Bei einem Date in einem Geretsrieder Restaurant ist ein Kraftfahrer aus München 44 Euro schuldig geblieben. Das kam ihm jetzt teuer zu stehen.
Geretsried/Wolfratshausen – Eigentlich hätte es für den 41-Jährigen ein netter Abend werden sollen. Eine Bekannte aus Geretsried hatte den Münchner in ein italienisches Restaurant eingeladen. Die traute Zweisamkeit endete jedoch vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen – und mit einer Geldstrafe für den Kraftfahrer.
Kulinarisch lohnte sich der Abend für den Münchner nur mäßig. „Ich habe bloß ein Radler getrunken und nichts gegessen“, sagte er vor Gericht. Seine Begleitung trieb die Rechnung mit einer Vorspeisenplatte, zwei Gläsern Wein und fünf Ramazotti auf eine Höhe von 44 Euro. Als der Kellner die beiden zum Zahlen aufforderte, stellte die Frau fest, dass ihre EC-Karte nicht funktionierte. „Ich weiß nicht, warum es mit ihrer Karte nicht geklappt hat“, erklärte der Münchner. Weil er fest damit gerechnet habe, eingeladen zu werden, hatte er seinen Geldbeutel nicht dabei. „Sonst hätte ich natürlich die Rechnung übernommen.“ Allerdings, das räumte er kleinlaut ein, hatte es mit besagter Begleitung bereits bei einem früheren Abendessen dasselbe Problem gegeben. Die Frau konnte diese Version vor Gericht nicht bestätigen. „Ich weiß leider nicht, wie sie heißt und sie geht nicht mehr ans Telefon, wenn ich sie anrufe.“
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Wie der Kellner des italienischen Restaurants als Zeuge berichtete, hinterlegte der Angeklagte seinen Ausweis als Sicherheit, „und am nächsten Arbeitstag wollte er bezahlen“. Dazu kam es nicht. Drei Wochen wartete der Kellner, dann erstattete er Anzeige. „Ich dachte, sie hätte das schon beglichen“, beteuerte der Angeklagte.
Auf Aufforderung des Richters verließ der Münchner die Verhandlung, um den offenen Rechnungsbetrag samt Trinkgeld von seinem Konto abzuheben und die Rechnung noch vor Ort zu begleichen. Das wirkte sich strafmildernd für den mehrfach vorbestraften Kraftfahrer aus. Der Richter verurteilte den 41-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte, weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der Zechprellerei unter Bewährung stand, eine Freiheitsstrafe von vier Monaten gefordert. Dominik Stallein