Interview mit dem Tölzer Polizeichef Bernhard Gigl

Radler-Zoff am Walchensee: „Da hat sich keiner mit Ruhm bekleckert“

+
Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren.
  • schließen

Dieser Streit auf der Straße sorgt für reichlich Diskussionsstoff: Wie berichtet eskalierte am Samstagnachmittag auf der B 11 am Walchensee ein Zwist zwischen einem Kochler Autofahrer und zwei Mountainbikern, die nebeneinander vor ihm fuhren.

Walchensee/Bad Tölz –  Der Vorfall am Walchensee schlug hohe Wellen.  In zahllosen, teils emotionalen Internet-Kommentaren schlagen sich Leser auf die eine oder die andere Seite. Der Tölzer Polizeichef Bernhard Gigl erklärt auf Rückfrage: Gegen Regeln haben zunächst beide Seiten verstoßen. Das dicke Ende – ein Radfahrer (52) aus Egling stürzte und verletzte sich – könnte nun aber vor allem für den Autofahrer ernste rechtliche Konsequenzen haben.

-Herr Gigl, ein Autofahrer hat zwei nebeneinander vor ihm herradelnde Männer erst angehupt, nach einer Weile überholt – und sah anschließend im Rückspiegel eine beleidigende Geste. Am Ende hielt der Autofahrer vor den Radlern an und zwang sie so zur Vollbremsung. Einer stürzte und verletzte sich. Der Fall wirft einige Fragen auf. Zunächst: Darf man auf der Straße nebeneinander radeln?

An und für sich nicht. Es gilt für jeden Verkehrsteilnehmer, dass er möglichst weit rechts zu fahren hat. Nur weil man sich zum Beispiel miteinander unterhalten will, ist das kein Grund, der diese Regel aufheben würde: Radler müssen hintereinander fahren.

Bernhard Gigl ist Chef der Tölzer Polizei.

-Was hätte nun der Autofahrer, der dahinter fährt und nicht überholen konnte, angesichts dieses Regelverstoßes tun können?

Ich würde ihm einfach raten, die Ruhe zu bewahren, so ärgerlich es auch sein mag. Mir ist es selber vor Kurzem passiert, dass vor mir zwei Radler nebeneinander unterwegs waren, die länger gebraucht haben, bis sie gemerkt haben, dass hinter ihnen ein Auto vorbeiwollte. Das Nebeneinander-Radeln ist ein Massenphänomen. Das soll es natürlich nicht legalisieren. Aber man kommt auch nicht weiter, wenn man sich aufregt. Auch Hupen ist in dieser Situation ein Schmarrn.

-Aber hupen darf ich doch, wie ich will?

Nö. Hupen darf man nur in einer Gefährdungssituation, nicht in einer reinen Behinderungssituation. Geahndet wird so etwas natürlich höchst selten. Aber zum Schluss erschrickt einer durch das Hupen, stürzt und verletzt sich – dann kann es in der Schuldfrage schon eine Rolle spielen.

- Die einen radelten verbotenerweise nebeneinander, der andere hupte ungerechtfertigt: Zunächst einmal waren beide Parteien also sozusagen quitt, oder?

Umgangssprachlich kann man das vielleicht so sagen, aber ein Unrecht hebt ja das andere nicht auf. Man sollte besser sagen: Keiner hat sich mit Ruhm bekleckert.

-In den Internet-Kommentaren wird nun viel über die Regelvergessenheit von Radfahrern geschimpft. Ist da aus Ihrer Sicht was dran?

Das gibt es schon häufiger – es beginnt damit, dass man mit Kopfhörern radelt oder seine Mobilität ausnutzt, um kreuz und quer zu fahren: Nicht jeder Radler verhält sich streng konform der Straßenverkehrsordnung.

-Dass sich die Aggressionen im Verkehr derart aufschaukeln wie am Samstag am Walchensee: Gehört das auf unseren Straßen eigentlich mittlerweile zur Tagesordnung?

Solche Eskalationen sind den Verkehrsteilnehmern zunehmend immanent. Jedem pressiert es, der Blutdruck geht heutzutage schneller hoch. Ich empfehle dagegen eine gute Übung: Wenn man auf einer Nebenstraße unterwegs ist, die gesperrt ist, weil eine Kuhherde über die Straße getrieben wird, und man einfach dasteht und wartet, wie die Tiere ohne Eile vorbeitrotten: Das beruhigt ungemein.

-Welche rechtlichen Konsequenzen haben die aus dem Ruder laufenden Streitigkeiten auf der Straße in der Regel?

Häufig wird Anzeige erstattet – und dann wird in erster Linie viel Papier produziert. Meist steht Aussage gegen Aussage, gerade was Beleidigungen betrifft, und am Ende lässt sich nichts Konkretes nachweisen. Da muss schon grob was daherkommen, damit sich eine Anzeige lohnt.

-In dem Fall am Walchensee war das Ende ja durchaus weitreichend, ein Radfahrer verletzte sich.

Ja, so etwas wie Ausbremsen ist schon ein massiver Verstoß. Unnütz abzubremsen, um den anderen zu behindern, ist ein sehr gefährliches Manöver. Staatsanwaltschaft und Gerichte haben bei so etwas nicht viel Humor. Wenn es sich in diesem Fall so bestätigt und nachweisen lässt, wäre das schon ein heftigerer Verstoß.

Kommentare