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Hat eine Enkelin (24) heimlich auf Kosten der Oma im Internet Sachen gekauft? Das ließ sich vor Gericht nicht klären - aus einem einfachen Grund.
Geretsried/Wolfratshausen – Sie sollen auf den Namen der Oma Waren im Gesamtwert von rund 6000 Euro bestellt und erhalten, aber nie bezahlt haben. Deshalb mussten sich eine junge Geretsriederin (24) und ihr Lebensgefährte (36) zum wiederholten Mal wegen Betrugs und Fälschung beweiserheblicher Daten vor dem Amtsgericht verantworten. Das Verfahren wurde eingestellt.
Im August 2017 bekam die damals 77-Jährige Oma der Angeklagten eine Betreuerin zur Seite gestellt, die die Versorgung der betagten Seniorin und ihres Mannes sicherstellen und „die Finanzen ordnen“ sollte. Angeblich seien anfangs aus einer roten Kassette 2000 Euro gestohlen worden. „So ging es los“, erzählte die Sozialpädagogin. „Dann kamen plötzlich Mahnungen für Sachen, die offenbar im Internet bestellt worden waren. Die Rechnungen lauteten auf den Namen der Oma.“ Beide Senioren hätten sich darüber „sehr aufgeregt“. Es sei kein Geld dagewesen „für irgendwelche Eskapaden“, berichtete die Betreuerin. Daraufhin erstattete das Rentnerpaar Anzeige.
Trampolin, Schaukel, Kleider für die Kinder
Laut Anklageschrift sollen die im selben Haus wohnenden Beschuldigten die unterschiedlichsten Sachen geordert haben. Wandfliesen und eine Induktionsplatte ebenso wie ein Trampolin, ein Schaukel und Kleidung für die Kinder, eine Spiegelreflexkamera samt Teleobjektiv und Polsterauflagen für die Gartenstühle. „Die Oma hat’s schon gewusst. Wenn wir zu wenig Spielzeug für die Kinder hätten, sollten wir bestellen, sie würde es schon bezahlen“, beteuerte der 36-Jährige vor Gericht. „Oma sagte, kauf Dir was, weil Du mir so viel geholfen hast“, begründete die Enkelin die Bestellung von Kosmetika.
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Für die beiden Angeklagten, die ihr jüngstes Kind (2) in die Verhandlung mitgebracht hatten, und nicht den Eindruck erweckten, dass Ihnen der Ernst der Lage bewusst ist, war die Betreuerin an allem Schuld. Sie habe „die Konten leergeräumt“, weshalb die Oma zu Lebzeiten die Sachen nicht habe bezahlen können, behauptete das Paar. Auch, dass sie nach der ersten Verhandlung die meisten Sachen nicht bezahlt hatten, wie es vom Gericht zur Auflage gemacht worden war, liege an der Betreuerin. „Sie hat uns keine Daten gegeben. Wir wussten nicht, wohin wir überweisen sollten.“ Auf die Idee, dies dem Gericht mitzuteilen, um sich weiteren Ärger zu sparen, waren die zwei, die beide bereits Geldstrafen wegen Betrugsverfahren zahlen mussten, nicht gekommen.
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Letztlich kam die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ebenso wie das Gericht zu dem Schluss, dass aufgrund einer bereits im Tatzeitraum Juni bis Oktober 2017 bei der inzwischen verstorbenen alten Dame vorgelegenen leichten Demenz nicht ausgeschlossen werden könne, dass „sie gestern etwas zusagte, wovon sie anderntags nichts mehr wissen wollte“, wie die Betreuerin einräumte. Auf Antrag der Staatsanwältin wurde das Verfahren mit Einverständnis aller Beteiligten eingestellt. „Das ist kein Freispruch“, betonte Richter Helmut Berger, bevor die Enkelin (24) und ihr Lebensgefährte (36) den Sitzungssaal verließen. Rudi Stallein