Vorkehrungen getroffen: Ob Verhandlungen stattfinden, liegt im Ermessen der Richter. Die Mitarbeiter-Büros hingegen sind geschlossen.
+++ Update Mittwoch, 18. März, 12.15 Uhr:
Bis zu den Osterferien sind nun am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen die Strafsitzungen ausgesetzt. Bis auf eine Verhandlung, die keine Aufschub duldete. Zudem appelliert die Leitung an alle Bürger, Besuche - sofern möglich - zu vermeiden. Das bedeutet auch: Die Rechtsanfragestelle bleibt zwar geöffnet, persönliche Termine aber werden nur in dringenden und unvermeidlichen Fällen vergeben. Und dies lediglich nach vorheriger telefonischer Absprache.
Bürger, die ein Anliegen haben, werden gebeten, sich vorher unter der Telefonnummer 08821/9280 zu melden.
Jeder Besucher, auch Juristen, muss zudem eine Selbstauskunft ausfüllen. Darin wird unter anderem gefragt, ob man sich zuletzt in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder ob man Kontakt zu einer möglicherweise mit dem Coronavirus infizierten Person hatte. Wer eine der Fragen mit „ja“ beantwortet, wird nicht eingelassen.
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Garmisch-Partenkirchen – Große Unternehmen haben die Produktion zurückgefahren, Geschäfte und Gaststätten sind seit Dienstag angesichts der Corona-Krise teilweise oder komplett geschlossen. Auch am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sind in den vergangenen Tagen weniger Verfahren behandelt worden. Eine Schließung des Gerichts ist derzeit aber kein Thema: „Der Dienstbetrieb wird uneingeschränkt mit hygienebedingten Vorsichtsmaßnahmen aufrechterhalten“, betont Dr. Benjamin Lenhart.
Die Regelung lautet wie folgt: Es liege im Ermessen des jeweiligen Richters, zu entscheiden, ob Verhandlungen stattfinden oder abgesagt werden, sagt Lenhart, der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts. Die richterliche Unabhängigkeit ist durch dessen Entscheidungshoheit garantiert. „Sitzungen, die aufschiebbar sind, können verlegt werden und auch in den kommenden Wochen über die Bühne gehen“, stellt Lenhart klar.
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Im Gerichtsgebäude in der Marktgemeinde gibt es einige Bereiche, die zur Aufrechterhaltung des öffentlich-rechtlichen Betriebs notwendig sind, die gesperrt wurden. Unter anderem sind die Büros der Mitarbeiter verschlossen. Geöffnet sind dagegen die Sitzungssäle und die Rechtsanfragestelle.
“Wir wollen kein Risiko einschleppen“
Aufgrund des Corona-Virus wurden am Gericht Vorkehrungen getroffen. Es gibt Einlasskontrollen durch die Wachtmeisterei. Bei Personen, die ins Gebäude wollen, wird mit einem Infrarot-Messgerät die Fiebertemperatur gemessen. „Wer rein will, wird kontrolliert“, betont Lenhart. Wenn das Anliegen des Besuchers verschiebbar ist, wird er gebeten, das Haus nicht zu betreten. „Wir sind aufmerksam und vorsichtig, achten auf Abstand und Belüftung und darauf, dass nicht zu viele Menschen da sind“, verdeutlicht der Amtsrichter.
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Darüber hinaus verweist das Gericht auf die gängigen Hygienevorschriften wie Händewaschen und Desinfizieren wie in anderen Behörden auch. Alles zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeiter, denn: „Wir wollen kein Risiko einschleppen.“
Fünf Verhandlungen standen am Dienstag im Amtsgericht auf dem Programm – doch keine wurde abgehalten. Schuld an der Absage war diesmal jedoch nicht das Corona-Virus. „Die Staatsanwältin war verhindert“, sagt Lenhart, der großen Wert darauf legt, dass in der Region „Rechtsprechung und Justiz gewährleistet“ sind. Denn: „Unsere Meinung ist essenziell für den Bürger.“
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ALEXANDER KRAUS
KATHARINA BROMBERGER