VonBastian Huberschließen
Gabi Wernerschließen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Machtwort gesprochen: Die bayerische Mustersatzung zur Zweitwohnungssteuer ist rechtswidrig. Die betroffenen Gemeinden wollen dennoch an der Steuer festhalten.
Bad Wiessee/Schliersee – Im Jahr 2004 schlug in Tegernsee die Geburtsstunde der Zweitwohnungssteuer. Der damalige Bürgermeister Peter Janssen arbeitete damals sogar die Satzung mit aus, die dem Bayerischen Gemeindetag bislang als Mustersatzung und zahlreichen Kommunen im Freistaat als Berechnungsgrundlage diente. Die dürfte nun allerdings hinfällig sein. Zwei Zweitwohnsitzler aus Bad Wiessee und Schliersee haben gegen die Satzung mit ihrem Stufenmodell geklagt – und in dritter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Recht bekommen.
„Ich habe mit dem Urteil in dieser Form nicht gerechnet“, erklärte am Freitag Wiessees Bürgermeister Peter Höß (Wiesseer Block) in einer ersten Reaktion. Zumal der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Frühjahr 2016 die umstrittene Satzung für rechtens erklärt und die Klagen der beiden Wohnungseigentümer abgewiesen hatte. Höß stellt aber auch klar: Das jetzige Urteil bedeute nicht, dass die Zweitwohnungssteuer an sich abgeschafft werde. „Die Steuer bleibt natürlich bestehen, lediglich die Berechnungsgrundlage muss überarbeitet werden.“ Auch die Höhe der Abgabe werde sich wohl nicht wesentlich verändern, glaubt Höß.
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In Bad Wiessee sind derzeit 511 Eigentümer von Zweitwohnungen von der Steuer betroffen. Sie spült Einnahmen von etwa 500.000 Euro jährlich in die Gemeindekasse. Und daran soll sich auf künftig nichts ändern, betont Kämmerer Franz Ströbel. Zwar werde die Steuer für 2018 derzeit aufgrund des Urteils nicht erhoben, allerdings nur so lange, bis eine neue Berechnungsgrundlage steht.
Nicht nur in Bad Wiessee und Schliersee, wo Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer (CSU) das Urteil am Freitag einigermaßen erstaunt zur Kenntnis nahm, muss man nun über der Erstellung einer neuen Satzung brüten. Mindestens 50 Prozent aller Städte und Gemeinden, weiß Ströbel, hätten die jetzt gekippte Mustersatzung verwendet. Rund um den Tegernsee seien sogar sämtliche Kommunen betroffen.
Und auch im übrigen Landkreis Miesbach überlegt man bereits, nach welchem System die Zweitwohnungssteuer künftig berechnet werden kann. So denkt Bayrischzells Bürgermeister Georg Kittenrainer (CSU) darüber nach, „ein reines Prozentsystem“ einzuführen. Die Abschaffung der Steuer ist für ihn kein Thema. Im Gegenteil: „Wir werden die Steuer eher erhöhen.“
Mit Spannung verfolgt hat das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht freilich auch Tegernsees Altbürgermeister Janssen. Unabhängig vom Urteil ist er der Meinung, dass die von ihm initiierte Zweitwohnungssteuer und die zugehörige Mustersatzung den Kommunen in den vergangenen 13 Jahren gute Dienste erwiesen hat. „Das war ein relativ einfaches Verfahren und hat somit auch Personalkosten gespart“, sagt Janssen über den Stufentarif, nach dem die Steuer bislang berechnet wurde und in dem das Gericht eine „verfassungswidrige Ungleichbehandlung“ sieht. Die Steuer errechnete sich bisher aus dem jährlichen Mietaufwand und war nach sieben Stufen gestaffelt. Eine neue Berechnung, so glaubt man in den Rathäusern, bedeute nun eben einen höheren Verwaltungsaufwand.
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