Weil ein 64-Jähriger plötzlich mit einer hanebüchenen Geschichte aufwartete, wurde Amtsrichter Helmut Berger sauer.
Bad Tölz-Wolfratshausen – Der Mann stand nicht zum ersten Mal vor Gericht. 15-mal war er schon verurteilt worden, meist wegen Diebstahls und Trunkenheit. Aber so wie dieses Mal hatte sich der 64-Jährige noch nie gehen lassen. Nach einem Gewaltausbruch wurde der Mann, der in einer Gemeinde im Isarwinkel lebt, nun wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Am 29. Dezember vorigen Jahres hatte der ehemalige Versicherungskaufmann seiner Lebensgefährtin im Suff eine volle Bierflasche auf dem Kopf zertrümmert. Später am selben Abend soll er die Frau zudem noch gewürgt haben.
„Ich möchte mich noch mal offiziell entschuldigen“, erklärte der Angeklagte vor dem Amtsgericht Wolfratshausen. „Das war ein Schlag ohne Überlegung. Ein Kontrollverlust durch den hohen Alkoholpegel.“ Ein Test hatte einen Wert von rund 1,8 Promille Alkohol ergeben.
Nach eigenen Angaben hatte er in der Vergangenheit immer mal wieder längere Phasen abstinent gelebt. Weil er aber ständig rückfällig geworden sei, habe er sich selbst mehrmals zur Entgiftung einweisen lassen, zuletzt im Mai 2017. Bis zu dem Vorfall am 29. Dezember habe er „keinen Schluck Alkohol getrunken“, versicherte der 64-Jährige. An jenem Tag habe er seine Freundin zu einer Zeugenaussage zur Polizei gefahren.Während er auf sie gewartet habe, sei er in einen nahegelegenen Supermarkt gegangen, habe dort zwei kleine Flaschen Wein gekauft – und ausgetrunken. „Ich war nicht in guter Stimmung“, erklärte der Mann. Deshalb sei er noch dreimal in den Markt gegangen. Gemeinsam sei man dann zum Isarkai gefahren, wo er Bier gekauft habe.
Den Schlag mit der Flasche räumte er zwar ein, schmückte die Tat aber mit einer Erzählung aus, die das Gericht später als „Räuberpistole“ einstufte. Am Isarkai habe sich „ein Asylant, schwarz“, zu ihm gesetzt und ihm „ein Gespräch aufgezwungen“. Dann sei der Mann handgreiflich geworden. „Der Neger umfasste mich von hinten mit beiden Armen. Ich stand da wie in Stein gemeißelt, konnte mich nicht bewegen.“ Dann sei es zu der „Kurzschlusshandlung“ gekommen, sagte der Angeklagte. Seiner Freundin, die das Gericht anflehte, ihm „noch eine Chance zu geben“, gelang es in ihrer Aussage nicht, die „Version vom schwarzen Mann“ – wie abgesprochen, das gab sie später zu – zu bestätigen. „Ich bin enttäuscht, wie sie versuchen, das Gericht mit einer erfundenen Geschichte aufs Glatteis zu führen“, sagte Richter Helmut Berger. „Schämen Sie sich, nach so einer Tat, die ordentliche kriminelle Energie braucht, noch einen Asylbewerber vor ihren Karren zu spannen.“
Nur „mit großen Bedenken“ könne die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Als Auflage muss der arbeitslose Verurteilte 160 Stunden soziale Dienste ableisten. Die Staatsanwältin hatte eineinhalb Jahre ohne Bewährung beantragt. (Rudi Stallein)