Corona-Pandemie

Landrat fordert: Bayernweite Regeln statt Flickenteppich

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Landrat Thomas Karmasin.
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Das Landratsamt reagiert auf die gestiegenen Corona-Zahlen mit weiteren Einschränkungen bei öffentlichen Einrichtungen und Asylheimen. Die Regeln für Kitas bleiben erstmal bestehen. Bei den Schulen will man abwarten, was die Landesregierung am Montag verkündet und gegebenenfalls selbst nachsteuern.

Fürstenfeldbruck – In einer für ihn eher doch ungewöhnlichen Länge sprach Landrat Thomas Karmasin am Freitag vor der Presse im großen Sitzungssaal über die Corona-Krise. Er verglich die Situation mit einem Fallschirmsprung: Man müsse den Schirm rechtzeitig aufmachen, sonst werde es zu spät sein. Verschärfte Regeln gelten etwa für die Klinik, Pflegeheime und Asylunterkünfte (siehe unten). In den Kitas gelten die bekannten Regeln weiter.

Auch bei den Schulen will der Landrat jetzt nichts ändern. Er will abwarten, was der Freistaat am Montag zu dem Thema sagt. Wenn vom Land dazu nichts komme, werde man aber die Regelung für Grundschulen überdenken. Diese seien nicht der Ort des Hauptausbruchs von Coronainfektionen, wobei man in den Klassen schon immer wieder Folge-Infektionen entdecke.

Die These, dass Kinder sich gegenseitig gar nicht ansteckten, könne man nach den örtlichen Erfahrungen so nicht bestätigen, wobei Infektionswege oft ja schwer nachvollziehbar seien. Karmasin betonte, dass die Kitas weiter geöffnet seien. Aufgrund der örtlich jeweils unterschiedlichen Umstände und Bedingungen sei die Lage hier diffus. Insgesamt hofft der Landrat verstärkt auf klare landesweite Regelungen, „damit der Flickenteppich“ aufhört.

Geschehen diffus

Es sei ein Problem, so der Landrat, wenn jeder örtlich Verantwortliche sein Handeln seiner eigenen Meinung zur Pandemie anpasse. Karmasin verteidigte erneut die stark kritisierte Einführung des Schicht-Unterrichts. Das Infektionsgeschehen sei diffus, das Kultusministerium habe am Vorgehen des Brucker Landkreises keine Kritik geäußert.

Die bestehenden Regeln im Hygieneplan, der ja eigentlich schon ab einer Inzidenz von über 50 in Kraft tritt, könne er nicht beliebig auslegen, sagte Karmasin. Er betonte: Es wäre natürlich besser, wenn die Regeln überall gleich wären. Die Unterschiede verunsicherten die Leute. Weil ja praktisch alle Landkreise die 50-er-Inzidenz überschritten hätten, bitte er das Kultusministerium, nicht mehr nur auf die Inzidenz zu schauen.

Der Leiter des Fürstenfeldbrucker Gesundheitsamts, Dr. Lorenz Weigl, schloss sich den Worten Karmasins an. Auf Nachfrage berichtete er, dass auch der Landkreis von den falschen Laborergebnissen aus Augsburg betroffen gewesen sei. Einige Fälle habe man aus der Statistik wieder herausnehmen müssen. Insgesamt arbeite man mit verschiedenen zertifizierten Laboren zusammen.

Landrat Karmasin geht davon aus, dass die Infektionszahlen weiter steigen werden. Nur mit Glück würden die Zahlen sich stabilisieren. Beim Bild des Fallschirms bleibend meinte Karmasin, dass es besser wäre, wenn der Rettungsschirm vom Flugzeug aus betätigt würde, nicht vom Fliegenden selbst.

Übersicht über Neuerungen

Die großen Wertstoffhöfe und die Bauschuttdeponie Jesenwang bleiben geöffnet. Es gelten die üblichen Öffnungszeiten. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. In die Büros des Abfallwirtschaftsbetriebes dürfen Besucher nur mit Anmeldung.

Das Corona-Testzentrum in Fürstenfeldbruck am Hardtanger 5 ist an den Sonntagen 1. und 8. November (10 bis 17 Uhr) geöffnet. Es gibt zusätzliche Parkmöglichkeiten bei der nahen Zulassungsstelle am Rudolf-Diesel-Ring 1. An den Sonntagen können sich auch Personen ohne Symptome testen lassen. jeder sollte einen eigenen Stift mitbringen und – falls vorhanden – ein Smartphone.

Das Landratsamt ist für den Parteiverkehr nur noch in Ausnahmefällen und nach Anmeldung geöffnet. Was irgendwie geht, müssen Bürger schriftlich oder telefonisch erledigen. Davon ausgenommen ist die Kfz-Zulassungsstelle..

Für den Bereich der Asylbewerberunterkünfte gilt ab 31. Oktober ein grundsätzliches Betretungsverbot für Besucher und die Pflicht, außerhalb der zugewiesenen Zimmer in den Unterkunftsgebäuden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Für Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung etc.) wird der Besuch auf täglich eine Person aus dem eigenen oder einem weiteren Hausstand oder Verwandtenkreis, bei Minderjährigen auch von den Sorgeberechtigten ge-meinsam, beschränkt. Ausnahmen gelten für eine palliative Begleitung.

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