Es wird keinen Bürgerentscheid in Geretsried geben. Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren für ungültig erklärt. Für die Investoren ist das erfreulich, für die Gegner des Projekts enttäuschend. Letztere wollen sich dennoch nicht geschlagen geben.
Geretsried – Für die Initiatoren des Bürgerbegehrens zur Neugestaltung des Geretsrieder Zentrums hatte sich schon vor der Sitzung am Dienstagabend abgezeichnet, wie sich der Stadtrat entscheiden würde. Insofern überraschte sie es nicht, dass das Bürgerbegehren für ungültig erklärt wurde. Patrik Kohlert von der Interessensgemeinschaft Karl-Lederer-Platz ist am Tag danach dennoch „ein bisschen enttäuscht“.
Vor vollendete Tatsachen gestellt
Livia Remy, die nach eigenen Angaben drei Einwendungen zum Bebauungsplan eingereicht hatte, ärgert sich über den Vorwurf des Stadtrats, die Bürger hätten sich nicht am Prozess beteiligt. „Das war sehr ungerecht vom Bürgermeister“, sagt sie. Die Einwendungen der Bürger seien völlig ignoriert worden. „Wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt.“
Stadt wollte von Anfang an schnell Fakten schaffen
Wie der Stadtrat mit den Bürgern umgeht, kritisiert auch Dr. Elmar Immertreu, Mitinitiator des Bürgerbegehrens. „Ich bin traurig darüber, wie der Stadtrat in den Dreck zieht, was Geretsrieder 60 Jahre aufgebaut haben“, sagt er. Er wolle nachfragen, was das Rechtsgutachten gekostet hat. „Das sind Steuern. Es ist schade, wie mit dem Geld umgegangen wird“, so Immertreu. Zumal die Taktik der Stadt von Anfang an gewesen sei, möglichst schnell Fakten zu schaffen.
„Jeder wusste, was er da unterschreibt“
Dass die Begründung zu ungenau war, sei „total falsch“, sagt Mitstreiter Peter Tobisch. „Jeder wusste, was er da unterschreibt.“ Auch ihn überraschte der Verlauf der Sitzung nicht. „Aber gewinnen tun immer weniger die Guten“, so Tobisch. Geärgert haben sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens, dass sie vom Stadtrat in Zusammenhang mit den anonymen Briefschreibern gebracht worden seien. „Von uns war das keiner“, betont Kohlert.
Gegner können Klagen
Laut Gemeindeordnung können die vertretungsberechtigten Personen Klage beim Verwaltungsgericht München einlegen, wenn der Stadtrat ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. „Wir warten auf die Begründung, die uns schriftlich zugehen muss“, sagt Kohlert. Diese wolle die Interessensgemeinschaft juristisch prüfen lassen und dann entscheiden, ob sie vor Gericht zieht.
Krämmel und Projekt KLP UG begrüßen Entscheidung
Korbinian Krämmel, Investor des umstrittenen siebengeschossigen Gebäudes am Karl-Lederer-Platz, wäre froh, wenn dies nicht der Fall wäre. „Das macht nur Arbeit und bringt der Sache nichts. Er sei froh, dass der Stadtrat die letzten Zweifel ausgeräumt habe und wolle auf die Sachebene zurückkehren. „Wir stehen mit den Anwohnern in direktem Dialog und versuchen immer, die beste Lösung zu finden.“ So habe man beispielsweise die Containerstandplätze auf die Böhmwiese verlegt und die Baustellenzufahrt verändert.
Auch Rainer Adamek vom Bauvorhaben „Centrum 20“ der Projekt KLP UG begrüßt die Entscheidung. „Man kann über die Höhe geteilter Meinung sein, aber der Karl-Lederer-Platz war nicht schön“, sagt er. Die Baustelle beeinträchtige das Zentrum, die Umgestaltung sei aber eine Bereicherung. „Wenn sie fertig ist, werden sich alle hinstellen und sagen: ,Gut, dass das gemacht wurde.‘“