Ein kurioser Fall beschäftigte am Mittwoch das Amtsgericht Fürstenfeldbruck: Ein Frau hatte die Polizei alarmiert, weil angeblich Einbrecher in ihrem Haus waren.
Puchheim –Tatsächlich aber holte ihr Ex-Freund seine Sachen. Was die 32-Jährige tat, gilt juristisch als Missbrauch von Notrufen und Vortäuschen einer Straftat – es kam die Puchheimerin teuer zu stehen.
Im April sausten nach dem Anruf der Frau zwei Streifenwagen der Gröbenzeller Polizei nach Puchheim. Einbrecher konnten die Beamten vor Ort nicht entdecken. Stattdessen trafen sie auf den Ex-Lebensgefährten der Anruferin. Der suchte gerade seine Habseligkeiten in der Wohnung zusammen. Wie sich in der Verhandlung herausstellte, hatte er das der 32-Jährigen auch gesagt. Die beiden hatten sich zudem per SMS darüber ausgetauscht.
Nicht einig war sich das ehemalige Paar, ob der Mann die Küche ausbauen und mitnehmen durfte. Am Morgen des Abholtages hatte die Puchheimerin daher auf dem Weg zur Arbeit Nachbarn gebeten, sie zu informieren, wenn ihr Ex eintreffe. Das taten diese auch. Sofort wählte die 32-Jährige die Notrufnummer 110 und eilte heim.
Vor Gericht versuchte sie sich zu rechtfertigen. Sie habe die Polizei gerufen, weil ihr Ex nicht zur vereinbarten Zeit gekommen sei. „Das war für mich sonderbar“, erklärte sie und versicherte: „Hätte ich gewusst, dass es Herr M. war, hätte ich nicht die 110 gewählt.“ Das überzeugte den Richter allerdings nicht. Denn selbst als die Puchheimerin daheim war, klärte sie die Polizisten nicht über den wahren Sachverhalt auf.
Der Verteidiger forderte trotzdem Freispruch für die 32-Jährige. Der Versuch des Ex, die gemeinsame Küche mitzunehmen, sei sehr wohl eine Straftat. Der Anwalt gab sich verwundert, dass gegen den Mann kein Verfahren wegen versuchten Diebstahls eingeleitet wurden. Der Richter räumte ein, dass die 32-Jährige Ansprüche auf die gemeinsame Küche hätte geltend machen können. „Aber nicht auf diese Weise“. Das müsse das anhängige Zivilverfahren klären.
Die Puchheimerin wurde zu 1750 Euro (70 Tagessätze zu je 25 Euro) Strafe verurteilt. Die 32-Jährige habe die Polizei missbraucht, um ihre Ansprüche durchzusetzen, so der Richter. sus