VonElena Benediktschließen
Im Januar tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die für Entsorgungsträger eine Getrenntsammelpflicht vorschreibt. Unter anderem für Altkleider. Während es in diversen Berichten heißt, dass so keinerlei Textilien mehr in der Restmülltonne landen sollen, sieht man das bei der EVA im Landkreis Weilheim-Schongau anders.
Gut erhaltene Kleidung weiterzuverwerten, ist kein Problem. Ob man sie auf Basaren oder online selbst anbietet, an Second-Hand-Shops gibt oder in Altkleidercontainer wirft – im Landkreis Weilheim Schongau gibt es diverse Möglichkeiten. „Altkleidung ist ein großer Markt“, sagt Claudia Knopp, Abfallberaterin bei der Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsgesellschaft (EVA).
Was aber tut man mit stark verschmutzten, kaputten, ausgewaschenen Kleidungsstücken oder Lumpen? Bisher landeten die bei den meisten wohl in der Restmülltonne. Eine Gesetzesänderung, die 2025 in Kraft tritt, sorgt nun allerdings für Verwirrung. Man habe schon einige Anrufe erhalten, sagt Knopp. Und wolle deshalb zumindest für den Landkreis Weilheim-Schongau darauf hinweisen, dass sich an den Trennhinweisen für die Altkleiderbehälter nichts ändere (siehe Kasten).
Neues Gesetz ab 2025: Wohin mit Alttextilien?
In Paragraf 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das ab Januar 2025 in Kraft tritt, heißt es, dass Entsorgungsträger wie die EVA diverse Abfälle, die in ihrem Gebiet in privaten Haushalten anfallen, getrennt sammeln müssen. Zu den getrennt zu sammelnden Abfällen gehören etwa Bio-, Kunststoff-, Metall- und Papierabfälle sowie Glas, Sperrmüll und gefährliche Abfälle. Und eben auch Textilabfälle.
Aber die sammle man bei der EVA ja bereits getrennt, sagt Knopp. Entsprechende Container der „Aktion Hoffnung“ stehen an vielen Standorten im Landkreis verteilt. Solche Möglichkeiten würden allerdings noch nicht alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Deutschland anbieten, so die Abfallberaterin. Dort würden alle Altkleider – ob noch verwertbar oder nicht – im Restmüll landen und zerstört werden. Deshalb ziele das Gesetz insbesondere auf diese Entsorger ab, grundsätzlich ein Getrenntsammelsystem einzurichten. „Es ist jedoch keine Verpflichtung, alle Alttextilien in die Altkleidersammlung zu geben“, sagt Knopp.
Altkleider kommen in Secondhandshops oder ins Ausland
Es gebe für alle Sammlungen Trennlisten mit zulässigen und nicht-zulässigen Abfällen. Zum Beispiel würde ja auch Altglas grundsätzlich getrennt gesammelt – allerdings mit der Ausnahme, dass etwa Trinkgläser nicht angenommen werden können. Oder im Papiermüll keine fettigen Pizzakartons entsorgt werden sollen. Diese Sachen könnten nicht recycelt werden bzw. würden die Wiederverwertung behindern. Ähnlich sei es bei der Altkleidersammlung: „Alttextilien in guter Qualität dürfen nicht durch schmutzige, zerrissene Kleidung unbrauchbar und unverwertbar gemacht werden.“
Übrigens: Alles aus der Region gibt‘s auch in unserem regelmäßigen Schongau-Newsletter. Und in unserem Weilheim-Penzberg-Newsletter.
Die Altkleider, die in den Containern im Landkreis landen, werden entweder hierzulande in karitativen Secondhandshops angeboten oder ins Ausland verkauft, erklärt die Abfallberaterin. Vor allem nach Osteuropa, Afrika oder Südamerika. Strukturen, um die Textilien anderweitig wiederzuverwerten, etwa nach Fasern zu trennen und aufzubereiten, würden in Europa noch fehlen. Deshalb bringe es auch nichts, etwa alte Socken in den Altkleider-Container zu werfen. Es könne sein, dass das neue EU-Gesetz hier Impulse für die Zukunft gebe. Knopp sieht dafür aber auch die Textilhersteller in der Pflicht.
Keine Strukturen für anderes Recycling
Etwa über einen Chip müssten die Textilien klassifizierbar werden, damit man wisse, welche Fasern drin sind und danach sortieren könne, so Knopp. Dass viele Textilien mittlerweile so billig hergestellt seien (Stichwort „Temu“), dass sie nicht mehr im Second-Hand-Bereich gebraucht werden können, sieht sie als Problem.
Die Restmülltonnen im Landkreis werden nicht kontrolliert. Es könnten also für die Bürger keine Ordnungswidrigkeiten drohen, wie es in manchen Berichten angedroht werde, wenn man Alttextilien 2025 im Restmüll entsorge. Erst in Erbenschwang werde der gesammelte Restmüll noch einmal angeschaut, manchmal noch Recyclebares herausgezogen und der Rest schließlich „energetisch verwertet“, also verbrannt.
Was in Container soll – und was nicht
In die Altkleiderbehälter der Aktion Hoffnung/EVA dürfen (auch künftig) nur saubere, trockene, intakte, tragfähige Alttextilien oder Schuhe eingeworfen werden, so Abfallberaterin Claudia Knopp. Auch gut erhaltene Bett-, Tisch- und Haushaltswäsche, Taschen und Accessoires seien erwünscht. Alles sollte laut Knopp in Tüten eingeworfen werden.
Es gibt allerdings auch Textilien, welche die EVA nicht weiterverwenden kann. Nicht in die Altkleiderbehälter soll deshalb verwaschene, abgetragene, nasse, kaputte oder verschmutzte Kleidung, Lumpen sowie Schneiderabfälle sowie abgelaufene, kaputte oder verschmutze Schuhe, Skischuhe und Schlittschuhe gegeben werden.
