VonThomas Benediktschließen
Immer, wenn er trinkt, verliert er die Fassung, erklärte ein 36-jähriger Pole vor Gericht. Über vier Stunden hielt er Polizei und Sanitäter auf Trab – Schläge, Tritte und Beleidigungen inklusive.
Dachau – Es tue ihm „schrecklich und von Herzen leid“, erklärte der 36-jährige Angeklagte aus dem Landkreis gleich zu Beginn der Sitzung. Was er in einer Juninacht im vergangenen Jahr sturzbetrunken angestellt hatte, war ihm sichtlich unangenehm. Doch vor Gericht war er kein Unbekannter. Schon elf Eintragungen hatte der Angeklagte, viele davon wegen ähnlicher Fälle. Dazu waren noch zwei Bewährungsstrafen offen.
36-Jähriger will Tochter abholen - doch dann ruft seine Ex-Freundin die Polizei
In der verhängnisvollen Juninacht wollte der Angeklagte eigentlich seine fünfjährige Tochter von seiner ehemaligen Lebensgefährtin abholen. Doch als die den stark alkoholisierten Zustand des Mannes bemerkte – bei einem Atemalkoholtest, der einige Stunden später durchgeführt wurde, stellte die Polizei einen Wert von 2,02 Promille fest – weigerte sie sich, ihre Tochter zu übergeben. Als der Angeklagte sich uneinsichtig zeigte, rief die Ex-Freundin die Polizei.
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Die herbeigeeilte Streife versuchte zunächst zu vermitteln, sprach aber schließlich einen Platzverweis gegen den Betrunkenen aus. Als sie ihn aus der Wohnung geleiten wollten, reagierte der aggressiv – der Auftakt einer langen und anstrengenden Nacht für die Polizeibeamten. Zu viert gelang es ihnen zunächst, den pöbelnden und um sich schlagenden Mann zum Streifenwagen zu bugsieren und zu Wache zu bringen, überzogen von ununterbrochenen Beschimpfungen durch den Angeklagten.
Dachau: Mann beleidigt Polizisten und schlägt um sich
Auf der Wache angekommen, schien sich der 36-Jährige wieder beruhigt zu haben, bis er sich vor der Ausnüchterungszelle bis auf die Unterhose ausziehen sollte. Wieder begann er die Beamten aufs Übelste zu beleidigen und versuchte sie mit Kopfstößen zu verletzen, die Polizisten konnten jedoch ausweichen. Einer der Versuche ging für den Angeklagten nach hinten los. Er verlor sein Gleichgewicht, stürzte rückwärts gegen einen Türrahmen und zog sich eine blutende Platzwunde zu.
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Im oberfränkischen Hof wollten Sanitäter einer Frau helfen - diese dankte mit einem Schlag ins Gesicht.
Ein Rettungswagen wurde gerufen, um den Mann in ein Krankenhaus zu bringen. In den Rettungskräften fand er aber vor allem neue Opfer seiner Beleidigungsarie. „Ausdauernd und fantasievoll“ überzog er die Sanitäter mit Beleidigungen, schilderte die Rettungsassistentin vor Gericht. Er habe sogar versucht, sie zu bespucken, aber sein Ziel verfehlt. Erst in den frühen Morgenstunden – der Beginn des Einsatzes war gegen Mitternacht – hatte sich der Mann endgültig gefasst.
Polizisten und Rettungskräfte beleidigt: „Eine dritte Bewährung gibt es nicht“
Die starken Stimmungsschwankungen des Mannes lassen sich vermutlich durch einen Befund der ärztlichen Untersuchung erklären. Neben der starken Alkoholisierung wurden außerdem noch Rückstände von Marihuana gefunden. Den Konsum gab der 36-Jährige vor Gericht unumwunden zu.
Auch sonst zeigte er sich bei der Verhandlung sehr kooperativ und einsichtig. Bei jedem einzelnen Polizisten und Sanitäter bat er um Verzeihung, ein Umstand der bei der Urteilsbegründung strafmildernd beachtet wurde. Vor dem Gefängnis bewahrte ihn das aber nicht. Zehn Monate Freiheitsstrafe verhängte Richter Calame. Zu häufig sei der Pole schon auf die gleiche Art aufgefallen, dazu waren noch zwei Bewährungen offen. Auf vermeintlich erfolgreiche Entzugstherapien seien immer wieder Rückfälle gefolgt, und auch zwei Bewährungsstrafen hätten offenbar nicht gefruchtet, so Calame, der schließlich urteilte: „Eine dritte Bewährung gibt es nicht.“
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