Betroffen sein können Rinder und Schafe

Blauzungenkrankheit: Landkreis Fürstenfeldbruck wird Sperrgebiet

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Bislang ist in der Region noch kein Tier an der Blauzungenkrankheit erkrankt, die Gefahr aber besteht theoretisch: Daher muss das Landratsamt den Kreis Fürstenfeldbruck zum Sperrgebiet erklären. Was bedeutet das?

Fürstenfeldbruck - Das Landratsamt erklärt mit einer am 26. Februar in Kraft tretenden Allgemeinverfügung das Gebiet des Landkreises Fürstenfeldbruck zum Sperrgebiet. Mit der Festlegung eines Sperrgebiets sind Verbringungsverbote für empfängliche Tiere sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen in das freie Gebiet verbunden, erklärt das Landratsamt. 

Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Würtemberg: Sperrgebiet gebildet

Grund hierfür ist ein am 20. Februar amtlich bestätigter Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV8) im Rems-Murr-Kreis in Baden-Würtemberg. Es ist erforderlich, um den Ausbruchsort ein Sperrgebiet von 150 Kilometer Radius länderübergreifend zu bilden, wodurch der Landkreis Fürstenfeldbruck mit betroffen wird. 

Die große Ausdehnung ist dadurch begründet, weil die den Seuchenerreger übertragenden Stechmücken (Gnitzen) mit dem Wind über große Entfernungen weitergetragen werden können und somit die Gefahr der Weiterverbreitung der Seuche über entsprechend große Distanzen gegeben ist.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, für die alle Wiederkäuer empfänglich sind. Sie wird durch ein Virus verursacht, das durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird. Das klinische Krankheitsbild geht mit schmerzhaften Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den Zitzen und am Kronsaum der Klauen einher. Neben Leistungseinbußen durch Milchrückgang, Gewichtsverlust und Aborte führen schwere Verlaufsformen auch zu hohen Sterblichkeitsraten (insbesondere bei Schafen). Im Landkreis Weilheim-Schongau macht die Blauzungen-Krankheit den Bauern Sorgen.

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Vor zehn  Jahren gab es teils erbitterten Streit um die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Ein Landwirt wurde zum Impfverweigerer wider Willen, weil seine Angus-Rinder zu wild waren, um sich impfen zu lassen. Vor Gericht bekam er Recht.

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