VonSusanne Weißschließen
Ein Geretsrieder nutzt für sein Hybrid-Auto eine Ladesäule auf einem Aldi-Parkplatz und bekommt dafür eine Vertragsstrafe. Die Info steht im Kleingedruckten.
Geretsried – Alexandra Constanti und Georgios Ioannidis aus Geretsried fahren seit gut zwei Jahren einen Plug-in-Hybrid. Das bedeutet, sie können mit Benzin von A nach B gelangen. „Aber eigentlich wollen wir elektrisch fahren, weil es besser für die Umwelt ist“, sagt der 53-Jährige. Preislich würde sich das gleich bleiben – wenn da nicht der jüngste Strafzettel wäre.
Auch für Ladesäule auf Aldi-Parkplatz gilt Höchstparkdauer - Kunde ärgert sich über Vertragsstrafe
Die Geretsrieder lassen dahingestellt, ob man das, was ihnen passiert ist, „Abzocke“ nennen mag. Zumindest aber spricht ihr Erlebnis dafür, dass das E-Ladenetz einem Dschungel gleicht.
Daheim haben die 51-Jährige und der 53-Jährige keine Möglichkeit, ihr Auto anzustecken, erklärt Ioannidis. Umso mehr freuten sie sich, als sie die beiden Ladesäulen an der Aldi-Filiale bei ihnen um die Ecke entdeckten. „Es existieren nicht so viele in der Nähe“, sagt der Geretsrieder.
E-Auto auf Aldi-Parkplatz geladen: 60 Euro Vertragsstrafe
Zweimal haben sie ihren Wagen an der Sudetenstraße aufgeladen und über ihre App „mobility+“ der EnBW (Energie Baden-Württemberg AG) bezahlt. Dann folgte die böse Überraschung: 60 Euro Vertragsstrafe wegen „Überschreitung der Höchstparkdauer“ sollen sie überweisen.
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Aldi Süd lässt den Parkplatz von der Münchner Firma Parkdepot bewirtschaften. Auf Schildern wird auf die automatische Parkzeitmessung hingewiesen. 90 Minuten dürfen Kunden während der Öffnungszeiten an dem Discounter stehen. Ioannidis beteuert jedoch, er habe sich auf die Angabe in seiner App verlassen, dass die Aufladung bis 240 Minuten ohne Blockiergebühren möglich sei. Auch die Bundesnetzagentur listet die Stromtankstelle bei Aldi unter denen der im Rahmen der Ladesäulenverordnung gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur auf. Der Geretsrieder gibt zu bedenken, dass es innerhalb von 90 Minuten kaum möglich sei, die Batterie voll aufzuladen.
Auf Aldi-Parkplätzen mit Ladestation gilt Höchstparkdauer
Die Ladestationen bei Aldi Süd „sind für alle öffentlich zugänglich“, erklärt Sprecherin Regina Tran Van auf Nachfrage unserer Zeitung. Die am Parkplatz angegebene Höchstparkdauer gelte „wie in den AGB festgehalten“.
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Tatsächlich steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die E-Ladestationen, dass der Nutzer verbrauchsabhängig die geladene Strommenge bezahlt – „und eine gegebenenfalls anfallende Blockiergebühr“. Wer allerdings lädt, und sich vorher nur über das Schild am Parkplatz oder die „FAQ – häufig gestellte Fragen“ auf der Internetseite von Aldi Süd informiert, kann das nicht wissen. Immerhin Parkdepot ruft auf seiner Internetseite dazu auf, ein Beweisfoto und die wichtigsten Daten zu schicken, wenn bei einem Ladevorgang die Höchstparkdauer überschritten wurde, „damit keine Parkstrafe entsteht“.
Aldi-Kunden sollen zu jeder Zeit einen Parkplatz finden
Allgemein betont Sprecherin Tran Van: „Die Priorität von Aldi Süd ist es, dass alle Kundinnen und Kunden zu jeder Zeit einen Parkplatz finden.“ Das Unternehmen handle aber in der Regel kulant, wenn Kunden ihren Einkauf in der Filiale mit einem Kassenzettel belegen können oder die maximale Parkdauer nur geringfügig überschritten wurde. Zum Beweis hat Aldi Süd das Ticket von Alexandra Constanti und Georgios Ioannidis aus Geretsried inzwischen storniert.
sw
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