Zahlen aus dem Landratsamt

Seit Gesetzesänderung der „Ampel“: Zahl der Anträge auf Einbürgerung steigt im Landkreis stark an

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Im Tölzer Landratsamt wurden 2024 insgesamt 728 Einbürgerungsanträge registriert.
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Die Zahl der Einbürgerungsanträge im Landkreis ist 2024 stark angestiegen. Besonders viele Anträge kommen von jungen Menschen, die nun den deutschen Pass mit einer anderen Staatsangehörigkeit verbinden können.

Bad Tölz-Wolfratshausen – Das Thema Staatsangehörigkeitsrecht sorgt weiter für Diskussionen. Dieser Tage gab das Statistische Bundesamt bekannt, dass die Zahl der Einbürgerungen 2024 deutschlandweit mit 291 955 einen neuen Höchststand erreicht hat. Auch im Landkreis nehmen die Anträge auf Einbürgerung deutlich zu. Laut Zahlen, die das Tölzer Landratsamt auf Anfrage unserer Zeitung vorlegt, stieg die Zahl von 2023 auf 2024 um 82 Prozent.

Ampel-Regierung hatte Staatsbürgerschaftsrecht reformiert

Am 27. Juni 2024 trat eine von der Ampel-Koalition beschlossene Gesetzesänderung in Kraft: Ausländer können jetzt schon nach fünf statt nach acht Jahren Aufenthalt einen Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit stellen. Bei besonderen Integrationsleistungen wie zum Beispiel guten schulischen oder beruflichen Leistungen kann die Mindestaufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Die jetzige Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will diese „Express-Einbürgerung“ wieder abschaffen.

Die Antragsteller im Landkreis allerdings machen von den verkürzten Fristen nur „vereinzelt“ Gebrauch, so Landratsamts-Sprecherin Sabine Schmid. „Das ist nicht der Rede wert.“ Eine größere Rolle für die Zunahme der Anträge spielt offenbar, dass seit der Reform von 2024 auch Mehrstaatigkeit, also der Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten, zugelassen ist.

728 Anträge auf Einbürgerung eingegangen

Die Gesamtzahl der Einbürgerungsanträge in Bad Tölz-Wolfratshausen lag laut Schmid im Jahr 2024 bei 728. Im Vorjahr waren es 400 gewesen, 2022 sogar nur 246. Vom 1. Januar bis zum 5. Juni dieses Jahres zählte das Landratsamt bereits 402 Anträge.

Seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes komme der größte Teil der Anträge von Menschen, die ursprünglich aus den nicht zur EU gehörigen Balkanländern stammen, erklärt Schmid, also Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien.

Viele Antragsteller sind in Deutschland geboren

„Den zweitgrößten Teil machten im Jahr 2024 die Anträge von syrischen Staatsangehörigen aus“, so Schmid weiter. Dies habe jedoch nichts mit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts zu tun. „2015 kam eine große Anzahl von syrischen Flüchtlingen nach Deutschland“, stellt Sabine Schmid fest. „Diese konnten nach dem alten Recht ohne Aufgabe der syrischen Staatsangehörigkeit nach sechs Jahren eingebürgert werden.“ Es habe sich um eine Sonderregelung für Personen mit Flüchtlingsstatus gehandelt. Seit Anfang 2025 gehen Schmid zufolge die Antragszahlen von Syrern jedoch stark zurück. Es würden kaum noch syrische Flüchtlinge kommen.

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Stark angestiegen seien die Antragszahlen von türkischen Staatsangehörigen. Bei ihnen sowie bei den Antragstellern aus den Nicht-EU-Ländern am Balkan „handelt es sich oft um junge Menschen, die bereits im Bundesgebiet geboren wurden, jedoch ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit aus verschiedenen Gründen nicht aufgeben wollen“, erklärt die Behördensprecherin.

Viele Amerikaner und Russen wollen eingebürgert werden

Eine weitere Auffälligkeit: Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts seien auch die Antragszahlen von Amerikanern und Russen „im Verhältnis sehr stark angestiegen“, konstatiert Schmid. 2023 habe es aus diesen Nationalitäten nur geringe Antragszahlen gegeben. Schmid weiter: „Ebenso haben wir hohe Antragszahlen von philippinischen Staatsangehörigen, die alle bei der Asklepios-Klinik in Bad Tölz angestellt sind.“

Um die Zunahme an Anträgen zu bewältigen, habe das Landratsamt „im Hinblick auf die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vorab Personal aufgestockt“, erklärt Schmid. Aktuell bearbeiten vier Halbtagskräfte die Einbürgerungsanträge. Dennoch sei die Arbeitsbelastung hoch. „Die Antragszahl pro Mitarbeiter liegt nach wie vor weit über dem Durchschnitt gegenüber vielen anderen Landratsämtern.“ Die Bearbeitungszeit betrage aktuell rund sechs Monate. (ast)

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