Antrag steht zur Debatte

Asylunterkunft Warngau: Griff nach dem Strohhalm?

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An der Vivo in Warngau plant das Landratsamt eine Asylunterkunft für bis zu 500 Menschen. Während die Vorbereitungen Fahrt aufnehmen, befasst sich der Gemeinderat nun mit einer Veränderungssperre.
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Es sieht nach einem Griff nach dem Strohhalm aus, um die Asylunterkunft in Warngau vielleicht noch zu verhindern: Im Gemeinderat steht kommende Woche die Ausweisung eines „Birkerfeld III“ zur Debatte – samt Veränderungssperre an der Vivo. Das Landratsamt räumt dem wenig Aussichten ein.

Warngau – Der Warngauer Gemeinderat wird sich mit einem Antrag auf Ausweisung des „Birkerfeld III (an der Vivo)“ befassen. Das geht aus der Tagesordnung für die nächste Sitzung am Dienstag, 9. April, hervor. Ein Zweck für das Bebauungsplangebiet – etwa als Gewerbegebiet – ist dabei nicht genannt, dafür aber ein zweiter Schritt, der kaum Zweifel an der Stoßrichtung lässt: eine Veränderungssperre. Steckt dahinter ein Versuch, die Asylunterkunft an der Vivo doch noch zu verhindern, gegen die sich der Gemeinderat ausgesprochen hat? Bürgermeister Klaus Thurnhuber (FWG), der die Tagesordnung angesetzt hat, war gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

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Das Landratsamt zeigt sich auf Anfrage wenig überrascht von der Entwicklung. Bereits bei der hitzigen Infoveranstaltung Anfang Februar hatten Gegner der Unterkunft auf die Gemeinde Rott am Inn verwiesen, die über eine Veränderungssperre eine Asylunterkunft zu verhindern versuchte – dies allerdings unter anderen Vorzeichen, weil dort eine Bauleitplanung für ein bestehendes Gewerbegebiet rechtskräftig existiert. Damals hatte das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde der Kommunen im Landkreis auf Anfrage unserer Zeitung hin bereits klargestellt, dass diese Methode in Warngau ins Leere laufen würde. Welch dicke Bretter zu bohren sind, um Baurecht für ein neues Gewerbegebiet in dem Bereich zu schaffen, hat die Gemeinde gerade erst mitgemacht: bei der Ausweisung des Birkerfeld II gegenüber.

Landratsamt: „Verhinderungsplanung“ nicht zulässig

Das Landratsamt schätzt ein solches Manöver daher als Verhinderungsplanung ein – und die wäre unzulässig. „Daher ergibt sich für das Projekt keine Konsequenz“, erklärt die Pressestelle. Sollte der Gemeinderat dem Antrag folgen, könnte die Planung für die Unterkunft an der Vivo sich „zwar kurz, aber nicht maßgeblich verzögern“, schätzt das Landratsamt. Der Bauantrag für die Unterkunft, den die Behörde derzeit vorbereitet, könne davon unberührt gestellt werden.

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Das Landratsamt geht davon aus, dass die Gemeinde – wie es der Gemeinderat im Januar bereits im Grundsatz beschlossen hatte – dem Bauantrag das Einvernehmen verweigern wird. „Das Landratsamt kann das Einvernehmen in diesem Fall aber ersetzen.“ Denn baurechtlich hat die Gemeinde hier kaum Trümpfe in der Hand. Der Container-Komplex genießt – ähnlich wie landwirtschaftliche Bauten – durch seinen Zweck eine baurechtliche Privilegierung und ist damit auch im Außenbereich grundsätzlich möglich. Ob eine zeitraubende juristische Auseinandersetzung drohen könnte, scheint allerdings nicht ganz ausgeschlossen.

Verträge werden derzeit finalisiert

Die Vorbereitungen für die Unterkunft haben am Landratsamt derweil Fahrt aufgenommen, seit die Regierung von Oberbayern Mitte März dem Landratsamt die Kostenzusage für die geplante Großunterkunft übermittelt hat. „Diese Woche werden alle Verträge zur Pacht, zum Aufbau der Anlage und dem Trinkwasser finalisiert“, teilt das Landratsamt mit. Auf einer bislang ungenutzten Fläche des kreiseigenen Kommunalunternehmens Vivo soll – auf zwei Jahre ab Betriebsbeginn befristet – eine Container-Unterkunft mit Zimmern für bis zu 500 Personen sowie Gemeinschaftsräumen und kleinem Einkaufsmarkt entstehen. Bau und Betrieb übernimmt ein Generalunternehmen. Das Landratsamt will mit der Einrichtung die Kapazitäten schaffen, um die drei belegten Turnhallen in Miesbach und Tegernsee, wo seit zwei Jahren Geflüchtete in Bettenlagern ohne Privatsphäre untergebracht sind und weder Breiten- noch Schulsport möglich ist, freizubekommen und wieder ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen.

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