Marihuana, LSD, Ecstasy, Amphetamine. Ein 23-Jähriger aus dem Tölzer Land hat eine lange Drogenkarriere hinter sich. Jetzt stand er vor Gericht
Bad Tölz-Wolfratshausen – Der Richter konnte sich einen verbalen Seitenhieb an die Adresse der Staatsanwaltschaft nicht verkneifen. „Ich frage mich, was es noch braucht, um eine günstige Sozialprognose zu erstellen“, sagte der Vorsitzende Helmut Berger und betonte, dass man dem Angeklagten zwingend Bewährung einräumen müsse. „Alles andere wäre Blödsinn.“
Ein Jahr und acht Monate Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt werden können: Diese Strafe verhängte das Schöffengericht im Prozess gegen einen 23-jährigen Auszubildenden, der sich wegen unerlaubten Erwerbs und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verantworten musste. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten beantragt.
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Ein paar Monate bevor er 18 wurde, habe er zum ersten Mal einen Joint geraucht – auf einer Klassenfahrt nach Berlin, gab der Angeklagte bereitwillig Auskunft zu seiner Drogenkarriere. Wenig später war er zu Hause ausgezogen, bald kiffte er täglich, später probierte „andere Sachen“, LSD, Ecstasy, Amphetamine. Er begann damit, Drogen zu verkaufen, um den eigenen Konsum zu finanzieren. Zweimal landete er bereits vor dem Jugendrichter, kam jedoch glimpflich davon, betäubte seine Probleme weiter mit Drogen und rutschte immer tiefer in die Sucht. Bis Mitte Juli vorigen Jahres. Dann änderte sich sein Leben schlagartig.
Schon Anfang Mai war der Auszubildende, der damals in einer Gemeinde im Isarwinkel lebte, ins Visier der Ermittler geraten. Eine Sendung Kokain, das er im sogenannten Darknet bestellt hatte, konnte wegen unzureichender Frankierung nicht an die Adresse des Angeklagten zugestellt werden. Das Kuvert landete über den Umweg Cloppenburg in Norddeutschland, wo der Absender beheimatet sein sollte, bei der Tölzer Polizei. Der fiel bei ihren Nachforschungen ein weiterer Brief in die Hände. Ein Umschlag, der aus dem Briefkasten des Angeklagten lugte, enthielt 195 Gramm Amphetamin und 18 Gramm Amphetaminbase. Bei einer Wohnungsdurchsuchung zwei Monate später fanden die Ermittler weitere Drogen, unter anderem 37 Gramm Cannabis.
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„Nach der Durchsuchung war ich am Boden der Tatsachen“, sagte der Angeklagte. Er habe die Drogenberatung der Caritas aufgesucht und „von einem Tag auf den anderen mit dem Kiffen aufgehört“, erklärte er. Es folgte eine ambulante Therapie, die laut Bescheinigung der Caritas erfolgreich verläuft und noch einige Zeit fortdauert.
„Er ist vollumfänglich geständig. Er hat reinen Tisch gemacht, das ist ihm hoch anzurechnen. Außerdem ist er nachweislich drogenfrei“, plädierte der Verteidiger für eine bewährungsfähige Strafe von einem Jahr und acht Monaten. „Es spricht nichts dagegen.“
Das sah auch das Gericht so. „Er macht hier einen sehr guten Eindruck. Es läuft alles hervorragend. Warum sollen wir jetzt dazwischenschlagen? Das ist nicht nachvollziehbar“, begründete Richter Helmut Berger das Urteil des Schöffengerichts, das deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin blieb.
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