- VonRudi Stalleinschließen
Bevor er in München zusammen mit Freunden zu einem Einkaufsbummel aufbrach, hatte ein 19-Jähriger Drogen konsumiert. Deshalb stand der junge Mann jetzt vor dem Amtsgericht.
Bad Tölz/Wolfratshausen – Ob’s daran lag, dass er beim ausgiebigen Shoppen stets das Bezahlen ausließ? Nun wurde der junge Mann wegen Diebstahls in drei Fällen zu 32 Stunden Sozialdienst verurteilt.
Sein Modebewusstsein hatte der Drogenkonsum jedenfalls nicht beeinträchtigt, wie die „Einkaufsliste“ belegte, die die Staatsanwaltschaft dem 19-jährigen Tölzer bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen vorlas. In drei Geschäften hatte der Aushilfskellner seinen Rucksack befüllt. Rund 400 Euro betrug der Gesamtwert der gestohlenen Kleidungsstücke. „Sie waren durchaus wählerisch“, bestätigte Richter Urs Wäckerlin. Die Taten des Angeklagten seien „deutlich über einen 08/15-Ladendiebstahl hinausgegangen“. Bei „Sportscheck“ hatte der Beschuldigte sich mit Jogginghosen, kurzen Sporthosen, einem Kapuzenpulli und T-Shirts von Adidas und Nike im Wert von 270 Euro eindeckt. Bei „H&M“ gefielen ihm eine Jeans und eine kurze Stoffhose (Gesamtwert: 59 Euro). Im „Kaufhof“ steckte er zwei Calvin-Klein-Unterhosen für 57,90 Euro ein.
Dabei wurde er von einem Kaufhausdetektiv beobachtet. Als die herbeigerufene Polizei den Rucksack des Tölzers durchsuchte, fand sie auch die Waren aus den Läden, die der junge Mann kurz zuvor besucht hatte.
Lesen Sie auch: Nachbarschaftsstreit eskaliert: Frau kappt ihrem Nachbarn die Heizung
„Was mir zur Last gelegt wird, stimmt“, zeigte sich der Angeklagte geständig und gelobte Besserung. „Ich habe einen Fehler gemacht. Ich bitte um Verzeihung. So was wird sich nicht wiederholen.“
Allerdings war es bereits seine zweite strafrechtlich relevante Verfehlung binnen kurzer Zeit. Am 1. Juni war er schon einmal wegen Sachbeschädigung und Bedrohung zu 40 Sozialstunden verurteilt worden. Dass diese Verurteilung erst nach seiner Diebestour erfolgt war, wirkte sich nun vorteilhaft für den Beschuldigten aus. „Hätte ich damals schon davon gewusst, hätte ich ein Gesamtpaket geschnürt. Deshalb sollen Sie heute nicht schlechter dastehen als mit dem Gesamtpaket“, erläuterte Wäckerlin, warum er mit den 32 Stunden Sozialdienst deutlich unter dem Antrag des Staatsanwalts geblieben war, der 60 Stunden gefordert hatte.
Zudem muss der Verurteilte die Kosten des Verfahrens tragen. „Es war aber das letzte Mal, dass das mit Sozialstunden abgehandelt wird“, ließ der Richter den Tölzer wissen. „Ich möchte Ihnen unmissverständlich mitteilen, dass es bei weiteren Straftaten in den Arrest geht. Nur, dass Sie wissen, was auf Sie zukommt, wenn hier noch mal gegen Sie verhandelt wird.“
Lesen Sie auch:
Immer wieder kam es in den vergangenen Monaten zu ernsten Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn. In Bad Heilbrunn wurde eine 47-Jährige nach einem längeren Streit von ihrem Nachbarn angefahren. In Sachsenkam leitete ein Mann Motorabgase in die Toilette seines Nachbarn