- VonThomas Gautierschließen
Trotz juristischer Niederlage wollen die Gegner der Hochhäuser weitermachen. Ein neuer Versuch vor dem VGH ist geplant. Die Stadt will eine endgültige Entscheidung abwarten.
München – Nach dem Urteil ist vor dem Urteil: Die Gegner der 155-Meter-Türme an der Paketposthalle haben eine juristische Niederlage erlittten – jetzt wollen sie das Mega-Projekt vor einem neuen Gericht stoppen.
Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren entschieden, dass keine einstweilige Anordnung gegen einen Bebauungsplan für das Gelände erlassen wird. Das hatten Vertreter des Bürgerbegehrens „Hochhausstop“ um CSU-Landtagsabgeordneter Robert Brannekämper gefordert.
Paketpost-Areal: Die Stadt München will die Entscheidung des VGH abwarten
Der will jetzt Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) einlegen – „und zwar schon nächste Woche“. Die Stadt wollte laut Planungsreferat den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan am 29. Oktober fällen – wird laut Sprecher jetzt aber auf die VGH-Entscheidung warten.
Die Büschl-Unternehmensgruppe will auf dem Paketpost-Gelände zwei je 155 Meter hohe Hochhäuser bauen. Die Gegner wollen per Bürgerentscheid eine Höhe von maximal 60 Meter durchsetzen.
Projekt-Gegner Robert Brannekämper geht davon aus, dass der Verwaltungsgerichtshof innerhalb weniger Wochen, also schon „im November“, entscheidet. Für die Gegner der Büschl-Türme die letzte Chance, das Projekt zu verhindern. Bei einer neuen Niederlage vor Gericht wäre wohl endgültig Schluss. Brannekämper: „Eine Revision ans Bundesverwaltungsgericht wäre wohl schon aus Zeitgründen nicht mehr möglich.“
Laut Stadt gibt es noch keinen konkreten Termin für den Bau-Beginn der Türme. Ein Sprecher: „Dieser wird nach Rechtskraft des Bebauungsplans und Erteilung der notwendigen Baugenehmigungen erfolgen.“
