Verlängerung der „Zusi 2030“

Mercedes-Betriebsratschef fordert für Mitarbeiter Kündigungsschutz bis 2035

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Mercedes-Betriebsratschef Ergun Lümali fordert eine Verlängerung der Beschäftigungsgarantie. Die Mitarbeiter würden gerade jetzt Sicherheit benötigen.

Stuttgart - Der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats von Mercedes-Benz, Ergun Lümali, fordert eine Verlängerung der Jobgarantie bis ins Jahr 2035. „Das Umfeld wird schwieriger“, sagte er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag. In Zeiten der Ungewissheit sei Sicherheit für die Mitarbeiter unerlässlich.

Ergun Lümali, der Gesamtbetriebsratschef von Autobauer Mercedes-Benz, fordert eine Beschäftigungsgarantie bis 2035.

„Der Hochlauf der E-Mobilität und die Transformation wird sich nach den Jahren 2028 und 2029 wirklich auf Hochtouren bewegen“, betonte der Arbeitnehmervertreter. „Wir wollen die Vereinbarung nicht einfach verlängern.“ Es sei entscheidend, im Hinblick auf das deutsche Produktionsnetzwerk zu klären, welche Produkte und Technologien den Standorten zugewiesen werden könnten, um die Beschäftigung zu gewährleisten. Der Betriebsratschef hatte bereits zuvor eine klare Ansage zum Antrieb der Zukunft gefordert.

Mercedes-Benz gibt sich zurückhaltend, der Konzern biete ohnehin sichere Jobs

Die sogenannte „Zusi 2030“, eine interne Bezeichnung für die Zukunftsabsicherung, ist eine Betriebsvereinbarung, die laut Mercedes für den Großteil der etwa 115.000 Mitarbeiter in Deutschland Anwendung findet. Sie schließt betriebsbedingte Kündigungen grundsätzlich bis Ende 2029 aus. Diese Zukunftsabsicherung soll laut Lümali eben bis Ende 2035 verlängert werden.

Derzeit gilt für einen Großteil der Mitarbeiter von Mercedes-Benz die sogenannte „Zusi 2030“.

Der Konzern selbst gab sich zurückhaltend. Selbst in Zeiten der umfassendsten Transformation der Branche biete Mercedes sichere Jobs, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage. Doch: „Angesichts der langen Laufzeit von noch mehr als sechs Jahren sehen wir keine Notwendigkeit, bereits jetzt über eine Verlängerung der Vereinbarung zu entscheiden.“

Für diesen von der Redaktion geschriebenen Artikel wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung von Redakteur Julian Baumann sorgfältig überprüft.

Rubriklistenbild: © Bernd Weißbrod/dpa

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