Gut integrierte Familie aus Karlsfeld nach Nigeria abgeschoben

Entsetzen im Landkreis Dachau über nächtliche Abschiebung

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„Bei uns ist er aufgeblüht“: Die Collage zeigt Gabriel, der eine geistige Behinderung hat. Psychologin Richardson erkärt, was die Art der Abschiebung für ihn bedeutet.
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Die Abschiebung einer gut integrierten Familie aus Karlsfeld nach Nigeria hat Entsetzen ausgelöst. Landrat Stefan Löwl wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Dachau – Es war mitten in der Nacht, gegen 2 Uhr, da holte die Polizei die Familie mit den drei Kindern Claudia (6), Gabriel (10) und Stefanie (11) in ihrer Wohnung ab, brachte sie zum Flughafen, „13 Polizisten drängten uns wie Schwerverbrecher zum Flugzeug“, so beschreibt es der Vater, Nicholas Esiovwa. Die Familie ist mittlerweile in einem Hotel mit anderen Abgeschobenen in Lagos in Nigeria untergebracht. Asylhefer, der bayerische Flüchtlingsrat, Bundestagsabgeordnete sind schockiert und entsetzt über das Vorgehen der Dachauer Ausländerbehörde, viele wandten sich bereits in offenen Briefen an Landrat Stefan Löwl und kritisierten die Abschiebung, über die die Dachauer Nachrichten berichtet haben, scharf.

Entsetzen über Art und Weise der Abschiebung der Familie

Die Familie war 2015 aus Nigeria nach Deutschland gekommen, war hier gut integriert. Sie lebte in einer Wohnung in Karlsfeld, der Vater war, solange es ihm rechtlich möglich war, ein geschätzter Mitarbeiter einer Münchner Firma, die Kinder gingen hier zur Schule, der Sohn besuchte eine Heilpädagogische Tagesstätte. Die Ausländerbehörde hatte die Duldung der Familie Ende November nicht mehr verlängert.

„Dieser Zeitpunkt ist äußerst verwunderlich, da damals bereits durch den Koalitionsvertrag Rahmenbedingungen des geplanten Chancen-Aufenthaltsrechts bekannt waren“, erklärt Nanette Nadolski, die sich seit sechseinhalb Jahren ehrenamtlich im Bereich Asylhilfe engagiert. Bereits damals war bekannt, dass „Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen“, so heißt es im Koalitionsvertrag, der am 24. November 2021 vorgestellt wurde.

In Gesprächen zugesichert, dass das Chancenaufenthaltsrecht angewendet wird.

Auch Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer (Grüne) betonte in ihrem öffentlichen Brief an Landrat Löwl: „Nach den mir vorliegenden Fakten ist nicht erkenntlich, warum hier nicht – wie von Ihnen in einigen Gesprächen zugesichert – das Chancenaufenthaltsrecht gegriffen hat, das demnächst verabschiedet wird.“

Vor allem die Art und Weise der Abschiebung mitten in der Nacht entsetzt viele. Die Psychologin Julie Richardson, die Sohn Gabriel in einer heilpädagogischen Tagesstätte in Karlsfeld betreute, ordnet ein, was dieses Vorgehen gerade für Kinder bedeutet: „So etwas ist ein ganz schreckliches Trauma.“ In ihrer Einrichtung ist man schockiert über so viel „Unmenschlichkeit. Warum machen wir uns die ganze Mühe, wenn man die Kinder dann so brutal traumatisierend rausreißt?“

Gerade für Gabriel, „der mit seiner geistigen Behinderung besonders schutzbedürftig ist“, sei diese Art der Abschiebung „grauenhaft“, urteilt Richardson.

Der Sprecher des Karlsfelder Helferkreises, Max Eckhardt, der die Familie kennt, ist entsetzt. „Dieses Vorgehen erinnert an unschöne Zeiten. Das muss auch anders gehen!“

Bayerischer Flüchtlingsrat zweifelt Rechtmäßigkeit an

Stefan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat schreibt hierzu: „Fragen wirft auch die Festnahme der Familie mitten in der Nacht auf. Dies ist nach Paragraph 58, Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes nur erlaubt, wenn die Familie sich ansonsten der Abschiebung entziehen würde. Dafür gibt es keine Anhaltspunkte.“ Auch Walter-Rosenheimer kritisiert die Abschiebung mitten in der Nacht: „Das nächtliche Eindringen in die Wohnung der Familie ist aus meiner Sicht gesetzeswidrig. Hier werde ich prüfen, ob dieses falsche Verfahren eine Wiedereinreiseerlaubnis der Ausländerbehörde zur Folge haben muss.“

Das Landratsamt hingegen erklärt in einer Stellungnahme: „Die Abläufe einer Abschiebung unterliegen der Geheimhaltung. Zur Art und Weise der Abschiebung kann Landrat Löwl daher keine Aussage machen, da er darin auch nicht involviert ist. Anzumerken ist hier, dass bei Kindern eine Abschiebehaft o. ä. grundsätzlich nicht möglich ist, sodass in diesen Fällen die Maßnahmen so terminiert werden müssen, dass die Zeit einer Freiheitsbeschränkung so kurz als möglich ausfällt. Die Uhrzeit richtet sich daher im Regelfall nach den geplanten Abflugzeiten.“

In einem offenen Brief kritisiert der Bundestagsabgeordnete Michael Schrodi (SPD) die Abschiebung massiv: als „schwer nachvollziehbar“ und „besonders unmenschlich“: „Der Vater leidet an einer Autoimmunerkrankung, in Nigeria wird es für ihn sehr schwer bis unmöglich werden, die Medikamente zu erhalten und ebenso schwer, seine Familie zu ernähren.“   

Doch Landrat Stefan Löwl bewertet die Lage anders: „Die – mit Medikamenten gut eingestellte – Autoimmunerkrankung von Herrn E. stellt rechtlich erst einmal kein Abschiebungshindernis dar. Die notwendigen Medikamente (zwei Taschen) wurden auch mitgenommen und bereits vor Abflug durch das ärztliche Team begutachtet.“

Familie stand vor Aufnahme in Härtefallkommission

Schrodi wirft Löwl zudem vor, kurz vor In-Kraft-Treten des Chancen-Aufenthaltsrechts Menschen abzuschieben, die von dem neuen Gesetz hätten profitieren können: „Rechtlich betrachtet wäre diese unnötige Abschiebung nicht mehr lange möglich gewesen. Die Familie stand kurz vor der Aufnahme in die Härtefallkommission. Das geplante Chancen-Aufenthaltsgesetz ist fest vereinbart. Hier sollten gerade in unionsgeführten Ländern wohl noch einmal Fakten geschaffen und Menschen die berechtigte Hoffnung auf eine Bleibe genommen werden. Solche Abschiebungen erzeugen Angst bei anderen Familien. Diese Angst wird zumindest in Kauf genommen.“

Landrat Stefan Löwl widerspricht dem: „Die geplanten Neuregelungen des Chancen-Aufenthaltsrechts betreffen die Familie E. nicht, da dieser Personenkreis nicht von den – uns vorliegenden und bekannten – Regelungen erfasst werden wird.“ Die Familie habe auch auch „Informationsmaterialien für die Unterstützung der freiwilligen Ausreise“ bekommen.

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert den Landrat und das Innenministerium auf, der Familie die Rückkehr zu ermöglichen: „In der Summe kommen in diesem Fall so viele rechtlich und vor allem moralisch zweifelhafte Aspekte zusammen, dass diese Abschiebung nur als Skandal zu werten ist.“

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