Straßenverkehr

„Vergällt mir die Freude, nach Bad Tölz zu fahren“: Strafzettel wegen fehlendem „E“ auf dem Nummernschild

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E-Autos dürfen auf vielen Parkplätzen in Bad Tölz für die jeweilige Höchstparkdauer kostenlos parken – wenn sie ein „E“ im Kennzeichen haben.
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Elektroautos parken in Bad Tölz eine Stunde lang frei. Ein Münchner ärger sich nun darüber, dass er trotzdem einen Strafzettel bekommen hat.

Bad Tölz – Holger Topfstädt fährt ein Elektroauto – und freut sich, damit auch einige Privilegien im Straßenverkehr wahrnehmen zu können. Umso mehr ärgert er sich nun über ein Knöllchen, das er in Bad Tölz bekommen hat. Denn obwohl er mit seinem E-Auto doch eigentlich eine Stunde lange kostenlos parken dürfte, musste er nun 20 Euro Verwarngeld bezahlen. Der Knackpunkt dabei: Er hat kein „E“ auf seinem Nummernschild.

Halter eines Elektroautos kassiert Strafzettel

„Ich komme so gerne hierher, aber langsam ist es ärgerlich und vergällt mir die Freude, nach Bad Tölz zu fahren“, schreibt Topfstädt in einer E-Mail an den Tölzer Kurier. Was war passiert? Der Mann hatte nach eigenen Angaben sein E-Fahrzeug in der Nockhergasse abgestellt. „Am Parkscheinautomaten steht: Elektrofahrzeug mit Parkscheibe eine Stunde frei. Also Parkscheibe angebracht und dann zum Einkaufen“, schildert Topfstädt. Überrascht war er, als er nach seiner Rückkehr einen Strafzettel an der Windschutzscheibe seines Autos vorfand. Der Vorwurf: „Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein.“ Kostet 20 Euro.

Das zu bezahlen, sah Topfstädt überhaupt nicht ein. Doch auch nach mehreren Beschwerdeanrufen seinerseits bestand der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland, der im Auftrag der Stadt Bad Tölz die Parküberwachung durchführt, auf dem Verwarngeld. Auf dieser Sichtweise beharrt Außendienstleiter Thorsten Preßler auch auf Rückfrage des Tölzer Kurier. Er räumt aber ein, dass der Fall „spannend“ sei. Es sei allerdings so, dass an den Parkscheinautomaten in Bad Tölz „klipp und klar“ stehe, dass eine Stunde freies Parken nur für Fahrzeuge gelte, die ein „E“ auf dem Kennzeichen haben.

Im Wunschkennzeichen auf das „E“ verzichtet

Und das ist beim Auto von Holger Topfstädt nicht der Fall, wie dieser selbst sagt. „Ich habe ein Wunschkennzeichen und darin auf das E verzichtet“, so der Münchner. „Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung kann ich das E anbringen oder nicht. Es ist keine Vorschrift.“ Außerdem sei doch an seinem Fahrzeug selbst vorne und hinten links ein E zu sehen. Nicht zuletzt beruft er sich darauf, dass er sich erst kurz zuvor mit einem Parküberwacher unterhalten habe und der ihm zugesichert habe, dass er an der Stelle ohne Parkschein eine Stunde stehen bleiben dürfe.

So etwas sei bei der Vielzahl der täglich überwachten Fahrzeuge nicht mehr nachvollziehbar, meint dazu Preßler. Und erst recht könne man von keinem Parküberwacher erwarten, das betreffende Fahrzeug dann wiederzuerkennen. Genauso wenig sei es Aufgabe der Parküberwacher, Fahrzeugmodelle mit Elektroantrieb unabhängig vom Kennzeichen zu identifizieren.

Mit sich reden ließe Preßler hingegen, wenn laut Schildern oder Angaben auf dem Automaten das Freiparken generell für E-Autos ausgewiesen wäre. „Wenn der Halter uns dann im Nachhinein einen Nachweis vorlegen würde, dass sein Fahrzeug ein E-Auto ist, dann würden wir das gelten lassen.“ In Bad Tölz sei – wie übrigens in den meisten anderen Kommunen auch – die Regelung aber nun mal eine andere. (ast)

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