- VonNikolas Pelkeschließen
Das Urteil gegen den YouTuber „Drachenlord“ ist gefallen. Der 32-Jährige hat eine deutliche geringere Strafe erhalten, als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
Update vom 23. März, 21.50 Uhr: Am Ende eines langen Verhandlungstages kann der „Drachenlord“ am späten Mittwochabend aufatmen. Ein Jahr auf Bewährung lautet das relativ milde Urteil für den 32-jährigen YouTuber aus Mittelfranken. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft noch eine Strafe in Höhe von zwei Jahren und drei Monaten gefordert.
Auslöser für das geringere Strafmaß sind Freisprüche für zwei Körperverletzungen gegen die Anti-Fans, die ihn vor seinem mittlerweile abgerissenen Haus teilweise heftig provoziert hatten. Ein psychiatrischer Gutachter sah den YouTuber zudem als vermindert schuldfähig.
YouTuber Drachenlord vor Gericht: Rainer W. hofft eine Gefängnisstrafe abwehren zu können
Erstmeldung: Nürnberg - Für den 32-jährigen YouTuber „Drachenlord“ steht an diesem Dienstag viel auf dem Spiel. Rainer W. hofft darauf, eine zweijährige Gefängnisstrafe doch noch abwenden zu können. Vor dem Justizgebäude in Nürnberg sichern Bereitschaftspolizisten fast wie bei einem Fußballspiel das Gelände.
YouTuber „Drachenlord“ erneut vor Gericht: „Lügenlord“-Rufe sind zu hören
Gegendemonstranten von den vielen Gegnern aus der sogenannten „Hater-Community“ sind allerdings nicht zu sehen. Vereinzelte „Lügenlord“-Rufe sind dennoch zu hören.
Vor dem Eingang stehen zahlreiche Besucher in der Schlange. Der Platz im Verhandlungsraum ist knapp bemessen. Wegen der Corona bedingten Abstandsregeln könnten laut einem Justizsprecher derzeit nur 24 anstatt 70 Platzkarten vergeben werden. Zwölf Sitzplätze stehen jeweils für Medienvertreter, zwölf für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Elf Zeugen und ein Sachverständiger sollen an diesem Tag gehört werden. Die Plädoyers könnten laut einem Justizsprecher frühestens am Nachmittag gehalten werden. Ob der Richter heute tatsächlich ein Urteil verkündet, steht wohl in den Sternen.
YouTuber vor Gericht: „Drachenlord“ sei ein „gewalttätiger Egomane“
Derweil warten die vielen Kameraleute und Fotografen hinter dem Absperrband in der ersten Reihe darauf, dass es endlich losgeht. Eigentlich sollte der Prozess pünktlich um 8.30 Uhr beginnen. „Noch zehn Minuten“, ruft eine Justizbeamtin in den Saal. Die Staatsanwältin muss sich derweil ihren Weg durch die versammelte Medienmeute bahnen. Im Zuschauerraum werden die ersten Interviews geführt. Der Angeklagte sei ein gewalttätiger Egomane, sagt ein Mann in das Mikrophon eines Reporters.
Um kurz vor 9 Uhr öffnet sich plötzlich die Tür und der „Drachenlord“ steht im Saal. Ohne eine Miene zu verziehen, erträgt der Angeklagte das Blitzlichtgewitter der Fotografen. Beinahe gelassen geht der YouTuber in seinem legeren Trainingsanzug zur Anklagebank. Derweil drückt ein Mann vom Radio auf den Aufnahmeknopf seines Diktiergerätes. Verbale Botschaften scheint der Angeklagte den Wartenden nicht zurufen zu wollen.
YouTuber „Drachenlord“ sorgte immer wieder für Schlagzeilen
Die Nervosität ist dem „Drachenlord“ allerdings trotzdem etwas anzumerken, als der Richter den Gerichtssaal betritt und sich der Angeklagte mit einem Ruck von seinem Sitzplatz erhebt. Nach wenigen Augenblicken fordert ein Justizsprecher die vielen Fotografen und Kameraleute höflich aber bestimmt dazu auf, die Medienaufnahmen einzustellen und den Saal zu verlassen.
In den nächsten Stunden dreht sich in dem Nürnberger Strafjustizzentrum alles um den Mann, der aus seinem bescheidenen Elternhaus in einem beschaulichen Dorf in Mittelfranken via Internet zum wohl meistgehassten YouTube-Star der Republik gebracht hat. Die negativen Reaktionen auf seine mehr oder weniger skurrilen Netz-Videos haben den jungen Mann im Laufe seiner umstrittenen Online-Karriere immer mehr ins Rampenlicht befördert. Nachdem der „Drachenlord“ seine private Adresse im Internet preisgegeben hatte, pilgerte eine wachsende Fraktion der Gegner in das beschauliche Ortschaft. Mit fatalen Folgen.
Von dem permanenten Trubel vor seiner Haustür hat sich der „Drachenlord“ offensichtlich immer mehr aus der Fassung bringen lassen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem YouTuber vor, mehrfach ungebetene Gäste bedroht und herbeigeeilte Polizeikräfte beleidigt zu haben. „Halt‘s Maul, ich warte schon seit zwei Stunden auf Euch!“, soll der Angeklagte beispielsweise Ordnungshütern im August 2019 zugerufen haben, die seiner Meinung nach „nicht schnell genug“ zum Schutz vor seinem Wohnanwesen ausgerückt waren.
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„Drachenlord“ soll Backstein geworfen haben
Ein paar Tage später soll Rainer W. eine Stunde nach Mitternacht einen Backstein auf einen ungebetenen Passanten geworfen haben, der wahrscheinlich nichts Besseres zu tun gehabt hatte, als das Internet-Phänomen einmal „live“ beinahe wie ein Tier im Zookäfig besichtigen zu wollen. Die „Hater“ sollen sogar frohlockt haben, dass man den wutentbrannten YouTuber mit solch miesen Aktionen „in den Knast“ bringen könne.
Tatsächlich haben vor dem Amtsgericht unweit seines ehemaligen Wohnortes in Neustadt an der Aisch bereits einige Gerichtsverfahren stattgefunden. Mit Engelszungen hat die Justiz dabei laut Anklage offensichtlich versucht, den „Drachenlord“ zum Einstellen seiner YouTube-Aktivitäten allerdings vergeblich zu bewegen. Stattdessen sei er trotz Bewährung wiederholt straffällig geworden. Das Amtsgericht hatte daher trotz aller Mitschuld der „Hater-Szene“ im letzten Winter eine zweijährige Freiheitsstrafe ausgesprochen, die sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in dem aktuellen Berufungsverfahren anfechtet.
Zwischenzeitlich ist das Haus in dem kleinen „Pilgerort“ abgerissen worden. In einem seiner letzten Video-Auftritte hat sich Rainer W. erstaunlich geläutert gezeigt. Die aktuelle Verhandlung wird mithilfe von elf Zeugen und einem Sachverständigen nun wohl klären müssen, inwieweit die erste Verurteilung tatsächlich angemessen gewesen ist.



