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Frist verpasst? Führerschein-Umtausch weiterhin möglich - Alle Termine im Überblick

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Schrittweiser Umtausch: Bis 19. Januar 2033 werden alle Führerscheindokumente in Deutschland auf das EU-einheitliche Scheckkartenformat umgestellt.
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Seit 2022 werden alle alten Auto- und Motorradführerscheine durch die EU-weit gültige Führerscheinkarte ersetzt. Diese Fristen gibt es - und das passiert, wenn man den Umtausch vergessen hat.

Landkreis – Der „Lappen auf Lebenszeit“ hat ausgedient. Seit 2022 werden alle alten Auto- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, schrittweise erneuert und bis 2033 durch die EU-weit gültige Führerscheinkarte ersetzt. Am 19. Januar ist Frist zum Umtausch der Führerscheine für die Jahrgänge 1965 bis 1970 abgelaufen – und man kann davon ausgehen, dass viele Betroffene das Fristende übersehen haben.

Klar ist: Hat man die Frist zum Umtausch verpasst, fährt man nun ohne gültiges Dokument und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, bestätigt Landratsamtssprecherin Sabine Kirchmair: „Das kostet im Regelfall zehn Euro.“ Aber anders als beim Fahren ohne Fahrerlaubnis begeht man aber keine Straftat.

Wie viele fällige Führerscheine im Landkreis noch nicht umgetauscht wurden, lässt sich vom Landratsamt nicht beziffern. „Einige Anträge befinden sich aktuell noch in Bearbeitung“, sagt Kirchmair. „Bislang liegen uns aber keine Daten dazu vor, wie viele Führerscheine trotz abgelaufenen Zeitraums noch nicht umgestellt worden sind.“

Fristen richten sich nach Format und Ausstellungsdatum

Der Umtausch und die damit verbundenen Fristen richten sich nach Format und Ausstellungsdatum. Für Papierdokumente, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr relevant. Der erste Stichtag war der 19. Juli 2022 für die Jahrgänge 1953 bis 1958. Die Gruppen 1959 bis 1964 waren bis 24. Januar 2023 dran, die Jahrgänge 1965 bis 1970 mussten bis 19. Januar 2024 den Umtausch vollziehen.

Bei den Inhabern, die einen zwischen dem 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellten Führerschein im Scheckkartenformat haben, kommt es auf das Ausstellungsdatum an. Die ersten Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 müssen bis 19. Januar 2026 wechseln, 2002 bis 2004 haben bis 19. Januar 2027 Zeit.

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Ohne Druck können die Inhaber der richtig alten Führerscheine ihren Lappen umtauschen. Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins. Gut zu wissen: Der Umtausch ist nicht an vorgeschriebene Gesundheitsuntersuchungen gekoppelt. Allerdings können solche angewiesen werden, wenn körperliche Defizite ersichtlich werden. Dann müssten Betroffene ihre Fahrtauglichkeit nachweisen.

Keine Sanktionen, wenn Frist verstrichen ist

Wer die Frist verpasst hat und jetzt zum Umtausch ins Landratsamt kommt, muss keine Sanktionen befürchten, sagt Kirchmair: „Es fallen weder zusätzliche Gebühren oder Strafen an.“ Der neue Führerschein kostet 28,60 Euro. Hinzu kommen 5,25 Euro, wenn man sich – freiwillig – das neue Dokument per Post direkt nach Hause schicken lassen möchte. Alternativ bleibt die kostenlose Abholung in der Zulassungsstelle des Landratsamts.

Den Antrag zum Umtausch kann man ohne persönliche Vorsprache online, per Post oder über die jeweilige Kommune stellen, ergänzt Kirchmair. „Wenn man aber lieber ein persönliches Gespräch möchte, dann müsste dafür ein Termin vereinbart werden.“ Dies ist online möglich auf www.landkreis-miesbach .de/Landkreis/Landratsamt/Mobilität/KFZ-Zulassung.

Generell können alle Jahrgänge ihre alten Führerscheine jederzeit umtauschen, auch wenn der Umtausch noch Zeit hat. Laut Kirchmair liegt die Priorität bei der Bearbeitung aber immer beim aktuellen Zeitraum.

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Wenn man während der Umtauschphase, während der der alte Führerschein sich bei der Behörde befindet, ohne Fahrerlaubnis kontrolliert, muss man keine Nachteile befürchten, wie die Sprecherin erklärt: „Dieser Vorgang ist natürlich der Polizei bekannt und wird auch entsprechend toleriert.“

Probleme mit abgelaufenen Führerscheinen könnte es aber im Ausland geben, warnt der ADAC. Wird man nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Dokument erwischt, könnte die Verwarnung zum Teil teurer ausfallen als in Deutschland.

sg

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