VonPeter Loderschließen
Bei sechs Kandidaten für den Oberbürgermeisterstuhl muss man kein Prophet sein: Keiner wird wohl im ersten Wahlgang die 50-Prozent-Marke erreichen.
Fürstenfeldbruck – Es könnte auf eine Stichwahl hinauslaufen. Doch was tun die, die dann im Urlaub sind?
Die beiden OB-Kandidaten mit den meisten Stimmen treten – sollte keiner die absolute Mehrheit erreichen – am 19. März bei der Stichwahl an. Doch da werden nicht alle Wahlberechtigten ihren Stimmzettel ausfüllen können. Denn eine nicht zu schätzende Zahl von Bruckern wird sich urlaubs- oder berufsbedingt weit außerhalb der Stadtgrenze aufhalten. Oft unerreichbar auf postalischem Weg und somit ohne Chance, in den Besitz von Briefwahlunterlagen zu kommen.
Minderheit
Es dürfte sich bei rund 27 400 Wahlberechtigten zwar um eine verschwindend geringe Minderheit handeln. Doch nicht erst die jüngste Berliner Senatswahl hat gezeigt, dass es auf jede Stimme ankommen kann. In Bruck hat man diese Erfahrung schon gemacht, als bei der OB-Wahl im Frühjahr 1990 der bis dahin amtierende Max Steer (CSU) von Eva-Maria Schumacher in die Stichwahl gezwungen wurde und zunächst nur elf Stimmen Vorsprung hatte. Bei einer Neuauszählung wurde die SPD-Herausforderin zur Wahlsiegerin erklärt und leitete als bislang einzige Frau das Rathaus bis 1996.
(Übrigens: Alles aus der Region gibt‘s jetzt auch in unserem regelmäßigen FFB-Newsletter.)
Die Sache mit den Urlaubern könnte also durchaus interessant werden. Denn, wie der für die Wahl zuständige Rathausmitarbeiter Stephan Zenk auf eine Anfrage von BBV-Stadtrat Andreas Rothenberger erklärte, sei es in dem 14-tägigen Zeitraum zwischen Wahl und Stichwahl zu knapp, um die vom Briefwähler beantragten Unterlagen sicher bis zum Abgabetermin am 19. März um 18 Uhr zurückzubekommen. „Wir benötigen ja Zeit zum Versenden der Stimmzettel, wissen jetzt aber noch nicht, welche Kandidaten in die Stichwahl gehen“, erklärt Zenk. „Wir werden also erst nach Beschluss des Wahlausschusses am 6. März den Druck des Stimmzettels in Auftrag geben können.“ Dieser werde wohl erst am 8. oder 9. März vorliegen. Erst dann könne die Ausgabe erfolgen und das Versenden der vorgemerkten Briefwahlunterlagen erfolgen.
Nicht zulässig
Ein vorab ausgefüllter Blanko-Stimmzettel, auf dem der Briefwähler seinen Stichwahlkandidaten benennt, sei nicht zulässig. „Man kann natürlich versuchen, sich die Unterlagen an den Urlaubsort senden zu lassen“, erläutert Zenk weiter. Ob das aber zeitlich klappt, liege in der Verantwortung des Wählers. Wer schon mal die Erfahrung gemacht hat, wie lange eine Urlaubspostkarte von Spanien nach Deutschland unterwegs ist, weiß, dass 14 Tage mehr als knapp bemessen sind. Zumal die Briefwahlunterlagen dann zweimal unterwegs sind.
„Letztlich ist aus meiner Sicht die Zeitspanne zwischen Ur- und Stichwahl viel zu kurz“, sagt Zenk. „Aber dies ist im Wahlgesetz festgelegt und wurde bislang auch nicht geändert, obwohl es schon länger diskutiert wurde.“ Weshalb auch Andreas Rothenberger die verpasste Stimmabgabe für Wahl-Urlauber „echt doof“ findet.
Alles rund um die Briefwahl
Rund 27 400 Bürger sind aufgerufen, am Sonntag, 5. März, den neuen Oberbürgermeister von Fürstenfeldbruck zu wählen. Dazu gehören auch EU-Bürger, die seit mindestens zwei Monaten in der Großen Kreisstadt gemeldet sind.
Im Gegensatz zu den letzten Stadtrats- und Landratswahlen ist das Briefwahlaufkommen eher gering, berichtet Wahlleiter Stephan Zenk. Bisher wurden 4700 Wahlbriefe ausgestellt. Immerhin mehr als bei der letzten OB-Wahl 2017, als rund 3360 Mal Briefwahl beantragt wurde. Ob das auf eine niedrige Wahlbeteiligung – 2017 lag sie bei knapp 45 Prozent – schließen lässt, ist nicht gewiss. „Vielleicht wollen die Leute doch wieder mehr ins Wahllokal“, meint Zenk.
Wer sich noch zur Briefwahl entschließt, kann die Unterlagen bis Freitag, 3. März, 15 Uhr, anfordern. „Danach geht es nur noch in Ausnahmefällen“, so Zenk. Die Unterlagen müssen am Wahlsonntag bis 18 Uhr im Rathaus abgegeben oder in den dortigen Briefkasten geworfen sein – was später kommt, wird nicht mehr berücksichtigt.
Jugendliche, die zwischen 5. und 19. März ihren 18. Geburtstag feiern, sind zwar volljährig und wären rein formell stimmberechtigt, können aber an der Stichwahl noch nicht teilnehmen. Zenk: „Nachträgliche Volljährigkeit führt zu keinem Wahlrecht bei der Stichwahl.“ Betroffene Jungwähler müssen sich für ihre erste Stimmabgabe deshalb bis zu den Landtagswahlen im Herbst gedulden.
Wahlhelfer gibt es für die OB-Wahl genug, berichtet Zenk. Da das Auszählen leichter ist, hat die Stadt weniger Wahllokale als bei einer normalen Kommunalwahl. Bei der Landtagswahl im Herbst wird es wieder anders aussehen.
Die Hochrechnungen kann man über die städtische Internetseite verfolgen. Im Großen Sitzungssaal wird es eine kleine Wahlparty geben. imu/lo
Podiumsdiskussion
Im Fall einer Stichwahl veranstaltet das Tagblatt am Donnerstag, 9. März, um 19 Uhr im Kleinen Saal des Veranstaltungsforums eine Podiumsdiskussion.
Auch interessant: Die Wahl zum Oberbürgermeister in der Stadt Fürstenfeldbruck
Noch mehr aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck finden Sie auf Merkur.de/Fürstenfeldbruck.
