Interkommunales Hallenbad: Regeln für Geretsrieder Wassersportvereine angepasst

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Bahn frei: Das interkommunale Hallenbad in Geretsried steht Schulen, Vereinen und Bürgern offen.
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Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Sportförderrichtlinien im Hallenbad überarbeitet. Die Fördersummen sollen für Geretsrieder Vereine gleich bleiben.

Geretsried – Die Gebühren und entsprechenden Förderrichtlinien für Wassersportvereine waren noch vor ein paar Monaten ein emotionales Thema. Nachdem das neue interkommunale Hallenbad eröffnet ist und dort rege geschwommen wird, scheinen sich die neuen Regularien gut eingespielt zu haben. Eine Evaluation jedenfalls ergab nur geringfügige Anpassungen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sie in seiner jüngsten Sitzung ohne große Diskussion einstimmig abgesegnet.

Wie Rathausmitarbeiterin Johanna Brauer erläuterte, habe sich bei der ersten Bearbeitung der Förderanträge herausgestellt, dass die Richtlinien partiell präzisiert und einfacher dargestellt werden könnten. Änderungen habe die Verwaltung entsprechend eingearbeitet, zum Beispiel steht dort jetzt „Wassersportvereine“ statt „Vereine“. Was „aktuell nicht relevant“ sei, weil die vier Geretsrieder Vereine ohnehin größer seien, so Brauer, sei die Änderung, dass 25 Prozent der Mitglieder aus Geretsried kommen müssen. Bisher waren es 25 Geretsrieder. „Wir wollen damit für die Zukunft gewappnet sein.“

Geretsried: Regeln für Wassersportvereine im Hallenbad angepasst

Neu ist, dass die Wassersportvereine aus Geretsried ihre Anträge bis 31. März des entsprechenden Förderjahres stellen müssen. Hintergrund sei hier, dass künftig die Haushaltsberatungen für das Folgejahr ab September starten sollen und der Haushalt bis Ende November beschlossen werden soll. „Wie es die Gemeindeordnung vorsieht“, betonte Bürgermeister Michael Müller (CSU). Bislang behandelten die Gremien den Haushalt Anfang des Jahres für das laufende Jahr.

In den angepassten Sportförderrichtlinien fürs Hallenbad wird nun auch das Ziel genannt, den Breitenwassersport zu fördern, also nicht explizit den Leistungswassersport. Volker Reeh (Geretsrieder Liste) hakte ein. „Was bedeutet das für die Vereine, die Leistungssport betreiben“, wollte er wissen. Da dieser auf Bundes- und Landesebene gefördert werde, sei eine Doppelförderung zu vermeiden, erläuterte der Rathauschef. Brauer schränkte aber ein: „Wir fördern die Hallenzeiten, wenn Leistungssportler dabei sind, können wir das nicht nachprüfen.“

„Das funktioniert wirklich sehr gut.“

Gestrichen hat die Verwaltung die Option auf Rechnungsprüfung. „Generell denke ich nicht, dass wir die Vereine prüfen wollen, aber ist es möglich, wenn ein begründeter Verdacht besteht?“, erkundigte sich Sonja Frank (Freie Wähler). Wenn etwas nicht plausibel ist, müssten die Vereine Belege nachreichen, so Brauer. „Das funktioniert wirklich sehr gut.“

Wie hoch die Förderung der vier Geretsrieder Wassersportvereine jeweils ausfällt, berechnet die Stadt entsprechend der Nutzung jedes Jahr neu und der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die entsprechende Freistundenzahl im Hallenbad als Anlage der Richtlinie. Für 2023 werden die Fördersummen aus den Jahren 2021 und 2022 übernommen. „Es hat sich nichts geändert“, fasst Bürgermeister Michael Müller zusammen. Die DLRG bekommt für eine Belegungszeit bis 880 Stunden eine Fördersumme in Höhe von 31 680 Euro, der WSV bis 715 Stunden 25 740 Euro, die Rehasportfreunde bis 220 Stunden 7920 Euro und der Tauchclub Oberland bis 275 Stunden 9900 Euro. Benötigen die Vereine mehr Einheiten, müssen sie je nach Stundenzahl zwischen 9 und 36 Euro selbst zahlen.  sw

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