Kontrolle am Starnberger See

Alkoholisiert auf dem E-Scooter: 13-Jährige will der Polizei davonrollen - doch das klappt nicht

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Bei E-Scootern gelten Alkoholregeln wie bei allen anderen motorisierten Fahrzeugen.
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Die Penzberger Polizei hat in Bernried eine alkoholisierte E-Scooter-Fahrerin gestoppt. Die 13-Jährige wollte sich der Kontrolle noch entziehen, das klappt aber nicht.

Bernried - Am Freitagabend gegen 20.30 Uhr fiel der Penzberger Polizei in Bernried am Starnberger See, in der Dorfstraße, eine junge E-Scooter Fahrerin auf. Als die Beamten sie anhalten wollten, habe sie zunächst versucht, sich der Kontrolle zu entziehen, so die Polizei - was jedoch nicht gelang. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die junge Fahrerin aus Seeshaupt stammt und erst 13 Jahre alt ist. Zudem, so die Polizei, konnte Alkoholgeruch bei ihr festgestellt werden. Ein freiwilliger Alkotest ergab einen Wert von knapp unter 0,5 Promille.

E-Scooter mit maximal 30 Stundenkilometer - dafür braucht es Fahrerlaubnis

Bei genauerer Überprüfung des E-Scooters stellte die Polizei fest, dass dieser laut Herstellerangaben eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer hat. Somit falle der E-Scooter unter die Kategorie Kleinkraftrad, man benötige eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese könne man jedoch frühestens mit 16 Jahren erlangen, so die Polizei weiter. Außerdem müsse der E-Scooter versichert und mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sein, was hier ebenfalls nicht der Fall gewesen sei. Solche Roller dürfen auch nur mit Helm gefahren werden, was die 13-jährige laut Polizei auch nicht tat.

13-Jährige muss laut Polizei mit verschiedenen Anzeigen rechnen

Die 13-jährige muss nun laut Polizeiangaben mit verschiedenen Anzeigen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie Fahrt unter Alkoholeinfluss für Fahranfänger gemäß Straßenverkehrsgesetz rechnen. Da sei die Fahrt ohne Helm gemäß Straßenverkehrsordnung noch ihr kleinstes Problem. Sie wurde an ihren Vater übergeben.

Ein 15-jähriger Bernrieder, der neben der E-Scooter Fahrerin herfuhr, stellte sich laut Polizeiangaben als Besitzer des E-Scooters vor. Ihn erwartet nun ebenfalls eine Strafanzeige, weil er zuließ, dass eine Person ohne Führerschein damit fährt.

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