Knöllchen-Report

Strafzettel werden zum Millionengeschäft: Stadt München kassiert jährlich 13 Millionen Euro ab

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Mit Strafzetteln nimmt die Stadt München jährlich 13 Millionen Euro ein.
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Zefix, das Schild nicht gesehen! Oder das Auto in der Not trotzdem abgestellt. Dann schlägt die kommunale Verkehrsüberwachung zu – sie kontrolliert die Parkverstöße. In München ist ein Millionengeschäft

München – Parken auf einer Sperrfläche oder zu nah an der Kreuzung: zehn Euro. Ohne gültigen Parkschein: 20 Euro. So sieht der untere Rand der Strafen aus. Anders ist es bei Bußgeldern für eine Ordnungswidrigkeit ab 60 Euro: „Dann gibt es einen Punkt im Fahreignungsregister, so schreibt es das Gesetz vor“, sagt Albert Cermak, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Laim und Giesing. So etwa, wenn zum Falschparken (etwa in zweiter Reihe) noch eine Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern etc. kommt. Oder ein Auto den Radweg blockiert. Das kostet laut Kreisverwaltungsreferat schon 80 bis 90 Euro. Plus Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50 Euro für das Bußgeldverfahren.

Kreisverwaltungsreferat stellte 2024 insgesamt 531 923 Knöllchen aus

Teuer auch: Parkt ein Autofahrer in der Feuerwehr-Anfahrtszone und behindert ein Rettungsfahrzeug im Einsatz, werden laut KVR 100 Euro fällig. Länger als drei Stunden auf dem Gehweg geparkt, kostet (auch ohne jemanden zu behindern) 70 Euro. Für die Stadt sind Falschparker ein Millionengeschäft: Im Jahr 2024 hat das KVR insgesamt 531 923 Knöllchen ausgestellt. Die Einnahmen daraus betrugen 9 942 670 Euro, teilt Sprecherin Beate Winterer mit. Dazu ergingen 75 862 Bußgeld- und Kostenbescheide. Zusätzliche 3 152 934 Euro wurden damit eingenommen. Macht zusammen gut 13 Millionen Euro.

Auch die Polizei darf Falschparker aufschreiben.

Der Gang zum Juristen lohnt sich vor allem, wenn es eng wird für die Fahrerlaubnis. „Wenn man also schon sieben Punkte hat und nun der achte droht. In dem Fall sollte man immer Einspruch einlegen“, rät Siegfried Spatzl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. „Denn die Polizei muss nachweisen, dass Sie tatsächlich der Fahrer waren. Kann sie das nicht, wird der Fall eingestellt.“

Falschparker haben keinen Anspruch darauf, dass sie nur eine Verwarnung bekommen

Dass man „nur“ ein Knöllchen erhält, darauf haben Autofahrer laut ADAC keinen Rechtsanspruch. „Sollten Sie daher keine Verwarnung erhalten haben, sondern gleich den kostenpflichtigen Bußgeldbescheid, so ist das rechtlich nicht zu beanstanden. Die Behörde kann auch gleich das förmliche Bußgeldverfahren einleiten.“ Der Einspruch wird dann vor Gericht verhandelt. Ob man bis zum bitteren Ende streitet, sollte Cermak zufolge gut überlegt werden – denn es können „Kosten zwischen 500 und 950 Euro auflaufen“. Und Kosten für Parkverstöße sind „nicht über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt“, betont Fachanwalt Florian Schmidtke.

Albert Cermak ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in München

Wer darf einen Strafzettel überhaupt ausstellen? Im öffentlichen Raum nur das KVR und die Polizei. Doch Vorsicht: Auf Privatgelände gelten andere Regeln – etwa bei Supermärkten. Dort können „sogenannte Parkraumbewirtschafter Vertragsstrafen verhängen, hierbei handelt es sich um Firmen ohne staatliche Befugnisse“, warnt der ADAC. Das Problem: „Autofahrer stimmen den Vertragsbedingungen zu, wenn sie auf das Gelände fahren“, sagt Albert Cermak. Und das kann teuer werden.

Kulanz, etwa bei medizinischen Notfällen, liegt im Ermessen der Behörde

Wer von einem städtischen Ordnungshüter aufgeschrieben wird und ihn noch antrifft, kann nur selten auf Kulanz hoffen: „Möglich ist diese im Fall von medizinischen Notfällen. Oder wenn der Parkausweis im Auto runtergefallen ist“, sagt Cermak. Die „Ausreden“ müssen aber gut nachvollziehbar sein. Denn die Kulanz „liegt im Ermessen der Behörde“.

Ähnlich, wenn man gerade abgeschleppt wird: Mindestens die Anfahrt der Firma (ca. 125 Euro) muss der Falschparker zahlen. Ist das Auto schon in die Verwahrstelle verbracht, fallen rund 250 Euro an. Plus je zwölf Euro ab dem vierten Tag. Die Polizei informiert per Brief über die Sicherstellung des Pkw.

Wer abgeschleppt wird, muss rund 250 Euro zahlen.

Strafen im Stadtgebiet sind einheitlich, doch am Hauptbahnhof und in der Altstadt gelten Ausnahmen

Gut zu wissen: „Die Bußgelder und Verwarnungen sind im Stadtgebiet einheitlich“, sagt KVR-Sprecherin Winterer. „Ausnahmen bestehen für das Gebiet um den Hauptbahnhof und für die Altstadt. Die Höhe ist jeweils im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geregelt.“

Der gute alte Strafzettel bleibt übrigens erhalten (wenn auch teils mit QR-Code). Parkverstöße werden zwar von der Stadt „digital erfasst und bearbeitet“, sagt Winterer. Die Mitarbeiter der Kommunalen Verkehrsüberwachung hinterlassen aber weiterhin einen Ausdruck an der Scheibe.

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