VonChristina Jachert-Maierschließen
Mit dem Bürgerentscheid ist die Planung günstiger Wohnungen in Waakirchens Mitte gestoppt worden. Wie hoch die Summe ist, die dafür fällig wird, lässt staunen.
Waakirchen – Es war ein Coup, als es der Gemeinde Waakirchen im April 2010 gelang, das Bäckervoitl-Anwesen und die zugehörigen Grundstücke zu kaufen. Auch jetzt sagt Bürgermeister Sepp Hartl: „Wir verscherbeln das Grundstück nicht.“ Dabei haben die Bürger mit dem Entscheid erst einmal alles vom Tisch gefegt, was der Gemeinderat in vielen Jahren entwickelt hat. 64,8 Prozent votierten dafür, die von Architekt Hans Hagleitner im Auftrag der Gemeinde erarbeitete Planung zu stoppen. Sein Entwurf sieht 30 Wohnungen in fünf Häusern vor, dazu Läden, ein Dorfplatz und eine Tiefgarage. Ein 14-Millionen-Euro-Projekt, das sich eng an den Vorgaben orientiert, die der Freistaat an eine Förderung knüpft. Derzeit handelt es sich noch um einen Vorentwurf. Wäre das Ratsbegehren erfolgreich gewesen, hätte Hagleitner bis zum Herbst die Eingabeplanung vorlegen können. Doch fürs Ratsbegehren, die Fortsetzung der Planung also, stimmten nur 38,8 Prozent der Waakirchner. Das heißt: Die Planung, die bereits seit der Zulassung des Bürgerbegehrens ruht, wandert in die Schublade. 200 000 Euro hat die Gemeinde nach Auskunft von Kämmerer Anton Demmelmeier dafür ausgegeben. 65 000 Euro gehen zusätzlich an das Büro Hendricks&Schwartz für die professionell geführte Info-Offensive, mit der die Gemeinde das Wohnbauprojekt retten wollte. Dies unter dem Titel „Bürgerdialog Waakirchen“.
„Bürgerdialog Waakirchen“ missglückt
Der Versuch, die Kritiker für den Dialog und das Konzept zu gewinnen, ist missglückt. Michael Futschik als Initiator des Bürgerbegehrens wollte nicht über die Ausgestaltung und kleine Veränderungen des Planentwurfs reden, sondern alles auf Anfang setzen. So fordert das Begehren nicht nur den Stopp des gemeindlichen Entwurfs, sondern auch „eine Neuplanung über eine Bürgerbeteiligung gemäß den Dorferneuerungsrichtlinien“. Dafür sieht Bürgermeister Hartl keinen Ansatzpunkt. Schließlich gehe es immer auch um die Finanzierbarkeit, so Hartl. Ein Punkt, der die Debatte um die Gestaltung des Dorfangers seit Beginn der Überlegungen dominiert hat. Fördermittel gibt es nach derzeitigem Stand nur für ein kommunales Wohnbauprojekt. Eben darum hat Hartl noch Hoffnung, dass die Planung nicht ganz verloren ist. Der Entscheid ist schließlich nur ein Jahr lang bindend.
Initiator des Bürgerbegehrens Waakirchen drängt auf Umsetzung
Unterdessen drängt Futschik darauf, dass auch der zweite Teil des Bürgerbegehrens umgesetzt wird. Der Gemeinderat müsse die Weichen für eine Neuplanung unter Mitwirkung der Bürger starten: „Die Gemeinde hat einen klaren Auftrag erhalten.“ Dies hat er bereits in Form einer schriftlichen Anfrage zur Umsetzung des Entscheids an die Gemeinde deutlich gemacht.
Rechtlich hat ein Bürgerentscheid die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Heißt: Der Bürgermeister muss ihn vollziehen. Wie das Landratsamt als Aufsichtsbehörde mitteilt, sind dazu keine konkreten Zeiträume vorgegeben. Es sei aber Aufgabe des Bürgermeisters und des Gemeinderates, den im Bürgerentscheid zum Ausdruck gebrachten Willen der Bürgerschaft zu realisieren. „Gegebenenfalls durch konkretisierende Schritte“, erklärt Landratsamt-Sprecher Birger Nemitz. Komme der Bürgermeister seinen Vollzugspflichten nicht nach, sei es Sache des Gemeinderats, die Umsetzung des Bürgerentscheids anzumahnen.
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Widerstand gegen den Entwurf wurde schon bei der ersten Präsentation laut. Bereits im Mai hatte Michael Futschik zu einer Bürgerwerkstatt eingeladen.
