1,5 Millionen Difizitausgleich

Geburtshilfe bleibt im Landkreis lieb und teuer

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642 Babys kamen im vergangenen Jahr in Wolfratshausen zur Welt.
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    Veronika Ahn-Tauchnitz
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Der Landkreis zahlt weiter einen jährlichen Defizitausgleich in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro für die Geburtenhilfe. Man will die konkreten Klinikreform-Pläne vom Bundesgesundheitsministerium abwarten.

Bad Tölz-Wolfratshausen/Starnberg – Ein Jahr der Entscheidung wird 2023 in Sachen Geburtshilfe. Wie berichtet, betreibt die Klinik Starnberg seit 2018 eine Geburtshilfeabteilung am Standort Wolfratshausen – die einzig verbliebene im Landkreis nach der Schließung der Geburtshilfe an der Tölzer Asklepios-Stadtklinik 2017. „Fachlich läuft das mit Starnberg sehr gut“, sagt Landrat Josef Niedermaier. Das Klinikum Starnberg, spricht in einer Pressemittelung sogar von „einer Erfolgsgeschichte“. Insgesamt 642 Babys kamen im vergangenen Jahr in Wolfratshausen zur Welt – das sind 26 mehr als im Jahr davor.

Nur einmal gab es Geld aus dem Förderprogramm

Als die Kooperation besiegelt wurde, hatte der Kreistag beschlossen, ein anfallendes Defizit in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro pro Jahr zu übernehmen. Diese Verpflichtung galt für fünf Jahre und läuft 2023 aus. „Man ist davon ausgegangen, dass sich in dieser Zeit die Abteilung soweit einführt, dass idealerweise kein großer Zuschussbedarf mehr besteht“, sagt Landrat Josef Niedermaier auf Anfrage. „Wegen zwei Jahren Corona, steigender Energiekosten und vieler weiterer Einflüsse auf die Krankenhausfinanzierung ist das aber nachvollziehbar nicht eingetreten.“

Die Vertragspartner haben vereinbart, vor Auslaufen des Abkommens Gespräche über die Zukunft aufzunehmen. Diese seien aber wegen der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigten großen Krankenhausfinanzierungsreform, bei der auch die Finanzierung der Geburtshilfen geändert werden soll, derzeit nicht zielführend möglich. Niedermaier wird nach ersten Gesprächen mit dem Klinikum Starnberg den Kreisgremien daher vorschlagen, die bisherigen Vereinbarungen so lange fortzuführen, bis die neuen Rahmenbedingungen aus der Reform absehbar sind. Sprich: Es bleibt erst einmal bei den 1,5 Millionen Euro.

Geringerer Zuschuss derzeit nicht möglich

Thomas Weiler, Geschäftsführer der Starnberger Kliniken, räumt ein, dass ein geringerer Zuschuss derzeit nicht möglich ist. „Wir hatten drei Jahre Pandemie, die die Erbringung von Leistungen extrem erschwert hat. Ansonsten hätten wir das Ziel auch erreicht“, so Weiler. Er habe deswegen bereits intensive Gespräche mit den Verantwortlichen geführt, um zu erreichen, dass so viele Leistungen wie möglich aus Starnberg nach Wolfratshausen transferiert werden. Dadurch würde der Zuschussbedarf in Zukunft sinken.

Der Landkreis hatte in der Vergangenheit auch immer wieder die Hoffnung, dass er zumindest in den Genuss des bayerischen Förderprogramms für kleine Geburtshilfeabteilungen kommt. Der Zuschuss in Höhe von einer Million Euro floss aber nur in einem einzigen Jahr, weil Wolfratshausen ansonsten die eng gesteckten Vorgaben nicht erfüllte. Tatsächlich scheiterte es immer daran, dass nicht mindestens die Hälfte aller Neugeborenen im Landkreis in Wolfratshausen zur Welt kam.

Weiler: Keine unmittelbare Gefahr für Geburtenstation in Wolfratshausen

Von der geplanten Gesundheitsreform zumindest sieht Weiler keine unmittelbare Gefahr für die Geburtenstation in Wolfratshausen ausgehen. Zwar dürfte dort, wenn das Krankenhaus Wolfratshausen in Level 1n eingruppiert werden sollte, eigentlich keine Geburtenstation mehr betrieben werden. „Aber die Betten in Wolfratshausen sind im Krankenhausplan Starnberg zugeordnet, weil sie auch durch uns betreut werden“, so Weiler. Daher erwartet er in dieser Frage keine Probleme.

Eines sei aber auch klar: Erreiche Wolfratshausen nicht das Level 1n, sondern nur 1i, dann könnte dort keine Geburtenstation mehr betrieben werden – auch nicht als Starnberger Außenstelle. Denn dann würden wichtige medizinische Einrichtungen – etwa eine Anästhesie oder eine OP-Bereitschaft für Not-Kaiserschnitte – fehlen. Wie berichtet, sieht der Lauterbachsche Reformvorschlag die Eingruppierung der Kliniken in verschiedene Versorgungsstufen vor. Je nachdem bekommen die Krankenhäuser nicht nur wie bisher Fallpauschalen bezahlt, sondern auch sogenannte Vorhalteleistungen. Es gibt also beispielsweise Geld dafür, dass eine Notaufnahme betrieben wird. Allerdings sollen eben nicht mehr alle Kliniken alles anbieten. Die Eingruppierung in Level 1 bedeutet nach dem Vorschlag der Regierungskommission nicht mehr als eine Basisversorgung mit stark eingeschränktem Angebot. Dabei wird noch einmal unterschieden zwischen Level 1n und Level 1i.

1n ist eine Basisversorgung mit einer kleinen Inneren und einer Basis-Chirurgie, einer Intensivstation mit sechs Betten und einer Basis-Notaufnahme. Eine fachärztliche Versorgung muss rund um die Uhr das ganze Jahr über nachgewiesen werden. Weitere Abteilungen sind nach dem Vorschlag, der auf dem Tisch liegt, nicht zulässig und werden deswegen auch nicht finanziert. Level 1i ist eine nochmals reduzierte Variante ohne Notaufnahme und Intensivbetten. Der Schwerpunkt liegt auf ambulanten medizinischen Leistungen, es gibt allerdings auch Akutpflegebetten. Dass Ärzte hier rund um die Uhr anwesend sind, ist laut Vorschlag nicht vorgesehen.

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