VonJörg von Rohlandschließen
Die Gemeinden Bernbeuren und Burggen haben mit ihren Haushaltsplänen in diesem Jahr den Vogel abgeschossen. 11 Monate später als vorgeschrieben sind sie heuer damit dran.
Burggen/Bernbeuren – Bernbeuren hat sein Zahlenwerk für 2019 erst vergangene Woche beschlossen, der Gemeinderat in Burggen will das in seiner Sitzung am morgigen Donnerstag erledigen. Üblicherweise sind die Kommunen im Freistaat angehalten, ihre Haushaltssatzungen samt Anlagen „spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen“, heißt es in der Bayerischen Gemeindeordnung. Tatsächlich machen das aber die wenigsten.
„Man kann ja schlecht ins Blaue planen“, zeigt ein Mitarbeiter der Rechtsaufsicht im Weilheimer Landratsamt durchaus Verständnis dafür, dass die meisten Haushaltspläne der Gemeinden erst zwischen Januar und März eintrudeln. Dass jemand so spät dran gewesen ist wie jetzt Burggen und Bernbeuren, daran kann er sich aber nicht erinnern.
Kämmerer hatte um 1. April gekündigt
Verantwortlich für die späte Abgabe der beiden Gemeinden im Herbst ist unter anderem die zeitweilige Personalnot der Verwaltungsgemeinschaft Bernbeuren, bestätigt VG-Vorsitzender und Bürgermeister Martin Hinterbrandner. Bekanntlich hatte Kämmerer Maximilian Moll zum 1. April gekündigt. Laut Hinterbrandner gab es dann Umstrukturierungen: Geschäftsstellenleiter Martin Neuber übernahm die Kämmerei mit und bekam „qualifizierte Zuarbeit aus der Kasse“, so Hinterbrandner.
Rathauschef: Andere Gemeinden geben grundsätzlich erst im September ab
Der Rathauschef gibt zu, dass man sehr spät dran sei und nennt es auch „eher unbefriedigend“. Hinterbrandner verweist aber auch darauf, dass andere Gemeinden ihren Haushalt grundsätzlich erst im September abgeben.
In Bernbeuren habe man Prioritäten gesetzt, betont Hinterbrandner. Der Haushalt sei im Finanzausschuss intensiv vorberaten worden, erklärt er.
Kommunale Rechtsaufsicht verhängt keine Sanktionen
Sanktionen ziehen die verspäteten Abgaben indes keine nach sich. Die sich daraus ergebenen Einschränkungen seien Sanktion genug, heißt es dazu von der Rechtsaufsicht. Demnach darf eine Kommune unter anderem in der haushaltslosen Zeit keine größeren Investitionen tätigen, sondern muss sich auf das Tagesgeschäft beschränken.
Gemeinden blieben handlungsfähig
In Bernbeuren und Burggen war das aber offenbar kein größeres Problem. „Wir hatten in der Praxis überhaupt keine Einschränkungen“, spricht Hinterbrandner für die Gemeinde Bernbeuren. In Burggen war es ähnlich: „Wir waren nach wie vor handlungsfähig, haben aber auch keine größeren Ausgaben gehabt“, berichtet Vizebürgermeister Albert Bißle vor der Sitzung samt Haushalt am morgigen Donnerstag.
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