VonAndrea Trajanoskaschließen
Zahlreiche Betriebe in Gmünd nehmen an der Aktion "Nette Toilette" teil. Wo Sie die Toiletten finden, und was es kostet, wenn man beim Wildpinkeln erwischt wird.
Schwäbisch Gmünd. In der Stadt beim Bummeln und Einkaufen – oder auf dem Weg ins Büro. Wenn die Blase drückt, muss es manchmal schnell gehen. Doch dann stellt sich die Frage: „Wohin“? Nicht jeder hat in der Eile für öffentliche Toiletten das nötige Kleingeld in der Tasche. Oder die Zeit, um zu einem der vier öffentlichen stillen Örtchen aufzusuchen. Zudem stört sich der eine oder andere auch an der Sauberkeit der öffentlichen Toiletten. Deshalb gibt es in Schwäbisch Gmünd seit dem 1. Mai 2004 die Aktion „Nette Toilette“.
Die Suche nach dem stillen Örtchen
Restaurants und Cafés in der Innenstadt stellen dafür ihre Toiletten der Öffentlichkeit zur Verfügung. Ganz umsonst. Ohne Kaufzwang im Geschäft. Dafür entschädigt die Stadt die teilnehmenden Betriebe. Sie sind mit einem Aufkleber im Eingangsbereich gekennzeichnet. Und das Angebot wird von gut angenommen, wie Stadtsprecherin Ute Meinke weiß.
Hier ein Überblick, wo es „Nette Toiletten“ in Schwäbisch Gmünd gibt:
Zu den stillen Örtchen der Aktion "Netten Toilette" kommen im Stadtgebiet noch vier öffentliche Toiletten dazu: am Rathaus, im Waisenhaus, am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) sowie im Bahnhofsgebäude.
Für den einen oder anderen reicht das Angebot jedoch nicht aus. In einem unbeobachteten Moment wird schon mal eine Bushaltestelle oder eine kleine Gasse genutzt, um sich zu erleichtern. Das kann jedoch unter Umständen teuer werden, wenn man erwischt wird.
Bußgeld fürs Wildpinkeln
Wer lieber „wildpinkelt“ anstatt eines der kostenfreien Angebote der netten Toilette zu nutzen, muss tief in die Tasche greifen. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen, informiert Ute Meinke. Dies sei so in der städtischen Polizeiverordnung geregelt. Gezielte Kontrollen gebe es im Stadtgebiet hingegen nicht. Jedoch erfolge die Überwachung im Rahmen der Streifentätigkeiten der Polizei sowie des Ordnungsdienstes.
