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Ein Geretsrieder hat gleich drei Polizisten mit Schimpfworten beleidigt. Nun musste er sich vor Gericht verantworten – und lieferte eine interessante Erklärung.
Geretsried/Wolfratshausen – Gleich drei Polizisten fühlten sich beleidigt, als ihnen vor der Diskothek Turm in Wolfratshausen die Worte „Scheiß Polizisten“ entgegenhallten. Gefolgt von einem kräftigen „Kurwa“, einem Schimpfwort aus dem slawischen Sprachraum, welches die Beamten mit „Hure“ übersetzten.
Diese „völlig überflüssige Aktion“, wie es die Staatsanwältin formulierte, bescherte einem 27-jährigen Geretsrieder eine Anzeige der drei Beamten, was einen Strafbefehl über 1600 Euro Geldstrafe zur Folge hatte. Dagegen legte der gelernte Friseur Einspruch ein, den er aber auf das Strafmaß beschränkte, weil ihm die Geldstrafe zu hoch erschien.
„Sie haben mich nicht richtig verstanden“
Vor Gericht lieferte der Mann eine originelle Erklärung für den Vorfall, der sich am 26. Oktober vorigen Jahres ereignet hatte. „Ich habe das nicht direkt zu den Polizisten gesagt“, ließ er die Dolmetscherin übersetzen. „Sie haben mich nicht richtig verstanden.“ An jenem Abend sei er mit seinem Bruder unterwegs gewesen. Während er sich mit den Gesetzeshütern unterhalten habe, sei sein Bruder plötzlich verschwunden. Als er dies feststellte, habe er gerufen: „Scheiße, Polizisten, wo ist mein Bruder?“ Auch mit dem Begriff „Kurwa“ habe er keineswegs die Polizeibeamten gemeint, beteuerte der 27-Jährige, der an jenem Abend nach eigener Erinnerung „ein bisschen betrunken“ gewesen war. „Das Wort habe ich gesagt, wie man auf Deutsch zum Beispiel Scheiße sagt.“
„Ich möchte mich dafür entschuldigen“, sagte der Mann, bevor der Richter sein Urteil sprach: schuldig der Beleidigung in drei Fällen. Weniger als die im Strafbefehl festgesetzten 40 Tagessätze waren nicht drin. „Sie haben drei Polizisten, die nur ihren Dienst tun, beschimpft. Da ist dies das Unterste, was noch vertretbar ist“, sagte Richter Helmut Berger. Er reduzierte jedoch die Tagessatzhöhe entsprechend dem Verdienst des Angeklagten auf 35 Euro. Somit beläuft sich die Geldstrafe auf nur noch 1400 Euro. rst
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