Kunstwerk beschäftigt die Behörden

Verein stellt Fantasie-Verkehrsschilder auf: Polizei-Kommissar reagiert mit Augenzwinkern

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Müssen wieder weg: Die Fantasie-Verkehrsschilder, die der Badehausverein vor der Dokumentationsstätte am Kolpingplatz in Wolfratshausen-Waldram aufgestellt hat.
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„Achtung Verstrickungsgefahr“: Diese Fantasie-Verkehrsschilder stellte der Badehausverein in Wolfratshausen auf. Nun gibt‘s dazu eine Stellungnahme der Polizei.

Wolfratshausen – Die „Verstrickungen“, eine temporäre Installation der Penzberger Künstlerin Susanne Hanus am Badehaus in Waldram, sind wie berichtet vom Ordnungsamt der Stadt beanstandet worden. Nach der „dringenden Empfehlung“ aus dem Rathaus, vor dem potenziellen Gefahrenbereich am Kolpingplatz „eine Absicherung“ beziehungsweise eine „Kennzeichnung“ anzubringen, regierte der Badehausverein mit eigens angefertigten Verkehrsschildern: „Achtung Verstrickungsgefahr.“ Diese Schilder allerdings wurden widerrechtlich aufgestellt – und müssen entfernt werden.

Polizei kommt zu dem Schluss: Gefahrenprognose „ist unkritisch“

In einer Stellungnahme zur Causa Verstrickungen stellt die Wolfratshauser Polizei in einer E-Mail an das städtische Ordnungsamt fest: Bei dem vorliegenden Verkehrszeichen 101 handle es sich zwar „um ein Gefahrenzeichen ohne Regelungsbefugnis“. Aber: „Es zeigt dem Verkehrsteilnehmer eine unmittelbare Gefahrenstelle an“, Autofahrer „müssen ihre Geschwindigkeit entsprechend der Gefahrenstelle anpassen und bremsbereit bleiben“. Beide am Erinnerungsort Badehaus aufgestellte (Fantasie-) Verkehrszeichen seien von der Fahrbahn aus sichtbar, das heiße: „Fahrzeugführer können die Verkehrszeichen wahrnehmen, somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies Auswirkungen auf den fließenden Verkehr hat.“

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Es sollte lediglich auf eine Gefahrenstelle auf dem Grundstück vom Badehausverein hingewiesen werden. Dass sich die Verkehrszeichen 101 in diesem Fall auf den Straßenverkehr auswirken können, konnte durch fachfremde Personen nicht abgeschätzt werden.

Aus der Stellungnahme der Polizei zur Causa Verstrickungen

Grundsätzlich hält die Polizei fest: „Amtliche Verkehrszeichen sämtlicher Art, welche Außenwirkung auf den Verkehr haben, dürfen ausschließlich durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet und aufgestellt werden.“ Eine solche Anordnung habe die Stadt Wolfratshausen im konkreten Fall nicht verfügt. Aus diesem Grund „sind die Verkehrszeichen zu entfernen“. Die Beamten relativieren: „Die Gefahrenprognose für die beiden Verkehrszeichen 101 ist unkritisch. Es ist nicht anzunehmen, dass es durch diese zu Verkehrsunfällen oder nennenswerten Behinderungen kommen wird.“ Schlussfolgerung: „Sofortmaßnahmen durch Entfernen oder Abdecken der Verkehrszeichen wegen Gefahr im Verzug durch die Polizei sind daher nicht geboten.“ Auch ein Strafverfahren müssen weder Badehausverein noch Künstlerin Hanus fürchten: „Der Tatbestand nach Paragraf 132 Strafgesetzbuch (Amtsanmaßung) ist nicht erfüllt, da durch den Aufsteller nicht beabsichtigt war, eine Außenwirkung zu erzielen.“

Tatbestand der Amtsanmaßung aus Sicht der Polizei „nicht erfüllt“

Das Ordnungsamt habe dem Verein zwar dringend empfohlen, „auf eine Gefahrenstelle auf dem Grundstück vom Badehausverein“ hinzuweisen. Dass die aufgestellten „Achtung Verstrickungsgefahr“-Schilder Einfluss auf den fließenden Verkehr haben könnten, „konnte durch fachfremde Personen nicht abgeschätzt werden“. In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten: Der Tatbestand der Amtsanmaßung „ist nicht durch Fahrlässigkeit erfüllt“. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde sei die Stadt Wolfratshausen, diese habe „den Sachverhalt weiter zu bearbeiten“.

Wolfratshausens Polizeichef Andreas Czerweny betrachtet die Verstrickungen durchaus mit einer guten Portion Humor. Doch Recht und Ordnung müssen Genüge getan werden. „Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs übernehmen“, so der Erste Hauptkommissar am Donnerstag auf Anfrage unserer Zeitung. Diese würden auf Empfehlung der Polizei die südwestliche Ecke der Dokumentationsstätte „gemäß der Straßenverkehrsordnung“ sichern. „Damit“, so Czerweny mit einem Augenzwinkern, „kann dieser Kriminalfall zu den Akten gelegt werden.“ (cce)

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