennenlernen nicht dürfen          

Im Bewerbungsprozess gilt wie überall sonst am Arbeitsplatz das Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Familienstand, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, politischen Ansichten, Alter und sexueller Orientierung unterbinden soll. Deshalb gibt es klare Grenzen für Chefs und Personaler, was zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch betrifft.

Beim Vorstellungsgespräch wird nicht nur der Bewerber, sondern auch der Chef getestet. Nicht alles ist erlaubt.

Fragen nach der Schwangerschaft, dem Familienstand, der Religion, politischen Überzeugungen, Behinderungen oder Krankheiten, die nicht direkt die Arbeitsfähigkeit betreffen, sind in den meisten Fällen unzulässig. Auch Fragen nach dem Alter, der ethnischen Herkunft und den Vermögensverhältnissen sind in der Regel verboten. Diese Fragen gelten laut Kanzlei-hasselbach.de als Eingriff in die Privatsphäre und können diskriminierend wirken. Ein Bewerber hat das Recht, auf solche unzulässigen Fragen falsch zu antworten, ohne rechtliche Konsequenzen zu befürchten.

Arbeitgeber sollten sich auf Fragen konzentrieren, die unmittelbar mit der zu besetzenden Position zu tun haben, um faire und objektive Entscheidungsgrundlagen zu schaffen. Das dient nicht nur dem Schutz der Bewerber, sondern stärkt auch das Vertrauen in den Bewerbungsprozess. Es ist essenziell, dass die Gesprächsführung respektvoll und professionell bleibt, um eine faire Bewertung der Qualifikationen und Fähigkeiten des Bewerbers zu gewährleisten.

Beleidigungen und Demütigungen: Bewerber berichten von absoluten No-Gos

Zum respektvollen Umgang mit Bewerbern gehört auch, dass Dinge wie Beleidigungen und Demütigungen im Vorstellungsgespräch tabu sind. In der Realität sieht das aber leider oft anders aus. Die BBC sammelte und veröffentlichte zuletzt zahlreiche Berichte von Bewerbern, die in Vorstellungsgesprächen auf Händen und Knien krabbeln und „wie eine Kuh muhen“ sollten oder nach Hause geschickt wurde, nur um danach eine E-Mail zu bekommen, dass die Absage des Interviews ein „Test“ gewesen sei.

Auch in Deutschland gibt es zahlreiche solcher Fälle. Das Social-Media-Profil Twitterperlen, das persönliche Erfahrungen von Online-Usern sammelt, veröffentlichte zahlreiche Posts. Darin berichten Bewerber von unangebrachten Fragen und Beleidigungen aufgrund von körperlichen Merkmalen, Bildungsstand und religiösen Ansichten.

Extremes Beispiel: Bewerberin wird von Personaler beleidigt und schaltet Anwalt ein

Ein besonders fieser Vorfall ereignete sich 2019 in Nordrhein-Westfalen. Eine Bewerberin wurde von einer Firma kontaktiert und um Bewerbungsunterlagen gebeten. Die E-Mail mit dem Lebenslauf leitete der Personaler dann allerdings nicht an den Chef weiter, sondern antwortete versehentlich darauf und schickte sie der Bewerberin zurück – mit den an Rechtschreibung mangelnden Worten: „Habe ich heute Eigeninitiativ Kontaktiert, aber ist wohl n schwabbel...“

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Job & Beruf finden Sie im Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Aus Zorn veröffentlichte die Bewerberin die Mail auf Twitter und wandte sich auch an eine Anwältin für Arbeitsrecht, wie Merkur.de berichtet. Diese sagte ihr jedoch, dass sie aufgrund der Privatheit der Angelegenheit keine Handhabe habe. Eine öffentliche Beleidigung wäre etwas anderes gewesen.

Vom Chef schikaniert: So kann man sich als Arbeitnehmer wehren

Passiert ein solcher Vorfall mit einem toxischen Chef im Bewerbungsgespräch, wenn man noch nicht Angestellter des Unternehmens ist, hat man leider nicht ganz so viele Möglichkeiten. Um auf Schmerzensgeld klagen zu können oder Strafanzeige zu stellen, muss laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund ein nachweisbarer Schaden entstanden sein.

Zehn Dinge, die Sie im Bewerbungsgespräch sofort disqualifizieren

Sind Sie in Sachen Styling unsicher, was beim Bewerbungsgespräch angebracht ist? Wichtig ist natürlich, dass Bewerber ordentlich und gepflegt wirken.
Sind Sie in Sachen Styling unsicher, was für das Bewerbungsgespräch angebracht ist? Wichtig ist, dass Bewerber ordentlich und gepflegt wirken. Bleiben Sie zudem authentisch. Was allzu übertrieben wirkt, sollten Sie im Zweifel besser vermeiden. © IMAGO / Westend61
Also lieber noch einmal duschen, Haare waschen und ein Deo benutzen, bevor Sie sich auf den Weg machen.
Vor dem Bewerbungsgespräch sollten Sie zudem genügend Zeit für die Körperpflege einplanen. Also lieber noch einmal duschen, Haare waschen und ein Deo benutzen, bevor Sie sich auf den Weg machen.  © IMAGO / YAY Images
Sie bewerben sich für einen Job in der Bank, erscheinen aber in Jeans und T-Shirt? Zu lässige Kleidung könnte Sie bei so manchem Personalchef disqualifizieren. Kleiden Sie sich also lieber etwas zu schick als zu bequem – damit macht man nichts falsch.
Sie bewerben sich für einen Job in der Bank, erscheinen aber in Jeans und T-Shirt? Zu lässige Kleidung könnte Sie bei so manchem Personalchef disqualifizieren. Kleiden Sie sich also lieber etwas zu schick als zu bequem – damit macht man nichts falsch. © IMAGO / Westend61
Wer mit einem Coffee-to-go in der Hand beim Vorstellungsgespräch erscheint, könnte bei Recruitern durchaus für Stirnrunzeln sorgen.
Wer mit einem Coffee-to-go in der Hand zum Vorstellungsgespräch erscheint, könnte bei Recruitern durchaus für Stirnrunzeln sorgen. Wenn Ihnen zur Begrüßung hingegen jemand ein Mineralwasser oder einen Kaffee anbietet, dürfen Sie das gerne annehmen. Vergessen Sie dabei niemals, sich höflich zu bedanken.  © IMAGO / Westend61
Gegen einen kleinen Snack vor dem Job-Interview ist nichts einzuwenden – aber bitte lassen Sie Ihr Essen in der Tasche verschwinden, bevor es ernst wird. Personaler könnten es ziemlich unhöflich finden, wenn das belegte Brötchen daraus hervorschaut.
Gegen einen kleinen Snack vor dem Job-Interview ist nichts einzuwenden – aber bitte lassen Sie Ihr Essen in der Tasche verschwinden, bevor es ernst wird. Personaler könnten es ziemlich unhöflich finden, wenn das belegte Brötchen daraus hervorschaut. © IMAGO / Westend61
Oft ist der erste persönliche Eindruck entscheidend. Sie sollten beim ersten Kennenlernen nicht zu sehr vorpreschen, aber trotzdem höflich und freundlich sein.
Oft ist der erste persönliche Eindruck entscheidend. Sie sollten beim ersten Kennenlernen nicht zu sehr vorpreschen, aber trotzdem höflich und freundlich sein. Schließlich geht es darum, dass die künftigen Kollegen Sie besser kennenlernen. Und auch Sie sollten sich natürlich einen Eindruck verschaffen können, ob die neue Stelle zu Ihnen passt. © IMAGO / Westend61
Fallen Sie Ihrem Gegenüber besser nicht ins Wort: Für 39 Prozent der Recruiter ist das ein absolutes No-Go und disqualifiziert Sie auf der Stelle.
Fallen Sie Ihrem Gegenüber besser nicht ins Wort: Für viele Recruiter ist das ein No-Go und disqualifiziert Sie auf der Stelle.  © IMAGO / YAY Images
Wer zu spät kommt, „den betraft das Leben“ - oder der Personalchef. Denn wer beim Vorstellungsgespräch zu spät erscheint, disqualifiziert sich bei vielen Personalern. Planen Sie sich also genügend Puffer für die Anfahrt ein.
Wer zu spät kommt, „den betraft das Leben“ - oder der Personalchef. Denn wer beim Vorstellungsgespräch zu spät erscheint, disqualifiziert sich bei vielen Personalern. Planen Sie sich also genügend Puffer für die Anfahrt ein. Sollten Sie trotzdem verspätet sein, brauchen Sie dafür eine sehr plausible Erklärung.  © IMAGO / Westend61
Vorsicht bei unbekannten Anrufen: Betrüger geben sich in Frankfurt wieder als Polizisten aus.
Finger weg vom Handy – das gilt nicht nur beim Familienessen, sondern auch fürs Vorstellungsgespräch. Wenn Sie im Gespräch Ihr Telefon zücken, könnte das durchaus unangenehm auffallen.  © IMAGO / Westend61
Das größte No-Go für Personalchefs ist aber unhöfliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Wer die Empfangsdame anzickt oder andere Mitarbeiter herumkommandiert, dürfte bei vielen Personalern von der Bewerberliste gestrichen werden.
Das größte No-Go für Personalchefs ist aber unhöfliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Wer die Empfangsdame anzickt oder andere Mitarbeiter herumkommandiert, dürfte bei vielen Personalern von der Bewerberliste gestrichen werden.  © IMAGO / YAY Images

Meist bleibt einem wenig anderes übrig, als solche Situationen mit erhobenem Haupt zu verlassen und das Gegenüber nur in Gedanken zu verteufeln. Anschließend kann man gegebenenfalls online auf Jobplattformen wie Stepstone.de eine Bewertung des Arbeitgebers abgeben, sollte dabei aber immer sachlich und fachlich bleiben und sich aus rechtlichen Gründen lediglich auf die persönliche Erfahrung beziehen.

Ist man bereits Angestellter in einer Firma und bekommt man Fehlverhalten vom Chef – entweder einem selbst, anderen Kollegen oder Bewerbern gegenüber – mit, kann man den Vorgesetzten auch beim Betriebsrat oder Personalrat melden. Allerdings sollte man vorher, sofern möglich, Beweise und Zeugen sammeln, Fehlverhalten dokumentieren und dabei selbst immer sachlich bleiben. Möchte man Strafanzeige erstatten oder auf Schmerzensgeld klagen, sollte man sich laut Dgb.de vorher von einem Rechtsanwalt oder einem Rechtssekretär einer Gewerkschaft beraten lassen. Macht man eine solche Anschuldigung gegen den Vorgesetzten zu Unrecht, kann man fristlos gekündigt werden.

Rubriklistenbild: © Imago

Kommentare