Meinungsänderung im Bauausschuss

Änderung in Eching: Keine oberirdischen Parkplätze vor dem Rathaus mehr

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Der geänderte Beschluss, vor dem neuen Rathaus keine neuen Parkplätze zu schaffen und stattdessen einen seitlich begrünten Fuß- und Radweg anzulegen, stellt ein Bekenntnis zu mehr Fahrradfreundlichkeit dar – und spiegelt die geänderten Mehrheitsverhältnisse im Echinger Gemeinderat und seinen Ausschüssen wider.
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Oberirdisch kann vor dem Echinger Rathaus künftig nicht mehr geparkt werden: Dies entschied der Bauausschuss gegen die Stimmen von CSU und FW mit 6:4. Ausgewiesen werden soll dort nur noch eine Lieferzone zum Be- und Entladen.

Eching – Auch in der Vergangenheit war die Park- und Verkehrssituation vor dem Rathaus sehr umstritten. Mehrheitlich wurde im Oktober 2017 nach kontroverser Diskussion der Beschluss gefasst, die Vorentwurfsplanung vom Mai aufrecht zu erhalten und dort insgesamt sieben Längsparkplätze zu errichten (davon zwei Behinderten-Stellplätze). Nicht nur aus optischen Gründen und aus Sicht der Fahrradfahrer-Lobby gab es dabei Bedenken, sondern auch in Bezug auf die Verkehrssicherheit. Dazu heißt es im Sachbericht: „Durch Rückwärts-Einparken sowie durch Ein- und Aussteigen entlang der Unteren Hauptstraße kann es zu Rückstau und gefährlichen Situationen kommen “ Auch Kollisionen zwischen Passanten und Radlern gehörten zu den potentiellen Gefährdungen, ebenso wie die Anordnung vis a vis von Längsparkern und Senkrechtparkplätzen an der Unteren Hauptstraße.

Genug Platz für die erforderlichen Rathausparkplätze in der Tiefgarage

Nun aber stellt sich nach Sanierung der Tiefgarage die Gesamtsituation anders dar als bei der ursprünglichen Beschlussfassung. Es wird möglich, die im Stellplatznachweis erforderlichen Rathausparkplätze vollständig unterirdisch unterzubringen. Ausschlaggebend ist, dass 25 vormals vermietete Tiefgaragenplätze dem Gesamtkontingent für Rathaus, ASZ und Bürgerhaus zugeschlagen werden können.

Insgesamt stehen dort 105 Parkplätze zur Verfügung. Ein Dutzend sind für das ASZ reserviert, acht Parkplätze werden für Elektrofahrzeuge vorgehalten, zwei sind als Behindertenparkplätze ausgewiesen und 30 bis 40 sind tagsüber für Rathausmitarbeiter vorgesehen. Abends können diese zusätzlich von Bürgerhausbesuchern genutzt werden. Explizit wird seitens der Gemeinde darauf hingewiesen, dass sich weitere beschilderte Behindertenstellplätze vor dem Grasslhaus, neben der Volkshochschule und am Bürgerhaus befinden. Da sich der barrierefreie Eingang zum Rathaus auf dessen Nordseite befindet, „sind diese Parkplätze vor allem für Rollstuhlfahrer sicherer und besser platziert“ heißt es dazu.

Am Ursprungsbeschluss festhalten wollten die Vertreter von CSU und Freien Wählern. Bernhard Wallner (CSU) wies darauf hin, dass Längsparker an der Unteren Hauptstraße zum gewohnten Straßenbild gehören. CSU-Sprecher Georg Bartl bezeichnete es als angebracht, dass vor einem repräsentativen Gebäude wie dem Rathaus oberirdische Parkplätze ausgewiesen werden – und sieht sonst die benachbarten Geschäftsleute benachteiligt. Christoph Gürtner (FW) plädierte dafür, insbesondere dem Eigentümer des gegenüberliegenden Geschäfts- und Wohnhauses entgegenzukommen, dessen ausgewiesene Kundenparkplätze nun noch mehr als bisher widerrechtlich von Rathausbesuchern benutzt würden als ohnehin schon.

Gestalterische Aufwertung durch Grünstreifen

Unstrittig ist, dass ohne parkende Autos davor die von einem durchgehenden Grünstreifen eingefasste Straßenansicht des Rathauses gestalterisch aufgewertet wird. Das sei „die schönere Planung“, befand Carsten Seiffert (SPD), die gleichzeitig ein Umdenken weg vom übermächtigen Autoverkehr signalisiere. Auch Lena Haußmann (Grüne) sieht in dem Wegfall von oberirdischen Parkplätzen einen zukunftsweisenden Anreiz zu mehr alternativer Mobilität. Gleichzeitig lässt sich bei Verzicht auf ruhenden Autoverkehr eine verbesserte Zugänglichkeit des Bürgerplatzes und des Rathauses für Fußgänger und Radfahrer erreichen.

Auf skeptische Nachfragen erläutert Martina Britz, dass diese nachträgliche Planungsänderung zu keinen planerischen oder materiellen Mehrkosten führt.

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