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Den Traum vom eigenen Heim träumen viele. Der Gemeinderat Egling hat jetzt neue Richtlinien zur Vergabe von preisvergünstigtem Bauland verabschiedet. Die Suche nach Flächen für ein Einheimischenmodell läuft.
Egling – Mehr als zweieinhalb Jahre hat eine sechsköpfige Arbeitsgruppe daran gefeilt, das Einheimischenmodell für die Gemeinde Egling zu überarbeiten und „rechtssicher“ auszugestalten. In seiner Sitzung diese Woche beschloss der Gemeinderat einstimmig die, so wörtlich, „Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigtem Wohnbauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung“. Die neuen Richtlinien treten am 1. Mai 2019 in Kraft.
„Es ist gut, dass wir das Projekt nicht schon nach neun Monaten abgeschlossen hatten“, sagte Heiko Arndt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft. „Sonst müssten wir heute schon über die dritte Änderung abstimmen.“ Die EU Kommission hatte wegen der Praxis einiger Städte und Gemeinden, Einheimische beim Grunderwerb zu bevorzugen gegen Deutschland ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren geführt. Zwischenzeitlich hat der Europäische Gerichtshof die Vereinbarkeit von Einheimischenmodellen mit europäischen Grundfreiheiten unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt.
So soll sozialen Gesichtspunkten bei der Vergabe von verbilligten Grundstücken und Wohnungen an einkommensschwächere Menschen künftig eine größere Bedeutung beigemessen werden.
Hier einige der nun in Egling verabschiedeten Eckdaten. Der Antragsteller muss mindestens 21 Jahre alt sein. Das zu versteuernde Einkommen darf 52 000 Euro nicht übersteigen, bei Doppelverdienern liegt die Grenze der Einkünfte bei 102 000 Euro. Wer bereits über eine Eigentumswohnung oder ein bebautes oder bebaubares Grundstück in der Gemeinde verfügt, ist nicht berechtigt, vergünstigtes Bauland zu erwerben. Neben den Einkünften und der Zeit, die der Antragsteller bereits in der Gemeinde lebt, werden weitere soziale Komponenten nach einem speziellen Punkteschlüssel zur Bewertung herangezogen. Dabei fallen Anzahl und Alter der Kinder ebenso ins Gewicht wie eine etwaige Pflegebedürftigkeit des Antragstellers oder eines Haushaltsangehörigen. „Wer ehrenamtlich in einem Verein tätig ist oder ein anderes Ehrenamt ausübt, kann zusätzliche Punkte bekommen“, erläutert Arndt. „Das ist im Einzelfall vielleicht manchmal schwierig zu bewerten, aber das gehen wir ein. Es ist uns jedenfalls lieber, als nur den Hauptwohnsitz in der Gemeinde vorauszusetzen.“
„Das ist das Beste, was wir herausholen konnten. Das sollte man jetzt in die Tat umsetzen“, ergänzte Peter Gröbmair. Er gehörte ebenso wie Peter Bernlochner, Dr. Jakob Bernlochner, Sonja Galli-Krottenthaler und Peter Lichtenegger der Arbeitsgruppe an. Zwar seien in den vergangenen Jahren „enorm“ Baugenehmigungen erteilt worden. Vor allem für Familien sei die Situation jedoch schwieriger geworden. „Ich hoffe, dass da was vorangeht“, sagte Gröbmair.
Jakob Bernlochner äußerte leichte Bedenken, „dass wir damit auch die Einheimischen erreichen, die wir erreichen wollen“. „Mit den Richtlinien sind wir ganz gut aufgestellt“, bekräftigte Bürgermeister Hubert Oberhauser. „Das ist ein gutes Konstrukt, mit dem wir in die Zukunft schreiten können.“ Jetzt müssen nur noch Flächen erworben werden, die für das Einheimischenmodell infrage kommen. Oberhauser: „Wir haben schon was in Aussicht, aber das ist noch nicht spruchreif.“
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