Was für eine Freude: Die Badeinsel am Lido schwimmt wieder im Lechstausee. Allerdings gibt es für den ungenierten Insel-Badespaß noch eine Einschränkung:
Schongau – Ausgerechnet anfangs der diesjährigen Badesaison wurden Steg und Insel am Lido abgebaut und entfernt. Nach einem tragischen Unfall an einem See und einem Gerichtsurteil sahen sich viele Gemeinden veranlasst, ihre Badeinseln und mobile Sprungtürme zu sperren oder ganz abzubauen. Auch die Stadt Schongau hatte die blauen Plastikkissen, aus denen Badesteg und Insel zusammengesteckt sind und 2015 das erste Mal zu Wasser gelassen wurden, bis zur Klärung der Rechtslage vorübergehend eingelagert (wir berichteten).
Am Mittwochnachmittag kamen nun Bürgermeister Falk Sluyterman, Geschäftsleiterin Bettina Schade und Thomas Ola vom Bauamt an den Lido, um das positive Ergebnis der Prüfung und die weitere Verfahrensweise zu erklären. Wie der Bürgermeister bekannt gab, wurde von der Stadt ein Rechtsgutachten durch eine externe Kanzlei in Auftrag gegeben. „Uns war wichtig, diese Kanzlei zu beauftragen, da sie sich auf solche Fälle spezialisiert hat“, so Sluyterman. Die Kanzlei hat nach Prüfung bestätigt, dass der Lido in Schongau kein Naturbad ist, sondern eine Badestelle. Deswegen braucht dort kein Aufsichtspersonal wie in einem Freibad oder eben in einem Naturbad vor Ort sein.
Und auch hier gibt es Stress wegen einer Bade-Insel...
Jedoch ist, wie Schade erklärt, eine eindeutige Beschilderung erforderlich. Sie muss gut leserlich und mit Piktogrammen versehen sein. „Die Beschilderungen sind in unserem Fall an drei Stellen aufgestellt worden“, so Schade. Einmal an der Schranke oben am Abgang zum Lido, zum zweiten unterhalb des Parkplatzes am kleinen Trampelpfad, der zum Segelclub und zur Station der Wasserwacht führt, und zum dritten direkt neben dem Betonfundament, an dem der Steg angebracht ist. Zusätzlich sind noch Hinweisschilder auf den Schwimmkörpern angebracht worden.
Das Wichtigste gleich zuerst: Es darf von keiner Plattform aus mehr ins Wasser gesprungen werden. „Die Insel gilt jetzt juristisch nicht mehr als Sprungeinrichtug, sondern als Ruhemöglichkeit für Schwimmer, die quer den Lech durchschwimmen wollen“, so Schade. Weiter wird auf der Hinweistafel auf den Schwellbetrieb hingewiesen, der die Wasserhöhe verändern kann. Und ganz dick unterstrichen: Baden und Benutzung von Steg und Insel auf eigene Gefahr. Als letzter Zusatz ist noch die Telefonnummer angegeben, die im Notfall (112) gewählt werden muss und eigentlich jeder kennen sollte.
Dass die Verbindung der vielen Einzelteile und die Anbringung von Insel und Steg so schnell über die Bühne ging, ist auch der Unterstützung der Wasserwacht zu verdanken. Diese wird weiterhin an besucherreichen Tagen wie an den Wochenenden und Feiertagen in der Station vor Ort sein.
Hans-Helmut Herold