VonKatarina Amtmannschließen
Die Maske ist gefallen, doch in Pflegeeinrichtungen bleibt sie aufgrund der Corona-Pandemie weiter bestehen. Generelle Besuchsverbote stehen aber nicht mehr zur Debatte.
Nürnberg - Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt seit dem 3. April nur noch „Basisschutzmaßnahmen“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie in bestimmten Bereichen. So sind die allgemeinen Zugangsbeschränkungen (2G/3G) gefallen, außerdem gibt es auch keine Maskenpflicht mehr im Einzelhandel.
Infektionsschutzverordnung in Bayern: Masken- und Testpflicht in Pflegeeinrichtungen
Vor diesem Hintergrund wurde eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen (gültig bis 30. April), die den Rahmen der vom Bund ermöglichten Basisschutzmaßnahmen ausschöpft. Für stationäre Pflegeeinrichtungen bedeutet das: „Zum Schutz der älteren Bewohnerinnen und Bewohner gilt nach wie vor eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher. Ebenso benötigen Angehörige, die Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen besuchen, weiterhin einen tagesaktuellen Schnelltest.“ Das erklärte die Stadt Nürnberg in einer Pressemitteilung.
Diese Vorgaben gelten einheitlich für alle Pflegeeinrichtungen im Freistaat . Sie müssen auch von den einzelnen Häusern in Nürnberg umgesetzt werden „mit dem Ziel, einen besseren Schutz für die hochbetagten und pflegebedürftigen Menschen zu erreichen. Auch das Pflegepersonal ist mit diesen Regelungen einer geringeren Ansteckungsgefahr ausgesetzt, was für viele Einrichtungen angesichts von aktuellen Personalausfällen sehr wichtig ist.“ Im Klinikum Nürnberg können derzeit aufgrund des Ausfalls vieler Mitarbeiter nicht alle OPs betrieben werden.
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Nürnberger Pflegeeinrichtungen: „Generelle Besuchsverbote stehen nicht mehr zur Debatte“
„Generelle Besuchsverbote stehen nicht mehr zur Debatte“, versichert die Stadt Nürnberg in ihrer Pressemitteilung. „Bei Corona-Ausbrüchen kann es auf einzelnen Stationen möglicherweise zu vorübergehenden Schließungen dieser Bereiche kommen. Sie werden aber baldmöglich wieder geöffnet werden, sobald die Bewohner genesen sind.“
Keine Maske mehr in Bayern: Gerät Corona in Vergessenheit?
Corona in Nürnberg: „Die Einrichtungen haben in den vergangenen zwei Jahren sehr unter der Pandemie gelitten“
Die Referentin für Jugend, Familie und Soziales, Elisabeth Ries, wirbt um Verständnis bei den Angehörigen: „Unsere Nürnberger Heime müssen sich an die Basisschutzmaßnahmen halten, die in Bayern insgesamt für diese sensiblen Bereiche zum Schutz der Bewohnerschaft weiter gelten. Die Einrichtungen haben in den vergangenen zwei Jahren sehr unter der Pandemie gelitten. Viele ältere Menschen, aber auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind selbst teils schwer an Corona erkrankt. Zahlreiche Pflegerinnen und Pfleger sind erschöpft und haben sich unter den Bedingungen der Pandemie oftmals über die eigenen Grenzen hinaus engagiert.“
Und weiter: „Ich kann gut nachfühlen, dass Angehörige angesichts weitreichender Erleichterungen in anderen Lebensbereichen auch in den Heimen zur völligen Normalität zurückkehren möchten. Wir bitten die Angehörigen aber sehr herzlich darum, das Personal bei der Durchsetzung der Maßnahmen zu unterstützen, denn zum einen können die hiesigen Heime sich nicht über die Vorgaben hinwegsetzen, zum anderen sind aber Masken und Testungen für Heimbesucherinnen und -Besucher nach wie vor ein wichtiger Schutz, da die Infektionslage in den Einrichtungen weiterhin auf einem hohen Niveau ist.“
Corona in Nürnberg: „Bestmögliche Balance zwischen Schutzmaßnahmen und sozialer Teilhabe“
Auch geltende Regelungen zur Isolation erkrankter Heimbewohner sind nicht einrichtungsspezifisch festgelegt, sondern durch das Gesundheitsministerium vorgegeben. „Viele der Nürnberger Einrichtungen stehen in regelmäßigem Kontakt mit dem Gesundheitsamt und Seniorenamt der Stadt, und man ist gemeinsam bestrebt, die bestmögliche Balance zwischen Schutzmaßnahmen und sozialer Teilhabe der Heimbewohnerinnen und -bewohner sowie der Belastung der Pflegekräfte zu finden“, versichert die Stadt (kam)
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