Verfahren um Firma Ebster erneut unterbrochen

Baumfrevel: Vermögensverhältnisse der Firma weiter offen

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Nur Stümpfe blieben von den Bäumen, die die Firma Ebster im September 2014 auf einem Baugrundstück an der Jägerstraße fällen ließ. Die Aktion war unzulässig, deshalb fordert die Gemeinde ein Bußgeld.

Weil sie geschützte Bäume fällen ließ, soll die Bauträgerfirma Ebster ein saftiges Bußgeld an die Gemeinde Bad Wiessee bezahlen. Doch die Vermögensverhältnisse der Firma sind weiter offen.

+++ Aktualisierung +++

Die Verhandlung um die Ebster GmbH, die an diesem Freitag hätte fortgesetzt worden sollen, ist erneut unterbrochen worden. Es hätte über die Höhe des zu zahlenden Betrags entschieden werden sollen. Der Verteidiger konnte benötigte Papiere über die Vermögensverhältnisse der Ebster GmbH allerdings nicht vorweisen. Die Verhandlung wird deshalb am Freitag, 14. Dezember fortgesetzt.

vh  

Bad Wiessee Mit Bäumen, die ihr im Weg sind, geht die Bauträgerfirma Ebster nicht gerade zimperlich um. Gleich zweimal hatte sich das Unternehmen in der Vergangenheit wegen Baumfällungen den Ärger der Gemeinde Bad Wiessee zugezogen. Einer der Fälle wurde gestern vor dem Amtsgericht Miesbach verhandelt. Es ging um einen Bußgeldbescheid, den die Gemeinde ausgestellt hatte. Wie viel die Firma Ebster bezahlen muss, ist aber noch offen. Das wird erst Ende November entschieden.

Der Baumfrevel liegt bereits einige Jahre zurück: Um an der Jägerstraße in Bad Wiessee 30 Wohnungen hochziehen zu können, hatte die Ebster GmbH im September 2014 eine Birke, eine Eiche und einen Ahorn fällen lassen. Und das, obwohl der Erhalt der Bäume im Bebauungsplan festgeschrieben war. Für die unzulässige Fällaktion will die Gemeinde dem Unternehmen ein saftiges Bußgeld aufbrummen: Sie verlangt 82.000 Euro.

„Es handelt sich hier um absoluten Vorsatz, deshalb haben wir die Summe am oberen Ende des Bußgeld-Katalogs angesetzt“, erklärte der ehemalige Geschäftsleiter des Wiesseer Rathauses, Michael Herrmann, unter dessen Regie der Bescheid noch versandt wurde und der nun als Zeuge gehört wurde. Zudem ist die Firma aus Rottach-Egern ein Wiederholungstäter: Schon im Jahr 2012 hatte sie eine Blutbuche am Klosterjägerweg in Bad Wiessee fällen lassen. Damals kam das Unternehmen vor Gericht glimpflich davon: 50.000 Euro Bußgeld hatte die Gemeinde verlangt, die Firma musste am Ende aber nur 5000 Euro bezahlen.

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In der Verhandlung am Freitag hieß es nun, dass die Tatbestände erwiesen seien. Lediglich über die Höhe des Bußgeldes, das die Firma an die Gemeinde Bad Wiessee bezahlen muss, gilt es noch zu entscheiden.

Ebsters Anwalt argumentierte, dass das Unternehmen bereits 14 Bäume im Wert von 19.000 Euro nachgepflanzt habe. Außerdem sei die Behauptung, die Firma habe die Bäume aus Gründen der Gewinnmaximierung fällen lassen, eine nicht wahrheitsgemäße Unterstellung. Herrmann hielt dagegen und bestand darauf, dass die Entfernung der Bäume sehr wohl eine Erhöhung des Gewinns für das Bauunternehmen mit sich bringe: „Wenn die Bäume weg sind, ist das Anwesen heller und offener. Dadurch kann auch ein höherer Preis verlangt werden“, sagte Herrmann.

Um die Höhe des Bußgeldes bestimmen zu können, müssen zunächst die Vermögenssituation der Firma und die Finanzen rund um das Bauprojekt an der Jägerstraße geklärt werden. Deshalb unterbrach Richter Manfred Thür die Verhandlung. Erst in drei Wochen wird die endgültige Höhe des Strafbescheids festgelegt.

Valerie Haberle

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