„Es bleibt einem ehrlich gesagt nichts anderes übrig“

FC-Bayern-Deal bringt jungen Mann ins Gefängnis - Richter: „Selber schuld“

Ein FC-Bayern-Deal hat einen jungen Mann in Bedrängnis gebracht. Der Richter sah am Ende keine andere Möglichkeit mehr, als ihn ins Gefängnis zu stecken.

Pöcking – Im August 2017 kaufte der damals arbeitslose Mann Fußballtickets für ein Spiel des FC Bayern in der Münchner Arena über eBay-Kleinanzeigen. Das Geschäft mit der 25-jährigen Privatverkäuferin der Eintrittskarten musste schnell über die Bühne gehen, denn das Spiel war schon für den folgenden Tag angesetzt. Deshalb händigte die Starnbergerin dem ihr fremden Angeklagten die 300 Euro teuren Karten aus und vertraute auf baldige Überweisung des Betrages. „Als Sicherheit habe ich mir seinen Reisepass kopiert“, sagte sie vor Gericht. Wiederholt hatte sie den Pöckinger zur Zahlung der Summe aufgefordert. Doch der vertröstete sie immer wieder und überwies keinen Cent.

Anfang September 2017 wurde es der Starnbergerin „zu doof“ und sie ging zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Diese Maßnahme fruchtete schnell, denn der amtsbekannte eBay-Betrüger überwies die 300 Euro einen Monat nach dem Fußballspiel nun doch, und die Starnbergerin zog die Anzeige zurück.

Zu spät – die Staatsanwaltschaft war dem Mann bereits auf den Fersen. Denn im Juli hatte er andere zweifelhafte Online-Geschäfte angeleiert. Er hatte ein teures Markenhandy für 579 Euro verkauft, ohne das Telefon jemals zu versenden. Allerdings ging auch der Handykäufer letztlich nicht leer aus, denn der Angeklagte überwies ihm den Betrag zurück.

Negativ für den Pöckinger wirkte sich vor Gericht zudem eine Autofahrt im Oktober 2017 aus. Der damals in Tutzing wohnhafte Angeklagte ist seine Fahrerlaubnis seit Februar 2017 los.

Zwar stellte Richter Franz von Hunoltstein das Verfahren wegen der Handy-Betrügerei ein, für die anderen beiden Delikte muss der vor kurzem nach Puchheim gezogene Mann nun mit seiner Freiheit bezahlen. Sechs zum Teil einschlägige Vorstrafen, die hohe Rückfallgeschwindigkeit sowie eine offene einschlägige Bewährung ließen dem Gericht keinen Raum für Gnade. „Bitter, aber es bleibt einem ehrlich gesagt nichts anderes übrig – selber schuld“, sagte Richter von Hunoltstein über die verhängte sechsmonatige Gefängnisstrafe. Bitter wird es für den Angeklagte insbesondere dann, wenn die vormals ausgesprochene zweijährige Bewährungsstrafe widerrufen wird.      nh

Am Mittwochmorgen kam es zu einem SEK-Einsatz an einer Asylunterkunft in der Region

Rubriklistenbild: © SIGI JANTZ

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