Bericht aus dem Gericht

Falsche Zwanziger aus dem Kopierer: Mann (53) fliegt mit Blüten in Freising auf

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Mit schlecht gefälschten 20-Euro-Scheinen flog ein Betrüger (53) in Freising auf. Vor Gericht aber kam er mit Bewährung davon.

Erding/Freising – Der Täter hatte sein Falschgeld zwar wohl nicht selbst hergestellt, aber eine gutes halbes Dutzend nachgemachter 20-Euro-Scheine in Umlauf gebracht. Die Blüten aber waren von derart dürftiger Qualität, dass der Betrug eines Italieners (53) schließlich in Freising aufflog.

Vor dem Amtsgericht Erding musste sich gestern der Mann wegen Geldfälscherei verantworten. Die Haftstrafe über ein Jahr und acht Monate, die Richter Björn Schindler verhängte, dürfte den Kellner sogar erfreut haben. Denn sie wurde auf Bewährung ausgesetzt. So kam der Italiener nach sechs Monaten Untersuchungshaft in Mühldorf auf freien Fuß. Seine letzten Worte: „Ich fühle mich hier nicht gut, ich will so schnell wie möglich nach Hause.“

Laut der von Staatsanwältin Sandra Seeburger verlesenen Anklage, hatte der Vater zweier erwachsener Söhne im August und September 2018 mindestens zehn gefälschte 20-Euro-Scheine bei sich. Die Hälfte davon brachte er in Umlauf, darunter in einem Schnellrestaurant, an einem Kiosk und in einem Tabakgeschäft in Erding.

In Freising schließlich flog der Schwindel am 3. September auf, nachdem eine Verkäuferin misstrauisch geworden war. Die Kripo wurde alarmiert. Ein Fahnder berichtete im Zeugenstand, dass im Geldbeutel weitere fünf Blüten entdeckt worden seien. Sie seien von dürftiger Qualität gewesen: Sowohl der Sicherheitsstreifen als auch das Hologramm fehlten, teilweise waren die Kopien verrutscht. Der Beamte sagte auch: „Beim Zahlen an der Kasse konnte man das aber leicht übersehen.“

An den Blüten wurden dann Fingerabdrücke des 53-Jährigen sichergestellt. Die Kriminaler hatten zudem das Handy des Angeklagte ausgelesen. Deswegen kam bei ihnen der Verdacht auf, dass es Komplizen geben könnte. Denn man sei auf einen Dialog gestoßen, in dem es darum ging, „T-Shirts“ nach Deutschland zu bringen, weil deren Vorrat zur Neige gehe. „Es ist gut möglich, dass „T-Shirt“ das Codewort für das Falschgeld war“, hieß es vor Gericht

Bei der Eröffnung des Haftbefehls im vergangenen Jahr hatte der 53-Jährige einen epileptischen Anfall erlitten, wurde aber nach einer Behandlung im Klinikum als haftfähig eingestuft und in die Haftanstalt Mühldorf eingeliefert, berichtete Pflichtverteidiger Thomas Fauth.

Fauth hatte gleich zu Beginn der Verhandlung um ein Rechtsgespräch gebeten. Dessen Ergebnis: Der Angeklagte zeigte sich geständig, weshalb ihm eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten bis zwei Jahre in Aussicht gestellt wurde. Woher er die Blüten hatte unc warum er sie in Umlauf brachte, verriet der Kellner aber nicht.

Staatsanwältin Sandra Seeburger sprach von einem Verbrechen, für das der Angeklagte nun schon seit einem halben Jahr in U-Haft sitze. Bislang habe sich der 53-Jährige zumindest in Deutschland nichts zu Schulden kommen lassen. Sie plädierte auf ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Verteidiger Fauth hielt ein Jahr und sechs Monate für ausreichend. Das Schöffengericht wählte den Mittelweg: ein Jahr und acht Monate auf Bewährung. Die Verhandlung verließ der Angeklagte als freier Mann. Dennoch musste er nochmal in seine Zelle zurück: um seine Sachen zu packen.

Ein Geldfälscher aus Herrsching bewarb seine Blüten auf Facebook - das setzte die Polizei auf seine Spur.

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