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Sind beim kommunalen Wohnprojekt am Angersteig Schäden entstanden? Diese Frage muss das Gericht klären. Anwohner fordern 62 000 Euro Schadenersatz von der Gemeinde Königsdorf.
Königsdorf – Es gab viel Lob für das Musterprojekt, mit dem sich Königsdorf des Themas bezahlbahrer Wohnraum annahm. Nun droht der Gemeinde eine kräftige Nachzahlung für die am Angersteig gebaute Wohnanlage für Menschen mit geringerem Einkommen. Nachbarn haben die Kommune verklagt. Sie fordern 62 000 Euro Schadenersatz, weil bei der Errichtung der zwei Mehrfamilienhäuser in schöner Ortsrandlage ihre Garage erheblich beschädigt worden sein soll. Eine erste Güteverhandlung vor einer Zivilkammer am Landgericht München II brachte keine Einigung. Ein Gutachten soll nun Klarheit bringen.
Die Kläger begründen ihre Forderung mit „irreparablen Schäden an der Garage sowie einem tiefen Riss in der Garagenzufahrt“. Diese sollen durch die Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück in den Jahren 2017 und 2018 entstanden sein. Die Gemeinde weist eine Verantwortung zurück. Zwar räumt Bürgermeister Anton Demmel im Gespräch mit unserer Zeitung ein, dass es bei den Aushubarbeiten der Baugrube für die Wohnhäuser mit Tiefgarage Probleme gegeben habe. Wegen der „schwierigen Bodenverhältnisse“ hatte sich der Baufortschritt seinerzeit verzögert. Vonseiten der Kommune seien jedoch alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen sowie die Statik durch eine sogenannte Prüfstatik überprüft worden. Deshalb sei die ganze Angelegenheit seiner Meinung nach eine Sache der Versicherung der Gemeinde. Diese hatte den Klägern zunächst 1800 Euro Schadenersatz angeboten.
Die immense Kluft zwischen Forderung und Angebot bleibt auch nach dem Treffen der Parteien vor Gericht vorerst bestehen. Es sei ein „Beweisbeschluss“ ergangen, teilt die Presseabteilung für Zivilsachen am Landgericht München II mit. „Die Beklagtenseite bestreitet weiterhin Vorliegen und Umfang der Schäden, Kausalität und Schadenshöhe.“ Salopp formuliert heißt das: Es wird bezweifelt, dass ein Schaden entstanden ist. Wenn doch, dann nicht in dem von der Klägerseite geschilderten Ausmaß. Außerdem ist der Gemeinde kein schuldhaftes Handeln anzulasten. Und die bezifferte Summe, die nötig ist, um die Schäden zu beheben, sei viel zu hoch angesetzt.
Deshalb hat die Richterin entschieden, die Sache von einem unabhängigen Bausachverständigen der Industrie- und Handelskammer begutachten zu lassen. „Nach Eingang des Gutachtens – möglicherweise in sechs Monaten – wird dann erneut verhandelt“, heißt es aus dem Gericht.
rst
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