Freispruch am Landgericht steht kurz bevor

„Ich hatte Tränen der Wut in den Augen“: Anwältin im Badewannen-Mordfall spricht über tragisches Schicksal

+
Zehn Jahre unterstützte Anwältin Regina Rick (54) den wegen Mordes verurteilten Manfred Genditzki (63)
  • schließen

Der Badewannen-Mordfall ist einer der spektakulärsten Krimis, den Bayern in der Vergangenheit gesehen hat. Hausmeister Manfred Genditzki wurde als Mörder verurteilt und saß 13 Jahre im Knast - doch Freitag wird er wohl freigesprochen. Seine Anwältin spricht exklusiv.

München – Saß Manfred Genditzki (63) insgesamt 13 Jahre unschuldig im Gefängnis? Am Freitag fällt das Urteil im Badewannen-Mordfall – selbst die Staatsanwaltschaft fordert jetzt einen Freispruch. Ein Jahrzehnt lang hat die Münchner Strafverteidigerin Regina Rick (54) für dieses Urteil gekämpft. Im Interview zieht sie Bilanz über ein menschliches Schicksal – und die Tücken der bayerischen Justiz.

Frau Rick, wie fühlen Sie sich kurz vor dem wegweisenden Urteil?

Erschöpft. Dieser Fall war ein jahrelanger Marathon für mich.

Sie haben als Anwältin das schier Unmögliche geschafft: Obwohl Manfred Genditzki zweimal als Mörder verurteilt wurde, wird er nun ziemlich sicher freigesprochen.

Rick: Ich habe vom ersten Moment an seine Unschuld geglaubt. Das ging ja damals schon aus den Akten hervor.

Dennoch wurde Genditzki als Mörder verurteilt – und saß jahrelang. Wann wussten Sie: Wir schaffen das? Mit den Gutachten, die Genditzki entlasten?

Darin hatte ich große Hoffnungen gesetzt. Dann kam aber ein Rückschlag: Unseren Antrag auf Wiederaufnahme hätte das Landgericht München I im Dezember 2020 niemals ablehnen dürfen – er hatte ja das ganze frühere Mordurteil zerlegt. Ich legte sofortige Beschwerde ein: Beim Oberlandesgericht stieß ich im September 2021 dann auf offene Ohren. Auch, was etwa die Spurenakten betrifft – die wollte die Polizei jahrelang nicht herausrücken.

(Unser München-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus der Isar-Metropole. Melden Sie sich hier an.)

Was war dann der Wendepunkt?

Auf Anordnung des OLG musste das Landgericht Gutachter zu dem Fall anhören. Und selbst der, den das Gericht bestellt hatte, stellte fest, dass Lieselotte Kortüm nach 15.09 Uhr gestorben sein muss – also, als Genditzki längst nicht mehr bei ihr war. Im Raum wurde es danach totenstill. Da wusste ich: Jetzt geht dem Gericht auf, dass da jemand 13 Jahre lang zu Unrecht eingesperrt war. Das war im Mai 2022.

Gab es Momente, in denen Sie alles hinwerfen wollten?

Ja, gab es. Bevor wir die entlastenden Gutachten angingen, hatten mir vor einigen Jahren mehrere erfahrene Strafverteidiger geraten, ich solle den Fall sein lassen. Einer sagte: „Schreib dem Genditzki einen Brief, dass du ihm nicht helfen kannst.“ Das hatte ich ernsthaft erwogen, aber ich konnte es nicht.

Nach 13 Jahren Haft sah Manfred Genditzki seine Frau Maria wieder.

Was hat Sie gehalten?

Genditzki konnte es nicht gewesen sein! Die Ermittler haben sich von vorne bis hinten eine Geschichte ausgedacht. Es gab überhaupt nichts, was für ihn als Täter sprach. Die Vorwürfe waren konstruiert.

Dennoch stützte sogar der Bundesgerichtshof 2012 das Urteil wegen Mordes. Woher haben Sie die Kraft genommen, all die Jahre weiter für Gerechtigkeit zu kämpfen?

Ich gebe nicht gerne auf. Und wenn ich schlecht behandelt werde, weckt das meinen Kampfgeist. 2018 hatte mich ein Staatsanwalt am Telefon quasi ausgelacht, als es um unsere Computersimulationen ging, die das Sturzgeschehen der Seniorin in ganz neuem Licht erscheinen ließen. Ich hatte Tränen der Wut in den Augen. Dann dachte ich: „So. Und du verlierst jetzt.“

Was haben Sie persönlich entbehrt in diesen zehn Jahren?

Viele Wochenenden, an denen ich durchgearbeitet habe. Dazu der finanzielle Aufwand: Ich habe so viel in den Genditzki-Fall investiert, dass ich teilweise kaum noch andere Fälle annehmen konnte. In der Zeit der Rückschläge war ich dann natürlich stark gestresst. Zum Glück habe ich meinen Hund: Anderthalb Stunden gehen wir jeden Morgen. Das gleicht mich aus.

Manfred Genditzki hat Ihnen am vorletzten Prozesstag öffentlich gedankt, dass Sie durchgehalten haben. Wie würden Sie die Beziehung zu ihm beschreiben nach dem langen und harten gemeinsamen Weg?

Man verliert schon ein wenig die professionelle Distanz. Wenn ich nach über 20 Jahren Strafverteidigung noch ein Herz hätte, würde es manchmal brechen (lacht). Was dieser Mann durchgemacht hat, tut mir leid. Ich habe ihn als bescheidenen, reizenden und hilfsbereiten Menschen kennengelernt. Über die Jahre ist er mir ans Herz gewachsen. Aber er bleibt mein Mandant, wir siezen uns.

Auch wenn Genditzki freigesprochen wird, endet sein Justiz-Marathon nicht. Für 13 Jahre erlittene Haft stünde ihm eine Entschädigung zu – rund 355 000 Euro.

Korrekt. Aber damit werden wir uns nicht zufrieden geben. Er musste Insolvenz anmelden, seine Familie musste sich verschulden – allein, um die Anwaltskosten aus dem ersten Mordprozess zu zahlen. Genditzki konnte lange nichts in die Rentenkasse einzahlen. Was mich zudem umtreibt: Der Rechtsmediziner hatte damals grobe Fehler gemacht – und sein Gutachten an die Vorstellungen der Strafverfolgungsbehörden angepasst. Das geht gar nicht. Wir werden auf jeden Fall klagen.

Nach dem Urteil: Wie geht es für Sie weiter? Werden Sie zur Anwältin der unschuldig Verurteilten und nehmen ähnliche Fälle an?

Ganz sicher nein. Ich habe zuletzt viele solcher Anfragen bekommen. Aber ich möchte mich jetzt wieder meiner alltäglichen Arbeit als Strafverteidigerin widmen.

Kommentare