Inkofen und das einsturzgefährdete Bauwerk

An der Kapelle scheiden sich die Geister

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Ein Schmuckstück war sie vor dem Unfall: Die Kapelle aus dem Fotoarchiv des verstorbenen Martin Stiel-Fischer, der sich bei einem Spaziergang 2001 für dieses Motiv entschied. Auch er hat sich so in die Geschichte der Kapelle eingeschrieben.

Wie geht es weiter mit der einsturzgefährdeten Kapelle in Inkofen? Es gibt viele Gerüchte - aber nur wenige Möglichkeiten. In der Zwischenzeit scheiden sich in dem kleinen Ort die Geister.

Inkofen Die Nerven vieler Bürger aus Inkofen liegen blank: Trotz der derzeitigen Vollsperrung der Ortsdurchfahrtsstraße und der ausgeschilderten Umleitung lassen sich viele Autofahrer nicht von den entsprechenden Schildern abhalten und suchen weiterhin einen Weg durch den kleinen Ort im Ampertal. Wie mehrfach berichtet, wurde die denkmalgeschützte Kapelle an der Staatsstraße 2054 bei einem Unfall im Oktober so stark beschädigt, dass sie einsturzgefährdet ist.

Das Staatliche Bauamt in Freising hatte darauf hin eine Vollsperrung angeordnet. Jetzt rollt der Verkehr – trotz Umleitung – durch die untere Ortsstraße, eine Tempo-30-Zone. Und wie lange der Zustand noch anhalten wird, steht derzeit noch in den Sternen. Zwischenzeitlich wurde zwar eine Planung in Auftrag gegeben, die den unverputzten Backsteinbau aus dem 19. Jahrhundert so weit sichern soll, dass die Ortsdurchfahrt wieder freigegeben werden kann. Wann dies jedoch so weit sein wird, könne man derzeit noch nicht abschätzen, sagt die am Staatlichen Bauamt zuständige Projektleiterin, Sylvia Pfister. Ein fester Termin stehe noch nicht fest.

Wie vor einigen Wochen bekannt wurde, hat ein Geschäftsmann aus München mit Wohnsitz in Kirchamper die Kapelle vom früheren Besitzer gekauft und möchte sie auf seinem Grundstück wieder neu errichten. Da es sich bei dem Bauwerk jedoch um ein geschütztes Einzeldenkmal handelt, wird das wohl kaum realisierbar sein. Gemäß bayerischem Denkmalschutzgesetz sei das Gebäude vom Eigentümer zu erhalten und fachgerecht am jetzigen Standort in Stand zu setzen, sagt Robert Stangl von der Pressestelle im Freisinger Landratsamt auf Anfrage des Freisinger Tagblatts.

Von einem Abbau und einer möglichen Neuerrichtung an anderer Stelle sei ihr nichts bekannt, sagt Dorothee Ott, Pressesprecherin im Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz in München. Fakt ist jedoch, dass der neue Besitzer einen Anwalt mit dem Fall betraut hat. Dieser verwahrt die Ansprüche des Eigentümers gegenüber der Versicherung. Der Presse gegenüber wird über den aktuellen Stand der Verhandlungen jedoch seitens des Anwalts Stillschweigen bewahrt.

Unter den Bürgern in In–kofen wird der angedachte Abbau des Gebäudes kontrovers und emotional diskutiert. Ohne die Kapelle am angestammten Platz sei das doch ein Verlust für das Dorf, sagen die einen. Im letzten Jahrhundert wurde der Backsteinbau sowohl als Backhaus zum Brotbacken, als auch als Andachtsstätte genutzt. Das zeige die Eingangssituation an der der Straße zugewandten Seite der Kapelle, sagt Dominik Berger. Da seien zwei Türen eingebaut – ein Raum zum Backen, der andere für die Andacht. Der junge Mann, der an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Latein und Geschichte studiert, wohnt seit vielen Jahren in Inkofen. Das Gebäude erinnere an diese bäuerliche Tradition. Außerdem sei es an exponierter Stelle erbaut. „Das ist der einzige Punkt an der Ortsdurchfahrt, wo die Autos runterbremsen müssen“, sagt Berger. Die Kapelle diene zudem als Stationsaltar bei der Fronleichnamsprozession.

„Weg mit dem alten G‘lump“, sagen indes die anderen. In den vergangenen Jahren habe die Kapelle nur noch als Garage für Autos und diverse landwirtschaftliche Maschinen gedient. „Bauliche Bedeutungslosigkeit“, meint ein Inkofener, der namentlich aber nicht genannt werden möchte. Über einen geplanten Abbruch der Kapelle in Inkofen liege dem Landratsamt derzeit kein Antrag vor, sagt Pressesprecher Robert Stangl. Der Abbau und die Wiedererrichtung an anderer Stelle komme rechtlich einem Abbruch des Denkmals gleich.

Laut Bayerischem Denkmalschutzgesetz wäre dies jedoch erlaubnispflichtig und könne nur ausnahmsweise und unter sehr strengen Auflagen erteilt werden. Etwa dann, wenn die Erhaltung des Denkmals nicht möglich oder für den Eigentümer unzumutbar sei.

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