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Millionenstreit ums Erbe: Münchner Fachanwalt erklärt, was unbedingt ins Testament muss – und wo Fallen lauern

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Wenn kein Testament vorliegt, müssen Erben den Gang zum Nachlassgericht antreten.
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Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, in der der künftige Erblasser festlegt, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll. Doch welche Regelungen gehören zwingend hinein - und was kann falsch laufen?

München - Wer in München etwa Immobilien besitzt, wird einmal Millionenwerte vererben - ähnlich wie bei Grundstücken. Wichtig ist daher, die gewünschte Erbfolge frühzeitig zu regeln, rät Prof. Wolfgang Böh, Fachanwalt für Erbrecht. Wer in solchen Fällen kein Testament hat, kann seine Familie ins (finanzielle) Chaos stürzen. Doch was soll in der Erklärung eigentlich stehen - welche Regelungen sind wichtig?

Das Testament: Wichtige Fragen – wichtige Lösungen

Böh zufolge muss man sich zu mehreren Punkten eine Lösung überlegen. Etwa bei der Frage: In welcher Form soll das Testament erstellt werden? „Es gibt handschriftliche und notarielle Testamente, den Erbvertrag als Sonderform und bei Eheleuten die Möglichkeit eines gemeinsamen Ehegattentestaments“, sagt der Münchner Fachanwalt.

Wichtig auch: Wer soll mein Erbe sein? „Dies ist die Person, die Ihren Nachlass mit allen Rechten und Pflichten als Gesamtrechtsnachfolger übernimmt“, erklärt Wolfgang Böh. „Bei einer Personenmehrheit sollten Sie konkrete Quoten angeben.“ Und: Wer soll Ersatzerbe sein? „Für den Fall, dass ein Erbe vorverstirbt, müssen Sie die Entscheidung treffen, wer ersatzweise erben soll, beispielsweise bei einem vorverstorbenen Kind das Enkelkind.“

München: Erben und Ersatzerben müssen unbedingt im Testament angegeben werden

Wie werden einzelne Vermögensgegenstände zugeordnet? Grundsätzlich sei es nicht erforderlich, dass einzelne Vermögensgegenstände zugeordnet werden. „Wenn dies aber gewünscht wird, muss zwischen einer Teilungsanordnung und einem Vermächtnis unterschieden werden“, sagt Böh.

Prof. Wolfgang Böh, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht mit Kanzlei in München-Gräfelfing

Viele Bürger fragen sich: Welche Sonderfragen stellen sich in meinem Fall? Fachanwalt Böh entgegnet: „Es gibt eine Fülle an weiteren Regelungsmöglichkeiten, die im Einzelfall eine große Rolle spielen können. Beispiele sind: die Testamentsvollstreckung, ein Anfechtungsausschluss, eine Wiederverheiratungsklausel, eine Entscheidung zur Bindungswirkung bei Ehegattentestamenten, eine Regelung für den Fall der Pflichtteilsforderung.“

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Erben in München: „Für viele überraschend kommt es nicht auf die Staatsangehörigkeit an“

Teilweise stellt sich auch die Frage, welches Erbrecht denn nun Anwendung findet? „Für viele überraschend kommt es in Deutschland nicht auf die Staatsangehörigkeit an“, sagt Wolfgang Böh. Deutsches Erbrecht gelte hiervon unabhängig für alle Personen, die ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. „Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, haben aber die deutsche Staatsangehörigkeit, so können Sie deutsches Erbrecht per Rechtswahl festlegen.“

Habe ich an ergänzende Regelungen gedacht? Auch diese Frage ist wichtig. „Es sollte immer neben dem Testament an eine Vorsorgevollmacht kombiniert mit einer Betreuungsverfügung und ggf. einer zusätzlichen Patientenverfügung gedacht werden“, rät Böh. Hinzu kommen weitere Erklärungen, insbesondere, wenn es minderjährige Kinder oder Enkelkinder gibt. Dann werde eine Sorgerechtsverfügung benötigt.

„Insgesamt rate ich ab, dass Sie selbst ohne Rechtsberatung ein Testament erstellen, da bereits ein falsches Wort zu einem Problem führen kann“, gibt Wolfgang Böh zu bedenken. „Die obige Liste dient aber als gute Vorbereitung.“

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