VonGerti Reichlschließen
Die Anfrage für einen 53 Meter langen Gebäude-Riegel direkt am See beschäftigte den Tegernseer Bauausschuss. Und der hatte es schwer damit.
Tegernsee – Direkt am See, hinter einer Betonmauer und zwischen hohen Bäumen an der Münchner Straße in Tegernsee stehen zwei Häuser. Der Gebäude-Komplex soll umgebaut und kräftig erweitert werden. Zur jüngsten Sitzung des Bauausschusses lag ein Antrag auf Vorbescheid auf dem Tisch.
Der Antragsteller will zum einen am nördlichen Ende ein Appartement auf eine etwa neun mal sechs Meter große Garage bauen. Zum anderen soll ein einstöckiger, 53,50 Meter langer Gebäude-Riegel entstehen, optisch gegliedert durch einen Zwischenbau. Darunter eine Tiefgarage für elf Fahrzeuge, zugänglich über einen Autolift.
Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) war nicht begeistert, zumal das Grundstück zu drei Vierteln im Überschwemmungsgebiet liegt: „So eine massive Bebauung direkt am See, das geht auf keinen Fall“, sagte Hagn. Er werde verhindern, dass „auf diesem kleinen Grundstück eine kleine Stadt entsteht.“ Auch Rudolf Gritsch (CSU) war kritisch: Die Nachbarbebauung, nämlich das Bastenhaus und ein direkt daran angebautes Haus, sei für ihn kein Bezugspunkt, so Gritsch. „Das ist im Laufe der Zeit zusammengewachsen und nicht ursprünglich so genehmigt.“ Das Grundstück sei vom See her weithin sichtbar, daher sollte man solch eine massive Bebauung nicht zulassen. Begrüßen würde er hingegen, wenn der ein oder andere Baum entfernt würde, der sich aus einer vernachlässigten Hecke entwickelt habe und inzwischen eine Gefahr bei Sturm darstelle.
Die Hoffnungen, die Bebauung ganz verhindern zu können, musste Bauamtsleiterin Bettina Koch dämpfen. „Der Antragsteller hat grundsätzlich Baurecht“, informierte sie, auch wenn sie fand, dass sich der riegelartige Bau nicht einfügen würde. Die Nachbarbebauung stelle tatsächlich einen Bezugsfall dar.
Grundsätzlich verhindern kann die Stadt eine Bebauung an dieser Stelle also wohl nicht. Folgende Entscheidung wird dem Antragsteller jetzt mitgeteilt: Der Bau der Garage mit Appartement wird abgelehnt, die Tiefgarage wäre grundsätzlich möglich, der Gebäude-Riegel dürfe maximal 51,29 Meter bergseitig und 48,88 Meter seeseitig betragen. Ein Verbindungsbau, auf den Peter Hollerauer (FWG) gerne verzichten würde, wäre grundsätzlich mögli
ch. gr
