Trendsport in der Kritik

Nach Verbot am Staffelsee: Auch Freising will Stand-up-Paddler von Seen vertreiben

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Sie wollen doch nur paddeln. Doch eigentlich dürfen die Stand-Up-Sportler das auf dem Pullinger Weiher gar nicht – die Gefahr für Schwimmer sei zu groß, heißt es dazu vonoffizieller Seite.
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Stehpaddeln verboten, heißt es an einigen Seen im Landkreis. Der Grund dafür? Die Paddler könnten Schwimmer verletzen. Armin Ammer kann das nicht verstehen: Er steht schon seit einigen Monaten im Clinch mit der Stadt.

Freising – Es ist der Trendsport schlechthin in diesem Sommer: Die Stehpaddler mehren sich auf den Landkreis-Seen. Das Problem: Sie paddeln zum Teil illegal, wie Robert Zellner sagt, der bei der Stadt Freising arbeitet. Die ist Unterhaltsträgerin einiger Seen: „An den Pullinger Seen und an der Stoibermühle sind die Paddel-Boards verboten“, betont Zellner und verweist dabei auf die Gefahr für Schwimmer. „Stellen Sie sich mal vor, wenn jemand sein Paddel einem Kind in den Rücken reinhaut.“

Armin Ammer (42) von der Paddelstation Neufahrn kann das nicht verstehen: „Da sind doch sehr viele Stand-up-Paddler auf dem Pullinger Weiher.“ Und damit hat er Recht: Am vergangenen Montag tummelten sich rund zehn Stehpaddler auf dem Pullinger See nähe des Südstrandes und trafen sich zur Yogastunde auf dem Wasser. Am Ufer saßen Finanzberater Armin Ammer und seine Frau Doris, die Sportlehrerin ist. Die beiden würden am Pullinger Weiher gerne Paddel-Boards vermieten, aber sie bekommen keine Erlaubnis dafür. Deshalb stehen sie schon seit einigen Monaten im Clinch mit der Stadt.

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Stadt und Naherholungsverein haben Angst vor Unfällen

Robert Zellner von der Stadt beruft sich auf die Satzung für das Erholungsgebiet „Pullinger Seen“: Während der Badesaison sei es untersagt, das Wasser mit kleinen Geräten ohne eigene Triebkraft, zum Beispiel als Windsurfer, zu befahren. Ausgenommen von diesem Verbot seien lediglich Luftmatratzen oder „kleine aufblasbare Schwimmkörper aus Kunststoff mit Paddel“. Armin Ammer sagt: „Dazu zählen doch die SUP-Boards, die sind nicht viel größer als eine normale Luftmatratze“ - außerdem seien sie aufblasbar. Und die Ordnungshüter der Stadt, die am Pullinger Weiher patrouillieren, hätten nie etwas gegen die Stehpaddler gesagt.

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Doch der Eigentümer der Pullinger Seen muss es wissen, die Weiher gehören dem Münchner Erholungsflächenverein. Dessen Geschäftsführer Jens Besenthal schreibt: „Nach der Benutzungssatzung für die Pullinger Seen ist das SUP dort nicht gestattet.“ Boards und andere Wasserfahrzeuge seien an Seen des Vereins verboten, „um an frequentierten Badestränden unfallträchtige Konflikte mit Badenden auszuschließen“. Die Stehpaddler begehen deshalb eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie auf dem See fahren: „Da droht ein Bußgeld“, sagt Zellner.

Den Paddlern bleibt nur eine „größere Pfütze“

Armin Ammer ärgert das. Er argumentiert, dass er mit seinen Boards auch kraftlose Schwimmer aus dem Wasser retten könnte: „Als SUP-Instructor bin ich ja auch Rettungsschwimmer.“ Und: „Am Pullinger Weiher gibt es ja keine Wasserwacht, das kann gefährlich werden.“

Aber nicht nur der Pullinger Weiher ist Sperrgebiet für die Stehpaddler, sondern auch auf dem Echinger Weiher sei das Stand-up-Paddeln verboten, sagt er. Und wo dürften die Stehpaddler dann sporteln? „Zum Beispiel am Vöttinger Weiher.“ Aber da kann Armin Ammer nur lächeln: „Das ist ja nur eine größere Pfütze. Für das Stand-up-Paddel ist der Weiher sicher nicht geeignet.“

Am Staffelsee wurden Stand-Up-Paddler vor kurzem auch eines Strandbads verwiesen.

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