VonSebastian Tauchnitzschließen
Per Kabinettsbeschluss wurde in Bayern die „letale Entnahme“, also der Abschuss von Wölfen, deutlich erleichtert. Dennoch stellten CSU, FDP und Bayernpartei im Kreistag einen gemeinsamen Antrag zur „Regulierung der Wolfspopulation“.
Landkreis – Das Landratsamt wird in dem Antrag aufgefordert, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden sowie dem Bayerischen Bauernverband einen „Antrag auf Festlegung von nicht schützbaren Weidegebieten und nicht zumutbar zäunbaren naturräumlichen Untereinheiten (Weideschutzgebieten)“ vorzubereiten.
Kaum war der Antrag auf der Tagesordnung an der Reihe, begann die Debatte darüber. Manuela Vanni (Unabhängige/Peißenberg) stellte einen Antrag auf Nichtbefassung. Dieser sei durch den Kabinettsbeschluss der Landesregierung obsolet geworden. Susann Enders (Freie Wähler/Weilheim) pflichtete ihr bei: „Der Beschluss des Kreistags Garmisch-Partenkirchen, der hier weitgehend kopiert wird, war zum damaligen Zeitpunkt gerechtfertigt. Doch mittlerweile haben wir die schärfste Wolfsordnung in ganz Deutschland – inklusive der Möglichkeit zur letalen Entnahme.“
Eigene Verwaltung widerspricht der Landrätin
Landrätin Andrea Jochner-Weiß entgegnete, es gehe nur darum, die Verwaltung zu beauftragen, schützbares Weideland auszuweisen. Da widersprach allerdings die Verwaltung in Person von Franka Knauer, Leiterin der Abteilung für Bau und Umwelt. „Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es dieses Kreistagsbeschlusses nicht bedarf.“ Es handele sich um einen reinen Verwaltungsakt, an dem neben dem Umweltministerium nur der staatliche Teil des Landratsamtes zuständig ist. Der Kreistag ist nur zuständig für den kommunalen Teil des Landratsamtes.
Tatsächlich ist es so, dass für die Festlegung der nicht schützbaren Weidegebiete das Umweltministerium zuständig ist. Dabei ist nach Angaben des Landratsamtes keine Antragstellung notwendig. „Das Umweltministerium arbeitet selbstständig und eigenverantwortlich“, heißt es weiter auf Anfrage der Heimatzeitung.
Künftig kann nach Vorkommnissen jeder Wolf im Gebiet abgeschossen werden
Eine Flächenobergrenze für entsprechende schützenswerte Gebiete gibt es nicht. Da an die Festlegung schützenswerter Gebiete aber bestimmte Anforderungen gestellt werden, ist nicht anzunehmen, dass ein Landkreis insgesamt mit all seinen Flächen als Schutzgebiet im Sinne eingestuft werde.
Eine Entnahme von Wölfen war auch nach der bisherigen Rechtslage möglich. Voraussetzung war allerdings eine „konkret eingetretene Gefährdung“. Neben dem Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, darf zudem keine zumutbare Alternative zur Entnahme bestehen, beziehungsweise müssen Vergrämungsversuche erfolglos sein.
Entscheidung über Abschuss liegt beim Landratsamt
Das bleibt auch weiterhin so, so das Landratsamt. Neu ist nur, dass künftig nicht mehr nur der „Problemwolf“ abgeschossen werden darf, sondern einfach jeder Wolf, der zufällig gerade in dem betreffenden Gebiet unterwegs ist. Eine Entscheidung über eine Entnahme trifft schlussendlich der staatliche Teil des Landratsamtes.
Wohl auch deswegen gab es kaum einen nennenswerte inhaltliche Debatte über das Thema im Kreistag. Alle versicherten sich gegenseitig, auf der Seite der Landwirte zu stehen. Es waren eher die Nachsätze, die den Unterschied machten.
Mehrheit des Kreistags stimmt für den Antrag
So meinte Susann Enders, sie stünde hinter den Landwirten, wundere sich aber, dass die Debatte über die Öffentlichkeit von Beteiligungsangelegenheiten, die den Kreistag direkt betrifft, abgelehnt wurde, während man jetzt unbedingt über ein Thema debattieren müsse, das den Kreistag nicht betreffe. Markus Kunzendorf (ÖDP/Oberhausen) sagte in seiner Stellungnahme, er unterstütze die Bauern, „aber nicht diesen Scheinantrag“.
Am Ende stimmten 18 Kreisräte gegen den Beschlussantrag der CSU/FDP/Bayernpartei-Fraktion, der Rest des Gremiums votierte dafür.
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