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Weil der Angeklagte erkrankt ist, wurde die erneute Verhandlung über den angeschossenen und gestorbenen Kater Maxl am Amtsgericht Wolfratshausen jetzt abgesagt. Das Gericht regt an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Wackersberg/Wolfratshausen – Weil er mit einem Luftgewehr Kater Maxl angeschossen haben soll, muss sich ein Pensionist aus Wackersberg derzeit wie berichtet vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Am Mittwoch sollte der nach dem ersten Verhandlungstag unterbrochene Prozess mit der Anhörung weiterer Zeugen fortgesetzt werden. Dazu kam es nicht.
Die Verteidigung hatte argumentiert, dass das Projektil, welches im linken Hinterlauf des Katers steckte, kaum aus einer Waffe seines Mandanten stammen könne. Dies sei „in höchstem Maße unvorstellbar“, wenn das Tier noch am Morgen nach der vermeintlichen Tat, die sich am 4. Juni vorigen Jahres ereignete, scheinbar beschwerdefrei auf die Terrasse hinausgelaufen sei – wie die Besitzerin berichtet hatte. Erst am Abend des 5. Juni war der Kater „von der Hitze entkräftet und ausgetrocknet“ hinter einem Buchsbaum entdeckt worden. Hierzu sollten nun zwei Ärztinnen Auskunft geben. Der Verhandlungstermin fiel jedoch aus, weil der Angeklagte zwischenzeitlich erkrankt ist.
Ob der Fall überhaupt noch einmal im Gerichtssaal verhandelt wird, scheint höchst fraglich zu sein. Wie Gerichtsdirektorin Andrea Titz auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, wurde dem Angeklagten seitens des Gerichts mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft angeboten, das Verfahren nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung gegen Zahlung eines Geldbetrags, dessen Höhe nicht genannt wurde, einzustellen. Das Gericht habe diesen Weg zur Beendigung des Verfahrens vorgeschlagen, da „nach dem persönlichen Eindruck, den sich das Gericht im ersten Verhandlungstermin gemacht hat, und unter Berücksichtigung des Tatvorwurfs im konkreten Fall zur Überzeugung des Gerichts eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in entsprechender Höhe schuldangemessen ist“. Ob der Angeklagte dieses Angebot annehme, sei bislang nicht bekannt, so die Amtsgerichtsdirektorin.
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